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Verfasst: 03.01.07 12:25
von ken
.....hab es mal auf die höfliche Tour versucht :?

Melde mich wenn dies Erfolg hatte!!


AKAD FH Leipzig
Gutenbergplatz 1E
04103 LEIPZIG

Fax: 0341 22 61 939


Gebührenbescheid 2006
Immatrikulationsnummer 567618



Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir den Gebührenbescheid mit Seminarteilnahme und Studiengebühr 2006 zu.

Danke und Gruß

Ingo Voß.

Verfasst: 03.01.07 12:54
von amidaalaa
@ken, hab ich auch gemacht per mail...allerdings schon letzten mittwoch gelesen wurde es aber bisher keine antwort. :(

Verfasst: 03.01.07 14:44
von volka
Ich habe das Fehlen der Gebührenbescheide bei meiner FH (Leipzig) moniert und die Antwort erhalten, dass ich für 2006 ausnahmsweise nochmal einen bekomme. Wenn ihr das alle macht, ist die Nachfrage danach vielleicht wieder hoch genug, um die Änderung zurück zu nehmen :-)

Verfasst: 03.01.07 16:22
von Sarah76
:evil: Hallo zusammen,

habe ebenfalls in Stuttgart nachgefragt. Ich erhalte leider keinen Gebührenbescheid mit der faulen Ausrede, weil das Geld von der SEB käme, könnten Sie mir nicht bestätigen, dass die Zahlungen von mir kämen...Haalloooo, gehts noch?????!!!!!! Gezahlt ist gezahlt, ob nun von Giro oder Kreditkonto ist doch wohl egal.Ich finde das eine riesen Sauerei. Für happige Monatsbeträge nicht einmal dieser kleine Service einmal im Jahr.

Habe jetzt meinen Unmut kundgetan und eine Email zurückgeschrieben. Ich erwarte jedoch keine positive Antwort.
Was ich noch den Hammer finde, dass man mit falschen Aussagen abgewimmelt wird. Meinte Sie doch, ich könne nur die Beträge steuerlich geltend machen, die ich für die Rückzahlung an den Kredit aufwende. Habe mich -diesmal bei fundierten Quellen- kundig gemacht und es sind die Studiengebühren + Kreditzinsen absetzbar. Die Rückzahlung des Studienkredits interessiert nicht.
Schade, wenn ich vorher gewußt hätte, wie sich die AKAD bei einfachen Bitten anstellt, wäre meine Wahl wohl anders ausgefallen....

Viele Grüße
Sarah

Glück gehabt

Verfasst: 03.01.07 17:22
von Judit
Hallo allerseits!

Also ich habe auf Anfrage via Mail in PI die Antwort (und das auch zeitnah) bekommen, dass man mir einen Gebührenbescheid Ende Januar und ebenfalls auch die Bescheinigung mit den besuchten Seminaren in 2006 zuschickt.

... Also die Idee das rauszunehmen finde ich auch total daneben, aber nun gut, es scheint ja trotzdem zu klappen... abwarten....

Gruß Judit

Verfasst: 03.01.07 21:44
von robina_1966
@sarah:
Sarah, diese bescheinigung STEHT DIR ZU! Lass' dich nicht mit albernen argumente abwimmeln. Ich mußte auch sagen, daß mein finanzamt die bescheinigung verlangt.
Es kann doch denen egal sein, wie du dein studium finanziert, sie haben auf verlangen den bescheid zukommen zu lassen..
Grüße
Robina

p.s.: wenn sie nicht auf deine mail antworten, würde ich diese liebe frau in stttgart derartig nerven, bis sie aufgibt..

