keine Gebührenbescheide mehr...

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
Willi
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P.S.: Wo ist eigentlich unsere Studentenvertretung abgeblieben? So was wäre doch mal wirklich was für die ...
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amidaalaa
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Willi hat geschrieben:P.S.: Wo ist eigentlich unsere Studentenvertretung abgeblieben? So was wäre doch mal wirklich was für die ...
welche studentenvertretung bitte? da gibts ja ein seperates forum musste schon da posten :wink:
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amidaalaa
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Pielm hat geschrieben:Hallo,

es dürfte normalerweise kein Problem sein, wenn der erste und der letzte Auszug des Jahres beim Finanzamt vorgelegt wird und aus dem Text hervorgeht, dass es sich um den Monatsbeitrag handelt. Ggf. noch bei Anpassung des Beitrags eine Kopie mehr.

Grüße
Elke
bei unregelmäßigen beträgen allerdings schon...und ausserdem, ja alles ist machbar aber was ich allein dieses jahr an geld an die akad geschoben hab, sollte so was drin sein, darüber isses sogar nicht mal nötig zu diskutieren. und ich meine dass vielleicht die leute im studiservice das auch doof finden aber wenns wirklich von oben kommt isses ja nix neues da die eben null ahnung haben..... :arrow:
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marcomondavi
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Außerdem besitze ich gar keine Kontoauszüge :!: :x

Es haben ja nicht alle Menschen in dieser Republik ihr Konto bei einer Sparkasse. Ob das bei der AKAD schon angekommen ist?!
Willi
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amidaalaa hat geschrieben: welche studentenvertretung bitte? da gibts ja ein seperates forum musste schon da posten :wink:
Ich habe überhaupt keine Lust mich auf einer unübersichtlichen Seite herumzu quälen
Ich hoffe nur die Studentenvertretung hat da selbst ein Problem mit. Vielleicht wacht die dann mal auf .... :)
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Gewitterhexe
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marcomondavi hat geschrieben:Außerdem besitze ich gar keine Kontoauszüge :!: :x
Dito !

Ich hab jetzt auch ne Mail an Stuttgart geschrieben und reingeschrieben, dass man im Zeitalter von Online-Banking nicht davon ausgehen sollte, dass Kontoauszüge vorhanden sind. Mal sehen, ob und wann was kommt. Zumindest scheinen sie ja zwischen den Jahren zu arbeiten, sonst stände es nicht in der VH. Hab auch nochmal einen Hinweis auf den sehr unpassenden Zeitpunkt gegeben.
Gruss Steffi
Willi
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bin mal gespannt wie das mit dem Nachweis bei mir ohne Bescheinigung funktionieren soll:
1. Bank in 2006 gewechselt.
2. von der alten Bank keine Papier-Kontoauszüge weil elektronisch
3. elektronische Kontoauszüge nach Festplattencrash weg
4. Zugang zu alter Bank wegen Kontowechsel nicht mehr möglich
5. Studienbeschleunigung wegen nicht passendem Lehrmittelversand
Ich will nicht länger drüber nachdenken
:evil:
S
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Mit jeder Lieferung kommt doch auch immer ne Rechnung, die genau datiert ist und die beim Finanzamt eingereicht werden kann. So würde ich das zumindest machen.
Und es ist für mich einfacher die Rechnungen einmal unter den Kopierer zu schmeißen, als alle Kontoauszüge zusammen zu suchen, etc.

(Vorausgesetzt man hat die Rechnungen immer aufgehoben... :wink:)

Allerdings: Hut ab vor der AKAD! Sehr mitgedacht!!!
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amidaalaa
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S hat geschrieben:Mit jeder Lieferung kommt doch auch immer ne Rechnung, die genau datiert ist und die beim Finanzamt eingereicht werden kann. So würde ich das zumindest machen.
Und es ist für mich einfacher die Rechnungen einmal unter den Kopierer zu schmeißen, als alle Kontoauszüge zusammen zu suchen, etc.

