Einsichtnahme in die Prüfung kann man sich sparen!!

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Isis1986
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Hallo,

ich habe auch aktuell eine Prüfung die ich mir nicht erklären kann. Erst konnte man meine Note 2 Wochen lang nicht finden, selbst jetzt am Telefon bekam ich zu hören mhm die ist nicht im System. Danach kam plötzlich ah sie haben knapp bestanden. Ich hatte bei der Prüfung aber bis auf eine kleine Detailaufgabe alles beantwortet und auch nach der Prüfung in den Skripten überprüft ob ich richtig lag. Was der Fall war.

Ich habe nun wegen all der Umstände die Einsichtnahme beantragt. Ich kann mir die Note echt nicht erklären. Am Samstag schau ich drauf.

Aber mal anders hat denn jemand von euch schon mal eine Zweitkorrektur beantrag und bezahlen müssen?

Meiner Meinung nach sollte man das doch so regeln: Man muss eine Zweitkorrektur bezahlen, sollte sich aber rausstellen, dass der Einwand berechtigt war, bekommt man das Geld zurück. Wäre das nicht mal eine gute Regelung?
Dabei würde man Trittbrettfahrer auch los werden und die Gerechtigkeit wäre trotzdem noch gewahrt.
Oder ist dieser Vorschlag schon in der Praxis so?

Aber dennoch sollte wenn man wirklich schon beim raufschauen feststellt, dass Häcken oder ähnliches gemacht wurden und keine Punkte dafür gezählt wurden oder sich verzählt wurde bei den Punkten es kostenlos bleiben. Erst wenns wirklich um den Inhalt geht ob der wirklich eine volle Punktzahl verdient, sollte die andere Regelung greifen.

Ich werd mal Samstag schauen was da bei mir passiert ist und evtl. eine Zweitkorrektur beantragen. Vorallem jetzt nachdem ich hörte, dass meien Klausur unauffindbar war. Das kommt mir alles komisch vor.
Nur noch zu bearbeiten: WIR03, Projektbericht und Bachelor Thesis / Kolloqium
Isis1986
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Isis1986 hat geschrieben:Hallo,


Meiner Meinung nach sollte man das doch so regeln: Man muss eine Zweitkorrektur bezahlen, sollte sich aber rausstellen, dass der Einwand berechtigt war, bekommt man das Geld zurück. Wäre das nicht mal eine gute Regelung?
Dabei würde man Trittbrettfahrer auch los werden und die Gerechtigkeit wäre trotzdem noch gewahrt.
Oder ist dieser Vorschlag schon in der Praxis so?
Okay kann mir die eine Frage auch gleich selbst beantworten. In der Gebührenordnung steht ja wenn dem Einspruch stattgeben wird, bekommt man die Erstattung. Na dann sag ich mal so gehts nur um einen Punkt würde ich es nicht machen aber wenn es um einige ersichtliche Widersprüche geht, würde ich es riskieren.
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