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Verfasst: 29.01.09 11:03
von Fernstudent32
Bah! Ich hasse Steuererklärungen, zum Glück ist meine beste Schulfreundin Steuerfachfrau... Ich trage aus Prinzip immer ein
Totenkopf Shirt, wenn ich die Dokumente zusammensuche...[/url]
Verfasst: 29.01.09 11:53
von dnitsche
Ich mache das immer online hiermit-->
www.wiso-sparbuch.de. Das hat eine Plausibiliätätsprüfung und ist Großteils selbsterklärend. Vorteil ich kann es gleich per ELSTER an das Finanzamt übermitteln. Mein Steuerberater holt auch nicht mehr raus.

Verfasst: 29.01.09 12:14
von Timon
Danke für den Tipp, dnitsche.
Verfasst: 29.01.09 12:21
von dnitsche
Ups ganz vergessen. Die Software muß nicht gekauft werden. Wenn man sie online benutzt fällt halt eine Nutzungsgebühr an sind glaub ca. 15 Euro. Hier noch ein Direktlink zur Onlinenutzung.
https://www.internet-sparbuch.de/default_wiso.aspx#1
Werbekosten oder Sonderausgaben
Verfasst: 31.01.09 13:30
von Steffen1984
Hallo Zusammen,
ich bin seit Februar letztes Jahr auch bei der AKAD und muss nun meine erste Steuererklärung inkl. AKAD machen.
Wie genau kann ich die Ausgaben angeben?
Werbekosten oder Sonderausgaben
Fort- und Weiterbildung oder Ausbildungskosten
??
Hintergrundinfos zu mir.
Erst Schule, dann Ausbildung dann FH-Reife (nebenher) und jetzt eben Beruf + Studium.
Über eure Antworten wäre ich sehr dankbar
Gruß
Steffen
P.S. Wegen den Telefonkosten, da es bei mir kein DSL gibt, kann ich da dann meine Grundgebühren (Telefonflat) angeben?
Werbekosten oder Sonderausgaben
Verfasst: 31.01.09 13:34
von Steffen1984
Hallo Zusammen,
ich bin seit Februar letztes Jahr auch bei der AKAD und muss nun meine erste Steuererklärung inkl. AKAD machen.
Wie genau kann ich die Ausgaben angeben?
Werbekosten oder Sonderausgaben
Fort- und Weiterbildung oder Ausbildungskosten
??
Hintergrundinfos zu mir.
Erst Schule, dann Ausbildung dann FH-Reife (nebenher) und jetzt eben Beruf + Studium.
Über eure Antworten wäre ich sehr dankbar
Gruß
Steffen
P.S. Wegen den Telefonkosten, da es bei mir kein DSL gibt, kann ich da dann meine Grundgebühren (Telefonflat) angeben?
Verfasst: 31.01.09 14:12
von Steffen1984
Hallo Nochmal,
ich hab jetzt geschwind geschaut wie es im Wiso heißt also entweder
weitere Ausgaben--> Ausbildungskosten
oder Ausgaben als Arbeitnehmer --> weitere Werbungskosten --> Fortbildung
Danke
Steffen
Verfasst: 31.01.09 15:30
von modeman99
natürlich unter fortbildungskosten! ausbildungskosten sind was anderes und sonderausgaben bringen gar nichts!
ich bin auch bei der steuer 2008...
Re: Werbekosten oder Sonderausgaben
Verfasst: 31.01.09 16:33
von dnitsche
Steffen1984 hat geschrieben:
dann Ausbildung
Dann musst Du das als Werbungskosten angeben.
wenn Werbekosten dann?
Verfasst: 01.02.09 11:42
von Steffen1984
Danke schonmal,
unter Werbungskosten --> Fortbildungskosten gibt es ja 3 Unterpunkte:
- Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis
- Fortbildung ohne inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis
- Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten.
Was würdet ihr da nehmen, bzw. was nehmt ihr die letzten Jahre schon?
Habe kaufmännische Ausbildung und abeite im Einkauf, ich würde zum ersten Punkt tendieren.
Danke schonmal für eure antworten
gruß
steffen
Verfasst: 01.02.09 11:56
von dnitsche
Ja, würde ich auch so eintragen.
Re: wenn Werbekosten dann?
Verfasst: 01.02.09 11:58
von SebastianMA
Steffen1984 hat geschrieben:Danke schonmal,
unter Werbungskosten --> Fortbildungskosten gibt es ja 3 Unterpunkte:
- Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis
- Fortbildung ohne inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis
- Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten.
Was würdet ihr da nehmen, bzw. was nehmt ihr die letzten Jahre schon?
Habe kaufmännische Ausbildung und abeite im Einkauf, ich würde zum ersten Punkt tendieren.
Danke schonmal für eure antworten
gruß
steffen
Klaro, spart dir auch lästiges Nachfragen. Ich werde wohl, um das noch zusätzlich zu untermauern, von der Firma einen unterschriebenen Schriebs mit einreichen.
Verfasst: 01.02.09 13:29
von Wanol
Wenn es sich um ein Erststudium handelt, dann sind das doch Sonderausgaben... und keine Werbungskosten?! Oder habe ich da was falsches verstanden?

Verfasst: 01.02.09 13:51
von dnitsche
Hast Du falsch verstanden. Er hat ne Berufsausbildung was soviel zählt wie ein Erststudium.
Sonderausgaben nur dann wenn keine Berufsausbildung vorliegt+ es das Erststudium ist und dann brauch man meines Wissens nach noch ein Schrieb vom Arbeitgeber das das ganze im Rahmen von einem Dienstverhältnis stattfindet. Bezüglich des Schrieb vom Arbeitgeber bin ich aber nicht 100% sicher so tief hab ich mich da nicht eingearbeited, da ich es sowieso nicht als Sonderausgabe anmelden kann.
Verfasst: 01.02.09 18:04
von Hawkmoon082
dnitsche hat geschrieben:Hast Du falsch verstanden. Er hat ne Berufsausbildung was soviel zählt wie ein Erststudium.
Da darf ich nochmal widersprechen! Ich hab ne Berufsausbildung und kann das Studium dennoch nur als Sonderausgaben absetzen. Hab mehrfach EInspruch eingelegt, erklärt warum es Werbungskosten sind etc. Nützt alles nichts.
Das macht leider jeder Finanzbeamter wie er lustig ist..
