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Verfasst: 27.04.09 08:47
von stefanott
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Verfasst: 27.04.09 08:50
von tommes0203
Hi Stefan,
Begründung ist, dass selbst "wenn die Aufwendungen in einem besonders engen sachlichen Zusammenhang mit [dem] Arbeitsverhältnis stehen, schließt § 12 Nr. 5 EStG den Werbungskostenabzug aus".
Inhaltlich ziemlich schwammig, wie ich finde.
Grüße
Tommes0203
Verfasst: 12.05.09 20:05
von BWLlerin
Hallo zusammen,
bei mir das Gleiche in grün: AKAD als Werbungskosten angegeben, wurden aber als Ausbildung mit 4.000 Euro nur anerkannt.
Bei mir ist die AKAD ein Zweitstudium.
Auch ich freue mich über Tipps, wie ich überzeugend Widerspruch einlegen kann.
LG
Monika
Verfasst: 12.05.09 20:35
von stefanott
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Verfasst: 13.05.09 12:35
von Toby66
@BWLerin:
Ich dachte, das geht ja gar nicht: ein Zweitstudium muß doch als Werbungskosten anerkannt werden. Oder ist es so, daß es da für Zweitstudiengänge darauf ankommt, ob sie mit dem Erststudium zusammenhängen?
Viele Grüße
Thomas
Verfasst: 13.05.09 13:04
von SebastianMA
Toby66 hat geschrieben:@BWLerin:
Ich dachte, das geht ja gar nicht: ein Zweitstudium muß doch als Werbungskosten anerkannt werden. Oder ist es so, daß es da für Zweitstudiengänge darauf ankommt, ob sie mit dem Erststudium zusammenhängen?
Viele Grüße
Thomas
Der Zusammenhang ist dann sicherlich auch nicht glasklar geregelt. Für die SE vom letzten Jahr liege ich noch unter der 4000er-Grenze, aber für dieses Jahr geht's dann nicht mehr.
Erststudium: Wirtschaftsinformatik
Zweitstudium: BML-Master
So what?