Klausurfälle EL/RK 2 und 3, WIR 204

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Inez

Hallo Ina,

mit den Ergänzungslektionen bin ich überhaupt nicht klargekommen - ich fand die Fälle zu komplex zum Erlernen der Falllösungstechnik, abgesehen davon, dass die §§-Angaben aufgrund des neuen Schuldrechts sehr oft nicht mehr stimmen. Ich war bis jetzt zu 3 Rechtsseminaren und habe dort von vielen Studenten gehört, dass sie auch Probleme mit den EL Recht haben.

Habe mir "BGB leicht gemacht" zugelegt und durchgearbeitet. Nur so habe ich den Einstieg in die Falllösungen gefunden.

Viele Grüße, Ines
SK

:D Die Ergänzungslektionen 2 und 3 sind für die Prüfungen nach neuem Recht nicht anzuwenden. Hier nur die Neue Ergänzungslektion verwenden. Und die ist aus meiner Sicht auch viel besser verständlich. So die Info aus dem Studienzentrum. Das Vorbereitungsseminar bestätigte diese Info.
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