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Aktiengesellschaft;Jahresabschluss >DRINGENDE HILFE BENÖT

Verfasst: 05.12.02 13:06
von der schwarze Geiger
hey leute!
keine ahnung ob ich hier richtig bin, aber probieren kann man ja alles mal...

vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen!!

:?: :?: :?:
"§150 AktG zwingt zu einer 5%-igen gesetzlichen rücklage an den jahresüberschuss. welchen sinn hat das? warum gilt diese regelung nicht, wenn die gesetzliche rücklage und die kapitalrücklage bereits 10% des gezeichneten kapitals übersteigt?"
:?: :?: :?:

wäre ziemlich wichtig!!

antworten bitte an meine e-mail-adresse!!

corvus.arrogant@web.de

ihr wäret echt eine große hilfe!!!!!!!