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Verfasst: 02.08.10 08:17
von Nelson
zu 1.) kann ich dir keine Auskunft geben. Da die Art der Tätigkeit jedoch nicht maßgeblich ist, wäre die Genemigungspflicht m. E. recht sinnfrei.

zu 2.) du musst die erforderliche Arbeitszeit nach Beginn des Hauptstudiums absolvieren.
Das "erste Praxissemester" (das es zumindest beim Diplom gibt) wird ja durch die vorherige berufliche Tätigkeit erlassen. Das zweite Praxissemester soll ja der praktischen Umsetzung der Studiumsinhalte dienen und ist somit erst nach dem Grundstudium möglich.

zu 3.) wüsste nicht, was dagegen spricht. Schließlich könnte man in der Zeit ja auch seine Arbeitsstelle wechseln. Welchen Sinn sollte es dabei haben die Wartezeit zu verlängern?
Du brauchst dann ja nur zwei Bescheinigungen über Dauer und Umfang (Vollzeit) der beruflichen Tätigkeit.

Verfasst: 02.08.10 20:52
von Mr. D
Nelson hat geschrieben: zu 2.) du musst die erforderliche Arbeitszeit nach Beginn des Hauptstudiums absolvieren.
Das "erste Praxissemester" (das es zumindest beim Diplom gibt) wird ja durch die vorherige berufliche Tätigkeit erlassen. Das zweite Praxissemester soll ja der praktischen Umsetzung der Studiumsinhalte dienen und ist somit erst nach dem Grundstudium möglich.
blöde Frage jetzt, aber wenn ich die ganze Zeit über Berufstätig bin (in einer Branche die zu meinem Studiengang passt) muss ich dann zusätzlich noch ein zweites Praxissemester woanders machen? Habe das immer so verstanden, das berufsbegleitend die tägliche Arbeit als Praxissemester bzw. Berufstätigkeit "verrechnet" wird :?:

Verfasst: 03.08.10 20:57
von Nelson
Mr. D hat geschrieben:blöde Frage jetzt, aber wenn ich die ganze Zeit über Berufstätig bin (in einer Branche die zu meinem Studiengang passt) muss ich dann zusätzlich noch ein zweites Praxissemester woanders machen? Habe das immer so verstanden, das berufsbegleitend die tägliche Arbeit als Praxissemester bzw. Berufstätigkeit "verrechnet" wird :?:
Wenn du mal kurz darüber nachdenkst, wirst du sicher merken, dass du dir die Frage selbst beantworten kannst.
Da der Tag eines Fernstudenten auch nur 24 Std. hat (und davon neben ~40 Std. Woche + Studium nicht mehr so viel bleibt) und wohl kaum jemand bereit wäre für ein Praktikum seinen Job zu kündigen oder 40 Wochen auszusetzen, wäre so ein zusätzliches Praktikum wohl kaum durchsetzbar, oder? :wink:

Verfasst: 03.08.10 21:50
von Mr. D
na da hast recht :P :P
stand wohl gestern etwas aufm schlauch....vor lauter zwei Foren durchschauen xD

Verfasst: 04.08.10 08:15
von Nelson
so´nen Anfall hat jeder mal :P :wink:

Re: Praxissemester erst im Hauptstudium?

Verfasst: 30.11.10 18:05
von Epson00
Also ist es dann kein Problem, wenn ich das Praxissemester aufteile, also zwei Bescheingungen über eine Vollzeitbeschäftigung nachweise?