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[b]pivate Vorbereitung zur Prüfung"staatlich gepr.Übers
Verfasst: 18.12.03 23:41
von Dees
Guten Abend!
Durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und möchte nun gerne eine Frage stellen.
Können Sie mir einen Lehrer/in empfehlen, der/die mich auf die Prüfung vor dem Kultusministerium auf die Prüfung "staatlich gepr. Übersetzer" Fachrichtung: Recht vorbereiten kann.
Ich selbst hatte auch schon mit einer Ausbildung bei der AKAD geliebäugelt, da es aber sowohl am Beginn als auch am Ende der Ausbildung ein Präsenzseminar in Karlsruhe und Pinneberg vorgesehen ist und ich in der Nähe von Frankfurt am Main wohne, kommt dies für mich leider nicht in Frage.
Die Zugangsvorraussetzung (Abi) für ein Studium erfülle ich leider nicht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Herzlichst
Dees
PS: Antwort bitte in diesem Forum!
Übersetzer Fachr. RECHT
Verfasst: 29.12.03 08:56
von Reinold Skrabal
Hallo lieber Gast,
in w e l c h e r Sprache und in w e l c h e m Bundesland (Hessen?)planen Sie die Prüfung zum staatl. gepr. Übers. Fachr. Recht?
AKAD bildet bekanntlich nicht in dieser Fachrichtung aus, wie mir soeben telefonisch bestätigt worden ist.
Gruß
Reinold Skrabal
Übersetzer Fachr. Recht
Verfasst: 16.05.04 00:31
von Gast
Sehr geehrter Herr Skrabal!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich beabsichtige die Prüfung zum staatl. gepr. Übers. Fachr. Recht in Hessen und in der englischen Sprache zu absolvieren.
Meine Vorbildung erstreckt sich auf eine 2,5 jährige Ausbildung als Wirtschaftskorrespondentin, Wirtschaftsübersetzerin und Wirtschaftsdolmetscherin mit institutsinternem Abschluß. Der Abschluß entspricht ungefähr dem Niveau der Industrie- und Handelskammer. Meiner eigenen Einschätzung nach verfüge ich aber über KEINERLEI Wirtschaftskenntnisse sondern lediglich über Kenntnisse der Allgemeinsprache.
Ich habe kurzzeitig als Fremdsprachensekretärin in einer Kanzlei gearbeitet (Abbruch wegen Krankheit) und möchte deshalb gerne in der Fachrichtung Recht weitermachen.
Für mathematische Zusammenhänge wie sie teilweise im FH-Studium verlangt werden, habe ich leider gar kein Talent und schrecke deshalb auch etwas vor der Fachrichtung Wirtschaft zurück. Außerdem denke ich, dass reine fremdsprachliche Kenntnisse in Wirtschaft nicht reichen, um eine einwandfreie Übersetzung abliefern zu können, sondern ich glaube, man benötigt vor allem auch pure Wirtschaftskenntnisse.
Es würde mich freuen, wenn Sie mir vielleicht noch einen Tip geben könnten, wie ich die Ausbilung mit Fachrichtung Recht doch noch absolvieren kann.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Externe Zulassung zur Übersetzerprüfung
Verfasst: 16.05.04 15:29
von Reinold Skrabal
Hallo lieber Gast,
die Vorbereitung auf die staatl. Übersetzerprüfung im Fachbereich RECHT könnte eventuell auf dem Umweg über geeignete Fachbücher angegangen werden. Vor Jahren hat der Präsident eines baden-württembergischen Landgerichts einen Interessenten schriftlich an mich zwecks Vermittlung praxisorientierter Kenntnisse in Gerichts- und Behördenterminologie verwiesen. Der Betreffende hat dann ein von mir empfohlenes Fachbuch in deutscher Sprache durchgearbeitet und sich nach mehrmonatigem Selbststudium bei mir einer dreistündigen Klausur unterzogen. Nach bestandener Klausur habe ich ihm eine ausführliche Prüfungsbescheinigung zur Vorlage bei dem besagten Landgerichtspräsidenten ausgestellt.
Das löst aber nur e i n e Seite des Problems, nämlich die vertiefte Einführung in die Gerichts- und Behördenterminologie. Zusätzlich müssten Sie - wie bei der AKAD-Ausbildung - die Gelegenheit zu Übersetzungen rechtlicher Texte ins Englische und aus dem Englischen bekommen, Korrekturen und fachliche Betreuung inklusive. Aber auch hier gibt es Hilfestellungen auf Umwegen, die ich Ihnen gerne telefonisch darlegen möchte, wenn Sie mich - vorzugsweise am Wochenende - anrufen.
Wenn Sie den unbeugsamen Willen zum Erfolg haben, dann klappt das irgendwie auch. Eine mir bekannte Dame (Italienerin, M.A., fließend Deutsch in Wort und Schrift) hat die Prüfung im Fachgebiet Recht in Darmstadt ebenfalls bestanden, und das ohne jede Übersetzerausbildung. Warum nicht auch Sie?! Mit Ihren bisherigen privatwirtschaftlichen Abschlüssen dürfte die Zulassung zur staatl. Prüfung nach einer Vorbereitungszeit von ca. 1-2 Jahren zu erreichen sein, harte Arbeit vorausgesetzt. Jede Menge Texte aus früheren staatl. Prüfungen (Fachr. Recht) könnte ich Ihnen jedenfalls zur Verfügung stellen, damit Sie sich eingehend mit dem Schwierigkeitsgrad vertraut machen können.
Viele Grüße
Reinold Skrabal