@Robina

Verfasst: 03.01.07 22:04
von Sarah76
Hallo Robina,

vielen Dank für deine Antwort.
Habe eben meine Emails abgerufen. Jetzt meint die Gutste, sie könne mir aus steuerrechtlichen Gründen keine Bescheinigung ausstellen, da ich ja Kontoauszüge von der SEB bekäme (nebenbei bemerkt ich habe noch keinen erhalten). Wenn Sie mir jetzt noch eine ausstellen würde hätte ich Doppelbestätigungen, könnte ich also mehr absetzen als bezahlt wäre. Tssssss. Hab nen fetten Hals, sowas inkompetentes! Hab ihr jetzt ne Quelle ausm Netz geschickt, dass steuerlich nur die Gebühren und nciht die Rückzahlungen des Darlehens entscheidend sind. Ich mit dem Kontoauszug der SEB nur die Zinsen steuerlich absetzen kann und nicht die Zahlungen an die SEB. Jetzt bin ich mal gespannt...

Bin gerade so wegen deren Frechheit geladen, dass ich schon überlege mich an die Geschäftsleitung zu wenden. Für die hohen Gebühren kann man ja wohl ein Minimum an Service verlangen.
In der Zeit, wo die mir ihre fadenscheinigen Antworten geschrieben hat, wäre die Bescheinung xmal geschrieben worden.

Ich hoffe nur, andre beschweren sich auch bei der AKAD, damit die nicht denken sie könnten alles mit uns machen....

Gruß und schönen Abend noch,
Sarah

im Prinzip kein Problem

Verfasst: 05.01.07 11:10
von Toby66
Hallo zusammen,

auf Nachfrage erhielt ich folgende Stellungnahme von der AKAD, die vermutlich nicht jeden begeistern wird (weil es dabei bleibt, daß eigentlich die Überweisungsbelege bzw. Kontoauszüge benutzt werden sollten), aber das grundsätzliche Problem löst, da jeder seinen Gebührenbescheid auf Wunsch erhält:
Als Nachweis für das Finanzamt ist ein Gebührenbescheid nicht nötig. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihres Studienvertrags mit der Kopie Ihrer Zahlungsbelege beim Finanzamt ein. Hierbei ist es in vielen Fällen ausreichend, nur den ersten und letzten Zahlungsbeleg eines Steuerjahres  zu kopieren, um die Zahlungen an AKAD zu bestätigen. Somit haben Sie künftig bereits mit der letzten geleisteten Zahlung im Steuerjahr einen Beleg für die unmittelbare Berücksichtigung  in Ihrer Steuererklärung.

Für alle diejenigen, bei denen die Zahlungen nicht steuerrelevant sind bzw. bei denen der Arbeitgeber oder eine andere Person die Studiengebühren übernimmt, waren diese Bescheide in der Vergangenheit ohnehin ohne Belang.

Sollten Sie trotzdem auf eine Gebührenbescheinigung als Anlage für Ihre Steuererklärung nicht verzichten wollen, erhalten Sie diese selbstverständlich von uns. Diese Anfragen werden wie bisher gern von unserem Rechnungswesen (rw@akad.de) bearbeitet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Darüberhinaus muß man zugeben: wer das mit den Kontoauszügen oder anderen Zahlungsbelegen bewerkstelligen kann, hat einen Zeitvorteil.

Die Seminar-Teilnahmebescheinigung hat mit dem Gebührenbescheid aber nichts zu tun und sollte eigentlich wie gewohnt demnächst auch unabhängig davon zugestellt werden.

@ Sarah: Im Falle des Studienkredites ist mir da etwas unklar: wenn man den in Anspruch nimmt, heißt das doch, daß man das Studium über die SEB finanzieren läßt und quasi im Nachhinein erst die Raten an die SEB für diesen Kredit zurückzahlt, oder? Rein von der Systematik her ist es nach meinem Verständnis dann aber doch so, daß Du zur Zeit keine Zahlungen leistest. Wenn man aber keine Ausgaben hat, kann man doch tatsächlich normalerweise nichts absetzen (was ich als Steuer-Laie natürlich nicht weiß: wie geht das Finanzamt mit der Kredit-Rückzahlung um, denn dann hast Du ja die Ausgaben, die man absetzen könnte).

