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Übernahme der Studiengebühren durch der Arbeitgeber

Verfasst: 10.11.03 15:32
von Mr. X
Hallo zusammen!

Werden Eure Studiengebühren auch vom AG getragen?

Wenn ja, mußtet ihr euch binden und wie lange?

Hat jemand Erfahrung wie das alles rechtlich ist?

Bitte um Info!

Danke!

MfG

Mr. X

Übernahme der Studiengebühren durch der Arbeitgeber

Verfasst: 11.11.03 07:28
von Willi
Hallo,
bei mir übernimmt der AG leider nichts :( . Das einzige was ich als Zusage bekommen habe ist das ich auf meinem Gleitzeitkonto 100 h (statt 40) ansparen kann und dann für die Seminare und Prüfungen verwenden kann.
Gruß
Willi

Verfasst: 11.11.03 12:21
von oehler
hi,

bei meinem ag gibt's nach einreichen der AKAD-rechnung über die geleisteten studiengebühren ca 250,- euro zuschuss pro jahr. im gegenzug verpflichtete ich mich, "mein neu erworbenes wissen in den dienst des arbeitgebers zu stellen" und das ca 2 jahre nach studienabschluss. ansonsten muss ich die förderung zurückzahlen.

ich hoffe, dass meine vorgesetzte dann in der prüfungsphase flexibel sind was den auf- und abbau vom stundenkonto anlangt.

was die diplomprüfungessemianre anlangt, werde ich versuchen zusätzlich bildungsurlaub zu bekommen

grüsse
öli

Verfasst: 11.11.03 15:21
von Bjoern_Langer
Hi,

als ich mich am Anfang vom Studium darüber erkundigt habe, hieß es, dass Leistungen vom AG freiwillig sind, rein gesetzlich ist hier wenig zu erzwingen. Im Gegenteil, ich bin schon froh, dass ich die Zustimmung von meinem AG erhalten habe.
Ich persönlich wollte keinerlei Leistungen von meinem AG, da ich dann in irgendeiner Form gebunden worden wäre, z.B. längere Kündigungsfristen oder durch den Zwang, einen bestimmten Notendurchschnitt erreichen zu müssen. Das wollte ich auf keinen Fall.

Viele Grüße Björn

Verfasst: 16.11.03 13:31
von Gast
Hallo,

ich habe offenbar Glück: Mein AG unterstützt mich mit der Hälfte der Studien- u. Prüfungsgebüren. Zwei Drittel von dieser Summe habe ich zu Beginn des Studiums erhalten, das letzte Drittel bekomme ich, wenn ich mein Diplom-Zeugnis habe. Ich musste mich aber verpflichten, drei Jahre nach Abschluss meines studiums im Konzern zu bleiben oder anteilig Rückzahlung zu leisten. Das finde ich sehr fair, denn dann ist die Förderung ein zinsfreier Kredit.
Allerdings gibt's keine Freistellungen für Prüfungen u.ä. Da muss ich Urlaub/Gleitzeit nehmen.

Ich wünsch' Dir viel erfolg für die Verhandlungen mit Deinem AG.

Gruß
Desideria

Verfasst: 16.11.03 20:04
von Guido
Manche Tarifverträge (z.B. IG Metall in Bayern) sehen recht großzügig definierte Bildungsurlaubsregelungen vor, die teilweise weit über die Bestimmungen der Länder mit gesetzlichem Bildungsurlaub hinausgehen.

Diese Bestimmungen sind jedoch oft kaum bekannt. In meinem Falle bringen sie mir bis zu 10 Tage Freistellung für Teilnahme an Prüfungen und Seminaren im Rahmen des AKAD-Studiums ein.

Guido Strunck

Übernahme der Studiengebühren durch der Arbeitgeber

Verfasst: 17.11.03 17:58
von Jana
Hi,

mein Arbeitgeber trägt die Hälfte der Kosten. Binden musste ich mich 3 Jahre nach Abscluss.

Grüße

Jana

Verfasst: 29.11.03 15:50
von MikaPu
Hi,

mein Arbeitgeber zahlt "sensationelle" 75 € pro Monat, dafür musste ich mich aber nicht an die Firma binden.

Gruß
Mika