(Vorausgesetzt man hat die Rechnungen immer aufgehoben... :wink:)

Allerdings: Hut ab vor der AKAD! Sehr mitgedacht!!!
Nie ne rechnung bekommen, nur ein lieferschein, ich hab net mal ne Rechnung oder Bestätigung dass ich die Wechselgebühr+ Hauptstudiumseintrittgebühr bezahlt habe...die müssen sie also rausrücken, weil selbst wenn ich nen kontoauszug hätte würde des net beweisen dass ich ne überweisung an die akad ect. getätigt hab...bei mir kommt genauso wie bei willi nen bankwechsel dazu, keine kobntoauszüge mehr da alles online und das zählz net als nachweis ein in excel exportiertes datenblatt, da kann ich ja alles reinschreiben.
S
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Ohne Rechnungen ist mein Vorschlag "Einreichen der Rechnungen" natürlich nicht so dolle... (Das muss ich ja mal zugeben! :lol:)

Ich habe gerade extra noch mal nachgeschaut. Ich habe neben des Lieferscheins auch immer eine Rechnung/Auftragsbestätigung erhalten. Und da steht der genaue Betrag drin, Datum, usw. Also perfekt fürs Einreichen beim Finanzamt und das wurde für 2005 bei mir anstandslos akzeptiert.

Schade, dass dies bei Dir (und vielleicht bei den anderen auch?) nicht so einfach möglich ist...
dynamis
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Hi,

grundsätzlich langen zur steuerlichen Anerkennung Rechnungen alleine nicht, sondern nur in Verbindung mit einem Kontoauszug bzw. sonstiger Überweisungsbestätigung. Wie penibel das Finanzamt die Vorlage der Belege verlangt ist sehr unterschiedlich, je nach Bundesland, Finanzamtsleitung und dem Sachbearbeiter. Ein förmlicher Beleg von der AKAD dürfte allerdings nie mit Rückfragen verbunden sein. Davon abgesehen finde ich es unverständlich , wo genau der Aufwand für die Ausstellung der Bescheinigung liegen soll. ES ist doch davon auszugehen, dass auch die AKAD über ein elektronisches Rechnungswesen verfügt und ein Debitorenkonto per Knopfdruch herauslassen kann,

Gruss Hans
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Hi,

grundsätzlich langen zur steuerlichen Anerkennung Rechnungen alleine nicht, sondern nur in Verbindung mit einem Kontoauszug bzw. sonstiger Überweisungsbestätigung. Wie penibel das Finanzamt die Vorlage der Belege verlangt ist sehr unterschiedlich, je nach Bundesland, Finanzamtsleitung und dem Sachbearbeiter. Ein förmlicher Beleg von der AKAD dürfte allerdings nie mit Rückfragen verbunden sein. Davon abgesehen finde ich es unverständlich , wo genau der Aufwand für die Ausstellung der Bescheinigung liegen soll. ES ist doch davon auszugehen, dass auch die AKAD über ein elektronisches Rechnungswesen verfügt und ein Debitorenkonto per Knopfdruch herauslassen kann,

Gruss Hans
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amidaalaa
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genauso isses wenns sein muss geh ich selbst hin und lass mir des in nullkommanix raus...vorausgesetzt die ham R/3 :lol:
Sys

Hi,

ich hoffe, die AKAD stellt eine Gebührenbescheinigung auf Anfrage aus.

Warum die AKAD auf die Idee kommt, diese Entscheidung erst jetzt bzw. "rückwirkend" zu kommunizieren und "Auf Anfrage" keine Bescheinigungen freiwillig anbietet entzieht sich meinem Verständnis.

Grüße
Matthias
Willi
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Hallo,
ich habe im Internet (Ratgeber Recht) gerade folgendes gefunden:
Quittung ist ein schriftliches Beweismittel, mit dem der Gläubiger den Empfang einer Leistung durch den Schuldner bestätigt. Nach § 368 BGB hat der Gläubiger gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Die Kosten der Quittung hat der Schuldner zu tragen.
Ist die AKAD daher verpflichtet uns diese Gebührenbescheinigung (=Quittung) zu erstellen?
Gruß
Willi
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