dass sich das Beschleunigen des Versandplans auf die Betreuungsfrist auswirken könnte habe ich bis jetzt nicht bedacht. (würde mich ja dann auch betreffen).
Ich habe mir jetzt mal die Vertragsbedingungen auf der Rückseite der Anmeldung angeschaut. Dort ist ja aufgeführt, wie die Betreuungsfrist geregelt ist. Und dort steht ja "Die kostenlose Betreuungsfrist beginnt unmittelbar nach Ende der hochschulrechtlichen Studiendauer bzw. regulären Dauer des Lehrgangs..." Das der Beginn der zusätzlichen Betreuungsfrist vom Versandende abhängt kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass eine kostenlose Betreuungsfrist von insgesamt 5 Jahren gewährt wird und gehe auch mal davon aus damit richtig zu liegen. Sonst müsste man ja in irgendeiner Art und Weise darauf hingewiesen werden. Und wir sind ja bestimmt nicht die einzigen Studenten, die Studienmaterial vorziehen

Wenn du dazu ne Stellungnahme der Akad hast, wäre es aber echt super, wenn du sie hier posten könntest.
Gruß
Akadianer07