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Verfasst: 29.06.10 18:17
von Epson00
Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Praxistätigkeit:
Muss diese, wie in der Prüfungsordnung gefordert, zwingend mit meinem Studium zu tun haben?
Ich frage deswegen, da ich in einem anderem Berufszweig arbeite.
Oder reicht einfach nur der Nachweis über die geforderten Wochen?

Verfasst: 29.06.10 18:33
von Der_Andi78
Soweit ich das verstanden habe reicht ein Nachweis über eine (nicht eine bestimmte) Tätigkeit - ich denk mal die AKAD wird da auch nicht päpstlicher sein, denn es studieren hier ja auch Leute, die dann die Branche wechseln wollen ;)

Verfasst: 29.06.10 21:05
von Epson00
ok

Verfasst: 29.06.10 22:49
von Nelson
Formlos...
tätig seit... in Vollzeit/ Teilzeit...

Die Tätigkeit ist, wie schon erwähnt wurde, nicht relevant.
Es wäre von einem (in Vollzeit berufstätigen) Branchenwechsler wohl kaum zu verlangen ein studiumsspezifisches Praktikum zu machen. Dies würde ja einen nicht unerheblichen Rückgang des Einkommens bedeuten.