Verfasst: 29.06.10 18:17
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Praxistätigkeit:
Muss diese, wie in der Prüfungsordnung gefordert, zwingend mit meinem Studium zu tun haben?
Ich frage deswegen, da ich in einem anderem Berufszweig arbeite.
Oder reicht einfach nur der Nachweis über die geforderten Wochen?
ich habe mal eine Frage bezüglich der Praxistätigkeit:
Muss diese, wie in der Prüfungsordnung gefordert, zwingend mit meinem Studium zu tun haben?
Ich frage deswegen, da ich in einem anderem Berufszweig arbeite.
Oder reicht einfach nur der Nachweis über die geforderten Wochen?