... gute Zusammenfassung von der WIR04 Klausur in Frankfurt (06.10.2007)!
Ich versuche es dann nochmals aus meiner Sicht ...
Detailfragen (zumindest einige):
Was sind:
Rechtsobjekte
Rechtssubjekte
Rechtsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit
Darf eine GmbH auch zu einem anderen Zweck als zum Zwecke des Handelsgewerbes gegründet werden?
Privatautonomie und die Einschränkung der Privatautonomie erklären.
Innen- und Außenverhältnis an BGB-Gesellschaft erklären.
Wer vertritt die BGB-Gesellschaft und muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich sein?
Offener und versteckter Einigungsmangel
die 3 wesentlichen Unterschiede zwischen OHG und Gesellschaft bürgerlichen Rechts.?
Wer bestellt den Vorstand bei der AG?
Wer vertritt einen Verein?
Wie wird dieser Vertreter des Vereins bestimmt?
Welche Rechtsstellung haben die Vereinsmitglieder?
Was ist der Unterschied bei der Entstehung von Gemeinschaften und Gesellschaften.
Welche Folgen hat es, wenn eine OHG im Handelsregister eingetragen ist.
Welche Folgen hat es, wenn eine GmBH im Handelsregister eingetragen ist.
Komplexfragen:
(Wohlwissend, dass es schnell auf "kleine" Details der Fragestellungen ankommen kann, versuche ich zumindest die Fragen so zu rekonstruieren, dass wenigstens der Themenkomplex erkennbar ist.)
Über eine Stellensuche sucht ein Unternehmer A einen zuverlässigen Buchhalter B. Buchhalter B bewirbt sich und Unternehmer A stellt in ein. Nach vier Wochen erfährt jedoch Unternehmer A, dass Buchhalter B vorbestraft (wegen Untreue usw.) ist.
Nun möchte Unternehmer A seinen Buchhalter kündigen. (Begründung mit Paragraphen ist verlangt!)
Student A und B wollen gemeinsam für das Studium bei der AKAD lernen und sich zusammen vorbereiten. Hierzu erwerben sie gemeinsam Bücher und erstellen Zusammenfassungen der Lernstoffe, die dann auch gemeinsam genutzt werden sollen. Nun verleiht Student A seiner Freundin F ein Buch. Ebenfalls kauf Student A ein weiteres Buch, das für die Vertiefung eines Faches benötigt wird.
Sind die Handlungen von Student A gültige Rechtsgeschäfte? (Begründung mit Paragraphen ist verlangt!)
A besitzt ein Grundstück über 3000 qm und möchte mit seinem Freund B einen Wohnkomplex errichten. Beide besitzen kein Barvermögen jedoch hat B einen Architekturplan, den er beisteuern möchte.
Die Freunde A und B wollen nun ein Unternehmen gründen, jedoch das Risiko möglichst ausschließen. Welche Unternehmensform sollen sie wählen? (Begründung mit Paragraphen ist verlangt!)
Hinweise:
Insgesamt war das Seminar mit Herrn Harald Roth eine gute Vorbereitung bzgl. der Herangehensweise an Rechtsaufgaben, wenngleich leider die Arten der Übungsaufgaben gerade nicht drangekommen sind (aber irgendwie sind es ja doch immer die gleichen Paragraphen). Herr Roth ist (Mit-)Autor unserer Lektionen WIR401/402 und hat somit den Vorteil, unseren Lernstoff zu kennen. Er stellte uns ein kurzes Handout mit Beispielaufgaben zusammen deren Lösungen im Unterricht dann auch immer besser klappten.
Weiterer Inhalt seines Handouts waren kurze
Hinweise zur Herangehensweise an Rechtsaufgaben. Da leider solche essentiellen Hinweise in den AKAD-Skripten fehlen, hier einige entnommene Tipps von Herrn Roth, denn
ohne dieses Wissen ist wohl eine adäquate Lösung der Rechtsfälle kaum möglich!
"Der Gläubiger muss eine Rechtsgrundlage benennen, auf die er seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner stützt." Diese nennt man die
ANSPRUCHSGRUNDLAGE welche wiederum aus dem
TATBESTAND (z.B. "ein wirksamer Vertrag liegt vor nach § 433 BGB" oder "Pflichtverletzung des Verkäufers, da ein mangelhafter Kaufgegenstand geliefert wurde nach § 434 BGB") und einer
RECHTSFOLGE (z.B. "Erfüllung nach §433 Abs. 2 BGB" oder "Schadenersatz nach Maßgabe der §§249 ff. BGB") besteht.
Wichtig ist auch, dass man bei seiner Begründung nicht die "
Anspruchsgrundlagen" (Bsp. aus §433 BGB) mit den "
Definitionsnormen" (diese bestimmen und erklären rechtliche Begriffe; Beispiele aus dem BGB sind §§90, 275 ... u.v.m.) verwechselt.
Hier nun ein
Beispiel für eine Anspruchsgrundlage aus dem Handout von Herrn Roth:
"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen (§433 Abs. 2 BGB). = Erfüllung"
Natürlich kann (und muss) bei der detaillierten Begründung dann auch auf Definitionsnormen verwiesen werden wie z.B.
... da die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nach §105 nichtig ist ... etc.
Wichtig ist also,
zunächst mit der Anspruchsgrundlage zu starten! Herr Roth nannte hier folgende
20 der wichtigsten Anspruchsgrundlagen, die man kennen sollte:
1. Vertraglich
A) Erfüllung
§ 433 BGB
§ 611 BGB
§ 631 BGB
§ 535 BGB
B) Schadensersatz
§§ 280 I-III, 281 BGB
§§ 280 I-II, 286 BGB
§§ 437 Nr. 3, 440, 280 I, II, 281 BGB
§§ 634 Nr. 3, 440, 280 I, II, 281 BGB
C) Rücktritt
§§ 280 I, 323, 325 BGB
§§ 280 I, 241 II, 324 BGB
§§ 275 I, IV, 326 V, I BGB
2. Gesetzlich
A) Schadensersatz
§ 823 I BGB
§ 823 II BGB
§ 831 BGB
B) Herausgabe
§ 812 BGB
§ 816 BGB
§ 818 BGB
3. Dinglich
A) Eigentum/Besitz
§ 985 BGB
§ 861 BGB
Alle Angaben sind natürlich ohne jegliche Gewährleistung - für die Richtigkeit der Angaben über nehme ich keine Garantie! Nicht dass noch Schadensersatzansprüche auf mich zukommen

Dennoch: Viel Erfolg!!!