WIR02 Klausurfälle / Lösung Hilfe?

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dnitsche
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Der_Andi78 hat geschrieben:ZPO Ausschnitt ist in der Klausur dann mit drin -
Danke beruhigt ungemein.
Der_Andi78 hat geschrieben:denn ZPOs hast nicht unter den "normalen"Gesetzestexten ;)
Joar daher auch meine Verunsicherung.
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dnitsche
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BWL_Erik hat geschrieben: 1.) Können Sie vom Vertrag zurücktreten
Sieht so ziemlich ähnlich wie ein Fall in der Musterklausur aus. Daher würde ich auch bejahen, dass er vom Vertrag zurücktreten kann.

Zur 2ten Frage=keine Ahnung.

Ich bin ja mal gespannt ob das bei der Klausur alles klappt. Manche Fälle bekomme ich auf anhieb relativ gut gelöst bei anderen wiederum greif ich voll daneben.
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BWL_Erik
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dnitsche hat geschrieben: Ich bin ja mal gespannt ob das bei der Klausur alles klappt. Manche Fälle bekomme ich auf anhieb relativ gut gelöst bei anderen wiederum greif ich voll daneben.
Da bist du nicht der einzige!
To do: Nichts mehr.
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Der Vorteil ist, dass es ja 2 Komplexe gibt, also wird schon was dabei sein, was zu lösen ist (das ding mit dem Automobilbauer hätte ich auch nicht genommen) - Ich denk mal, wer in den Details sicher ist (ca. 15 Punkte) udn dann noch nen Sachmangel o.ä. lösen kann, braucht sich um das Bestehen keine Sorgen zu machen!

Wie gesagt - auf jeden Fall mit dne GEsetzen Lernen und diese auch markieren - das hilft in der Klausur ungemein !
dnitsche
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Der_Andi78 hat geschrieben:Der Vorteil ist, dass es ja 2 Komplexe gibt, also wird schon was dabei sein,
Ja, da kann man sich dann zwischen Cholera und Pest entscheiden. :lol:
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Basti
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Hallo zusammen,

ich bönötige Hilfe beim Lösen einer Komplexaufgabe die hier schon mehrfach genannt wurde ich bekomme aber den Dreh nicht hin das Käufer kein Recht auf Rücktritt hat.

Könnt ihr mir das kpl. Schema für die Bearbeitung dieses Falles geben.
Gemäldefall ohne m.E.
"Sache mangelhaft gem. §434; Käufer kann Rechte geltend machen, da Mangel durch Verkäufer arglistig verschwiegen §442 Abs1; Anfechtung wg. Irrtum §119 bzw wg. Täuschung §123; Verantwortlichkeit des Schuldners §276; §459
Ergebnis:
Anspruch auf Widerruf der WE gem. §355 Abs1"

aber wie sieht der Fall aus mit meines Erachtens ????


Vielen Dank vorab

Basti
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