Viele Grüße,

Thomas

@Thomas

Verfasst: 05.01.07 12:56
von Sarah76
Hallo Thomas,

kurz zu Studienkredit: Ich zahlte einen Teil selbst, der andre Teil wird finanziert. Lt. Steuerrecht sind die Studiengebühren samt Studienkreditzinsen in der Steuererklärung absetzbar, nicht jedoch die Studienkreditrückzahlungen.

Gruß Sarah

Verfasst: 05.01.07 15:08
von marcomondavi
Entschuldigung, aber das mit dem Studienkredit ist Unsinn. Wenn ich meinen Dispo in Anspruch nehme, um die Studiengebühren zu bezahlen, nehme ich ja auch einen Kredit in Anspruch. Trotzdem kann ich das Ganze steuerlich geltend machen.

Im letzten Jahr habe ich auch eine Bescheinigung bekommen - trotz des Studienkredits. Und dieses Jahr soll das plötzlich nicht mehr gehen?!

Gruß,
mm

Studienkredit

Verfasst: 08.01.07 10:13
von Toby66
Hallo zusammen,

nach intensiver Befragung eines guten Bekannten, der als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ahnung haben sollte, würde ich auch sagen: da muß ein Irrtum seitens der AKAD vorliegen.

Vereinfacht ausgedrückt (also nicht vom Sachverhalt, sondern sprachlich) ist es also wohl so, daß der Kreditnehmer eigentlich den Kredit bei der SEB aufnimmt und den Kreditbetrag zur freien Verfügung hat. Nun bekommt er die günstigeren Konditionen aber nur, wenn er das Geld für das AKAD-Studium ausgibt. Dazu muß wohl eine Verfügung ausgestellt werden, die die SEB-Bank anweist, das Geld nicht dem Kreditnehmer auszuzahlen, sondern stattdessen der AKAD. Dann erfolgt die Zahlung der SEB an die AKAD aber quasi stellvertretend für den Kreditnehmer, der somit die Gebühren auch steuerlich geltend machen kann.

Intern wird bei den Banken ja ohnehin ein Kredit-Konto geführt, das sozusagem dem Kreditnehmer gehört. D.h. die Überweisungen müßten von daher ohnehin wie bei einem normalen Giro-Konto erfolgen - und da bekommt ja auch der Kontoinhaber und nicht die Bank die Zahlungsbestätigung.

Wie das mit den Zinsen aussieht, konnte er mir leider nicht sagen. Außer, daß ich in meinem Fall (aufgrund der vielen Reisen nutze ich zur Zeit meinen Dispo) die Dispo-Zinsen definitiv nicht geltend machen kann, da der Dispo ja nicht zweckgebunden ist.

Viele Grüße,

Thomas

!

Verfasst: 08.01.07 10:34
von Q
Moin!

Mal ganz davon abgesehen ist die Mitteilung wg. der Gebührenbescheide aus der VH heute auf wundersame Weise verschwunden.

Da wird wohl doch ein wenig Nachfrage nach den Bescheiden bestanden haben. :D


Viele Grüße,
Q

Verfasst: 08.01.07 11:46
von maultier
Hi!

Die Mitteilung wegen den Gebührenbescheiden ist nicht verschwunden, sondern nur von der Rubrik "Neueste Mitteilungen" nach "Allgemeine Mitteilungen" gewandert.

Gruß vom Maultier

Verfasst: 08.01.07 22:30
von soenke
Der Dativ ist dem Genitiv ihm sein Tod.

Auf Anfrage gibt es weiterhin Gebührenbescheide, also keine Panik :)

Verfasst: 09.01.07 20:06
von Willi
Das hätte sich AKAD auch einfacher machen können. Gebührenbescheide für 2006 klaglos versenden und dann den Hinweis das 2007 keine mehr gibt, oder nur gegen Gebühr.
Gruß
Willi