Abtretung und Leistung auf fremde Schuld

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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DigitalBlue

Hallo! Mir geht es um ein Thema was hier schon einmal angesprochen wurde:

Zitat Krümelchen:
"Ich habe da ein Problem mit meiner Hausarbeit. Und zwar lautet der Sachverhalt zusammengefasst folgendermaßen:

H kauf bei K etwas ein. Er zahlt jedoch nicht sofort. K ist es leid zu warten und tritt die Forderung an L ab. H wird von ihm gleichzeitig informiert! Die Freundin des H, N, weiß von der Abtretung nichts und zahlt den Kaufpreis ohne Wissen des H an K.

Mein Problem ist N. Ich würde zuerst L-H und L-K prüfen. Und dann? N wußte von der Abtretung nichts. Tritt damit 407 BGB ein? Muß ich N-H prüfen? Ich hoffe jemand kann mir helfen."

Es gab auch schon einen Hinweis auf Medicus RdNr. 684-685a.
Mit ist allerdings noch immer etwas unklar wie die Personen nun zueinander stehen.

Wenn H trotz Kenntnis der Abtretung an L an K gezahlt hätte, würde die Forderung nicht erlöschen.
Wie ist nun aber N in diesem Fall zu sehen. Sie wurde ja nicht zur Zahlung angewiesen.

Lässt sich die Leistung auf Fremde Schuld hier irgendwie nutzen? Da der Schuldner ja nicht zusätzlich zu N gezahlt hat, und auch nicht mehr zahlen wird(annahme) würde mir hier auch nicht wirklich weiterhelfen eine Kondiktion gegen den einen oder anderen erwirken zu können.

Ich möchte irgendwie die Forderung des L erfüööt bekommen.

Kann mir hier wer helfen?

Danke,

Gruß
DigitalBlue
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