Verfasst: 13.11.08 12:08
Wenn es einen erkennbaren Bezug zwischen Studium und deinem aktuell ausgeübten Beruf gibt, dann ja!Vroni.V hat geschrieben:"Aufwendungen für die berufliche Bildung nach dem Abschluss der ersten Berufsausbildung sowie Aufwendungen für ein zweites oder weiteres Studium zur beruflichen (Weiter)-Bildung gehören stets zu den WK"
Verstehe ich es richtig, dass ich es also als Werbungskosten geltend machen kann, wenn ich vorher schon eine Berufsausbildung gemacht habe?Meine Güte ist das alles kompliziert... LG Vroni
Aber selbst das sieht jede Finanzamts-Sachbearbeiterin anders..
