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Verfasst: 09.02.09 11:36
von hYpe
hYpe hat geschrieben:Mit welchem Anteil gebe ich dann z.B. meinen Kabel Internetanschluß an?
Setzt sich zusammen aus 16€ Grundgebühr für Kabel + 30€ Flat (Internet + Telefon)
Hat mir dazu jemand einen Tipp?
Verfasst: 09.02.09 13:09
von Solar Eclipse
modeman99 hat geschrieben:....nochmal das leidige Thema:
Ich habe nur einen Passus gefunden "Der Online-Anteil eines AKAD-Studiums liegt bei rund 15%"
Wo ist der Vermerk mit "ein Internet Anschluss ist unabdingbar"?

Tja, vielleicht wurde diese Passage ja zwischenzeitlich geändert. Ich hab ein Studienprogramm aus Sep. 2004 vorliegen, dort heißts auf Seite 5 zum Online-Studium:
"Da wichtige Informationen für Studierende ausschließlich über die VH kommuniziert werden, ist ein PC mit Internet-Anschluß Vorraussetzung, um die Leistungen der AKAD in vollem Umfang nutzen zu können."
Da ist keine Rede von 15 (oder sonst was) % und wurde von meinem Finanzamt nie hinterfragt. Und ist das erst einmal genehmigt, bohrt sowieso keiner mehr hin...
Internet-Anschluß etc.
Verfasst: 10.02.09 11:34
von Toby66
Hallo zusammen,
von einem Steuerberater erhielt ich die Information, normalerweise könnten Laptop, Internet-Anschluß etc. nur dann vom Finanzamt anerkannt werden, wenn eine "weit überwiegende" durch das Studium bedingte Nutzung vorliegt.
Sollte - was selten vorkommt - mal ein Finanzbeamter auf die Idee kommen, sich den Laptop zeigen zu lassen, um das zu überprüfen (berechtigt dazu wäre er wohl), und er findet zwar 1500 Musiktitel, 5000 Fotos, Fotobearbeitungssoftware - aber nur ein einziges Dokument aus dem Studium, dann könnte es Ärger geben.
Nur um solche Dinge von vornherein zu vermeiden wäre meine Empfehlung, eine gute Begründung gleich mitzuliefern und - rein sicherheitshalber - ggf. für bestimmte Zwecke eine externe Festplatte zu verwenden und auf dem Rechner nicht gleich alle AKAD-Dateien zu löschen.
Einfach nur kommentarlos solche Dinge anzugeben, könnte das Mißtrauen des Sachbearbeiters beim Finanzamt wecken.
Viele Grüße
Thomas
Verfasst: 12.02.09 10:05
von DrFaustus
Ach, Ärger gibt das keinen.
Dann hast du es eben falsch ausgefüllt oder falsch verstanden. Es wird dir sicher niemand die Steuerfahndung wegen 300 EUR Werbungskosten auf den Hals hetzen. Das schlimmste was dir passieren kann ist, dass es nicht anerkannt wird. Und da es anscheinend (bei 1500 Musik-Dateien usw.) eh nicht gerechtfertigt wäre ist auch kein Verlust da.
Die FAs haben derzeit einen Vorlauf von gut 3 Monaten. Was denkst du wie hoch die Motivation ist, den Laptop eines Steuerpflichtigen zu kontrollieren? Ich gehe jede Wette ein: Zu 99,99999999% wird das niemals ein FinanzBEAMTER tun. Beamter ist absichtlich groß geschrieben. Kann sich jeder seinen Teil dazu denken
Infos aus sicherer Quelle: Meine Freundin ist Finanzbeamtin und be.... auch regelmäßig

Verfasst: 19.03.09 10:20
von modeman99
Hallo Leute,
gestern habe ich den Elster Bescheid für 2008 bekommen. Alle Werbungskosten unter "Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis" wurden anerkannt! Da ich erst 10/2008 begonnen habe, ist es zwar nicht viel, aber da die Gebühren durch sind und ich 2009 nen neuen Laptop anschaffe, ist es also durch!!!!!
- die Akad Gebühren
- die BWL Bücher von EBAY
- die Komplettflatrate mit 20% Pauschale
- die Fahrtkosten zur AKAD und der jeweilige Verpflegungsmehraufwand
- Arbeitsmittel mit Sofortabschreibung: USB Stick und Tonerkartusche, dazu noch einen TFT Monitor mit 50%
Bei Fragen helfe ich gerne weiter
Verfasst: 19.03.09 10:41
von Timon
modeman99 hat geschrieben:- die Komplettflatrate mit 20% Pauschale
Hi,
wie hast du das angegeben?
Verfasst: 19.03.09 11:08
von modeman99
Bei WISO: Unter Ausgaben zu Löhne und Gehältern bei den Telekommunikationskosten, sowohl als Arbeitnehmer als auch für andere Einkunftsarten und dann Auflisten. 20% sind zwar nicht viel, aber da ich den Anschluss schon vorher hatte, ist es ok(Kleinvieh...)
Verfasst: 30.03.09 11:17
von Bishop
Hi modeman99,
bis zu welcher Höhe (%) wurden deine Gebühren anerkannt?
Ich hatte letzte Jahr zwar keine Probleme das anerkannt zu bekommen, allerdings nur zu einem sehr geringen Teil.
Verfasst: 31.03.09 09:05
von SebastianMA
modeman99 hat geschrieben:Bei WISO: Unter Ausgaben zu Löhne und Gehältern bei den Telekommunikationskosten, sowohl als Arbeitnehmer als auch für andere Einkunftsarten und dann Auflisten. 20% sind zwar nicht viel, aber da ich den Anschluss schon vorher hatte, ist es ok(Kleinvieh...)
Ich nutze den Anschluss beruflich (für 2007 bewilligt), privat und nun auch für die AKAD. Frage, kann man da pauschal 2x 20% abziehen *grübel*.
Verfasst: 16.06.09 22:00
von stefanott
s
Verfasst: 17.06.09 07:34
von Asis
Hallo!
Hab da mal ne frage. Weiß jemand wie sich das Finanzamt verhält wenn man wie wir ja alle eine hohe rückzahlung zu erwarten hat, aber eben viel zu spät erst einrecht. Kann mein Rückzahlungsanspruch dadurch erlöschen? ich schaffs einfach momentan nicht mich da dran zu setzen.
lg
Verfasst: 17.06.09 08:49
von harr
Was heisst denn viel zu spät, du hast doch zwei Jahre Zeit deine Erklärung einzureichen.
Verfasst: 17.06.09 09:27
von Asis
Wie zwei Jahre? Warum reden den alle dann vom 31. Mai?
Verfasst: 17.06.09 09:51
von Pielm
Es wird unterschieden, ob jemand pflichtig ist, eine Steuererklärung abzugeben und in diesem Fall wird nochmals unterschieden, ob er bei einem Steuerberater ist - in diesem Fall hat man bis Ende des Jahres Zeit.
Bei der sogenannten Antragsveranlagung, also freiwillige Abgabe ohne verpflichtet zu sein, hat man inzwischen (hat sich geändert) 4 Jahre Zeit.
Verfasst: 17.06.09 10:08
von SeeYou
Jepp...zum Nachlesen...hier ist es ganz gut ausführlich erklärt:
http://www.steuerlexikon-online.de/Abgabefrist.html
//Chris