Verfasst: 29.10.05 20:07
hier frisch aus Pinneberg die WIR02 Klausur von heute 
Detail:
1. Stückschuld Gattungsschuld
2. Maßnahmen bei Störung des Besitzes
3. Haftungssauchschluss (§442,444,446)
4. Hauptpflichten bei folgenden Vetragstypen
- Mietvertrag
- Werkvertrag
- Kaufvertrag
5. 3 Realsicherheiten nennen
6. 3 Leasingarten nennen
7. Rechte des Käufers bei Sachmangel
8. Allgemeine Verjährung
9. Wann setzt allgemeine Verjährung ein?
10. Drei Arten von Vermittlungsgeschäften
11. Unterschied Garantie & Gewährleistung
12. 2 Arten von Kaufverträgen die eine besondere Form benötigen
13. Wie wird ein Grundstück verkauft?
Komplex:
1. Fall
K kauft von V ein besonderes, gebrauchtes Auto. Auto soll 3 Tage später geliefert werden. Bei
Lieferung liefert V ein anderes Auto mit der Begründung, dass er das Auto teurer an jemand
anderes verkaufen will. K will das andere Auto nicht, sondern das welches er 3 Tage vorher
gekauft hat. V verweigert. hat K Anspruch auf Schadenersatz?
2.Fall
A GmbH kauft bei einem Computerhersteller riesen Computeranlage für 30.000 Euro. Anlage wird
aufgebaut und funktioniert auch. Aber auf grund der Komplexität kann sie keiner bedienen. Eine
Betriebsanleitung ist dabei allerdings nur 4 Seiten dick mit 16 Abbildungen.
A will von Computerhersteller eine Einweisung. Compuerthersteller verweigert und sagt ab jetzt
kostet alles Geld.
Hat A Anspruch auf Einweisung durch Computerhersteller?
Sodala, das wars!
Jetzt mach ich mir erstmal ein Bier auf

Detail:
1. Stückschuld Gattungsschuld
2. Maßnahmen bei Störung des Besitzes
3. Haftungssauchschluss (§442,444,446)
4. Hauptpflichten bei folgenden Vetragstypen
- Mietvertrag
- Werkvertrag
- Kaufvertrag
5. 3 Realsicherheiten nennen
6. 3 Leasingarten nennen
7. Rechte des Käufers bei Sachmangel
8. Allgemeine Verjährung
9. Wann setzt allgemeine Verjährung ein?
10. Drei Arten von Vermittlungsgeschäften
11. Unterschied Garantie & Gewährleistung
12. 2 Arten von Kaufverträgen die eine besondere Form benötigen
13. Wie wird ein Grundstück verkauft?
Komplex:
1. Fall
K kauft von V ein besonderes, gebrauchtes Auto. Auto soll 3 Tage später geliefert werden. Bei
Lieferung liefert V ein anderes Auto mit der Begründung, dass er das Auto teurer an jemand
anderes verkaufen will. K will das andere Auto nicht, sondern das welches er 3 Tage vorher
gekauft hat. V verweigert. hat K Anspruch auf Schadenersatz?
2.Fall
A GmbH kauft bei einem Computerhersteller riesen Computeranlage für 30.000 Euro. Anlage wird
aufgebaut und funktioniert auch. Aber auf grund der Komplexität kann sie keiner bedienen. Eine
Betriebsanleitung ist dabei allerdings nur 4 Seiten dick mit 16 Abbildungen.
A will von Computerhersteller eine Einweisung. Compuerthersteller verweigert und sagt ab jetzt
kostet alles Geld.
Hat A Anspruch auf Einweisung durch Computerhersteller?
Sodala, das wars!
Jetzt mach ich mir erstmal ein Bier auf
