Seite 3 von 5
Verfasst: 01.02.09 18:15
von Vladivostok
Was ist, wenn man die Studienkosten (obwohl Erststudium) einfach als Werbungskosten angibt und das Finanzamt das ablehnt? Zählen die Kosten dann automatisch als Sonderausgaben? Oder kommt das wirklich auf die Laune des Finanzbeamten an?
Sorry für die doofe Frage, aber ich fang auch grad mit meiner Steuererklärung 08 an. Wär schon fein, wenn ich das Studium als Werbungskosten ansetzen könnte.
Verfasst: 01.02.09 20:03
von dnitsche
Vladivostok hat geschrieben: Wär schon fein, wenn ich das Studium als Werbungskosten ansetzen könnte.
Ich muß nochmal revidieren bezüglich der Sonderausgaben. Eigentlich müsste es schon als Werbungskosten gehen auch als Erststudium. Zumindest wenn mann dem hier glauben schenken mag.
http://idw-online.de/pages/de/news83352
Ich hab ja mal ausversehen(war an dem Tag nicht ganz auf der Höhe) als Sonderausgabe angemeldet. Daraufhin hab ich dann vom Finanzamt einen Fragebogen zurückbekommen. Haben sie eine Ausbildung etc. wenn ja bitte Kopie des Zeugniss beifügen. Wurde dann natürlich in Werbungskosten eingereiht.
Da darf ich nochmal widersprechen! Ich hab ne Berufsausbildung und kann das Studium dennoch nur als Sonderausgaben absetzen. Hab mehrfach EInspruch eingelegt, erklärt warum es Werbungskosten sind etc. Nützt alles nichts.
Schon recht merkwürdig das sich dein Finanzbeamter so querstellt zumal das ja mittlerweile gesetzlich verankert sein soll. Hast Du mal versucht ein Schreiben von Deiner Firma beizulegen?
Verfasst: 01.02.09 20:42
von lerngemeinschaft
Um nochmal auf die abzusetzenden Posten zurückzukommen...
Ich habe einen DSL Komplett Anschluss. Kann ich den nur mit 20% p.a. absetzen oder kann man da irgendwie mehr rausholen?
Beste Grüße
Verfasst: 01.02.09 21:40
von dnitsche
Mit Einzelgesprächsnachweisen schon. Aber ich bezweifel mal das einer so viel fürs Studium oder für den Arbeitgeber Privat telefoniert.
Verfasst: 02.02.09 15:08
von SebastianMA
Vladivostok hat geschrieben:Was ist, wenn man die Studienkosten (obwohl Erststudium) einfach als Werbungskosten angibt und das Finanzamt das ablehnt? Zählen die Kosten dann automatisch als Sonderausgaben? Oder kommt das wirklich auf die Laune des Finanzbeamten an?
Sorry für die doofe Frage, aber ich fang auch grad mit meiner Steuererklärung 08 an. Wär schon fein, wenn ich das Studium als Werbungskosten ansetzen könnte.
Ich bin mir nicht 100%tig sicher, aber vermutlich nein. Die Kosten werden wohl abgelehnt und dann in der Erklärung mitgeteilt, d. man sie in begrenzter Höhe als Sonderausgaben geltend machen kann. Ich hab das mal bei anderen Kosten so erlebt.
In umgedrehter Form kann man auch die Kosten für's Zweitstudium nicht einfach als Sonderausgaben ansetzen (wenn unter 4000€), um die Werbungskostenpauschale noch zusätzlich zu bekommen.
Verfasst: 02.02.09 17:07
von SeeYou
Ich habe die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht. Auch wenn es sich um mein Erststudium handelt. In den letzten beiden Jahren ging das ohne Probleme durch. Also ich würde es immer erstmal so versuchen. Auf Sonderausgaben kann man immer noch ausweichen, wenn es beanstandet wird.
//Chris
Verfasst: 03.02.09 09:44
von Steffen1984
Danke alle zusammen,
nur noch eine Frage bzgl. des Schriebs von der Firma.
Was genau für ein Schrieb ist des bzw. was muss da draufstehen.
Verfasst: 03.02.09 10:42
von Wanol
Was ist eigentlich der grundsätzliche Unterschied zw. Sonderausgaben und Werbungskosten. Ich kann höchstens 3500,00 Euro für das Studium geltend machen; dann ist es doch egal ob Werbungskosten oder Sonderausgaben, oder?
Verfasst: 03.02.09 10:45
von Wanol
Was ist eigentlich der grundsätzliche Unterschied zw. Sonderausgaben und Werbungskosten. Ich kann höchstens 3500,00 Euro für das Studium geltend machen; dann ist es doch egal ob Werbungskosten oder Sonderausgaben, oder?
Verfasst: 03.02.09 11:29
von SebastianMA
Wanol hat geschrieben:Was ist eigentlich der grundsätzliche Unterschied zw. Sonderausgaben und Werbungskosten. Ich kann höchstens 3500,00 Euro für das Studium geltend machen; dann ist es doch egal ob Werbungskosten oder Sonderausgaben, oder?
Wenn du sie als Sonderausgaben geltend machst, könntest du zusätzlich die Werbungskostenpauschale geltend machen. Wenn du sie als Werbungskosten angibst, entfällt diese.
Verfasst: 03.02.09 11:56
von dnitsche
Steffen1984 hat geschrieben:
Was genau für ein Schrieb ist des bzw. was muss da draufstehen.
Also bei mir ging es ohne Schrieb durch. Wurde noch nie geafragt und hab schon ein paar Steuerklärungen in der Form abgegeben. Hab mich aber im Geschäft abgesichert falls das Finanzamt jemals zicken macht würde ich da was entsprechendes bekommen. Kann Dir aber nicht genau sagen was da für ein genauer Wortlaut draufstehen sollte. Bis jetzt wurde ich glücklicherweise verschont.
Ich denke mal so in der Art-->das Studium ist für den ausgeübten Beruf und die Stelle eine Voraussetzung/erforderlich oder so ähnlich...
Verfasst: 06.02.09 21:46
von modeman99
....nochmal das leidige Thema:
Ich habe nur einen Passus gefunden "Der Online-Anteil eines AKAD-Studiums liegt bei rund 15%"
Wo ist der Vermerk mit "ein Internet Anschluss ist unabdingbar"?

Verfasst: 06.02.09 22:05
von dnitsche
Halte ich eigentlich für überflüssig. Wenn ein Online Anteil vorhanden ist benotigt man ein Inernetanschluß. Denn ohne Inet kein Abschluß.
Das Finanzamt sollte schon 1+1 zusammenzählen können. Wobei wenn ich mirs recht überlege.

Verfasst: 06.02.09 22:11
von modeman99
eben...wieso sollte ein 15% Anteil des Studiums für die VH einen pauschalen 20% Ansatz beim Steuerzahler rechtfertigen? Auf die Diskussion freue mich schon jetzt! LOL
Vlt kann man sich über den Studiengang retten. Für WI ist es unabdingbar, wogegen man bei BWL ja kein INET benötigt

Verfasst: 06.02.09 22:35
von SebastianMA
modeman99 hat geschrieben:
Vlt kann man sich über den Studiengang retten. Für WI ist es unabdingbar, wogegen man bei BWL ja kein INET benötigt

Doch, wenn man z. Bsp. die Einsendeaufgaben vergleichen möchte!
