WIR04

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
VJ
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Hallo,

ich habe leider WIR04 wegen einem Punkt nicht bestanden und darf Sie im September nochmals schreiben.

Ich habe nun von mehreren gehört, dass die BWL'er ein extra Heft bekommen mit Fällen + Lösungen. Weiß hier einer bescheit?


Gruß Volker
panthokrator
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Kann mir jemand mit einem Skript zu WIR04 weiterhelfen? Vielen Dank!

Mail an panthokrator q gmx.de
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hotty
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olaa..

ich stell euch mal mein Script zur Verfügung.

ist eine kleine Lernhilfe...
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silvie
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Hallo zusammen,

ich hab 'mal die Prüfungsfragen zusammen gefasst - zumindest, was ich so gefunden habe - ergänzt um diejenigen, an die ich mich so erinnern kann.

Mittlerweile hab ich die Prüfung hinter mir - und zum Glück auch bestanden! War eigentlich wesentlich weniger schlimm, als gedacht - hatte schon damit gerechnet, das Spielchen noch mal zu machen =)

Das Seminar damals fand ich nicht so hilfreich, auch wenn wir in den letzten 20 Minuten "zufälligerweise" doch noch 3 der Fälle aus den Komplexaufgaben besprochen haben - sonst war der Tag "nur" ziemlich unterhaltsam ...
Dazu kam noch, dass die Fragen teilweise irgendwie schwammig gestellt waren - so nach dem Motto: ich schreib mal alles hin, was ich weiß - das Richtige wird schon dabei sein und sucht sich der Korrektor hoffentlich raus =(

Vielleicht hilft das Ganze ja trotzdem - und evtl könnt ihr das weiter führen - für die Nachwelt - die Sintflut kommt erst später !

Liebe Grüße
Silvie
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ken
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Hallo liebe Kollegen,

war gestern in Stuggi bei WIR 04.

Seminar: war super, Hr. Quast hat es verstanden besonders die Fallbearbeitung nochmal spannend und kurzweilig zu wiederholen.

Klausur: war machbar, gewertet wurde Detail zu Komplex 50:50.

Detail: alle Themen hier schon mal gepostet, war viel aus den Gesetzen nachzulesen, eine gute Vorbereitung der Gesetze mit Reitern lohnt sich.

Komplex1: 3 Fälle, bei denen allerdings die Subsumtionstechnik nicht gut anzuwenden war:

- Papierlieferant macht Angebot "solange Vorrat reicht", Kunde nimmt drei Wochen später an, Lieferant lehnt ab! Ist das Angebot bindend?

- Rechtsanwalt bestellt Übersetzung, die ist fehlerhaft! Was für ein Vertrag? Wie heißen die Partner?, Welcher Mangel liegt vor?

- Prokurist erhält beschränkte Vollmacht von K, macht Geschäfte darüberhinaus! Sind die Geschäfte für den K bindend?

Komplex 2: habe nur kurz reingeschaut, schien aufwendiger zu sein
- das verspätete ausgelieferte Auto und die Geschäftsreise

- der bei der Montage abgestürzte Fernseher

-?

Wünsche allen viel Erfolg und mir einen gnädigen Korrektor!

Ken
Gabriele
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Da ich, anders als in anderen Fächern, nicht den Eindruck hatte, bei der Erstellung der Karteikarten etwas gelernt zu haben, sondern es nur Zeit gekostet hat, habe ich mal alles zusammen gepackt.
Wer meint, dass es was hilft, bediene sich gerne.
Vielen Dank an alle, die sich schon mal die Mühe mit der Zusammenfassung der Fragen gemacht haben und an Murat! Hat mir echt geholfen. Bin am Samstag in Fankfurt dran.
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Gabriele
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Versuche mal die Fragen noch zusammen zu bekommen, vielleicht kann ja jemand ergänzen.

Detailfragen, 5 Fragen jeweils mit 3 Unterfragen:

Rechtobjekt, Rechtssubjekt, Geschäftsfähigkeit, Privatautonomie und die Einschränkung der Privatautonomie erklären.

Innen- und Außenverhältnis an BGB-Gesellschaft erklären.
Wer vertritt die BGB-Gesellschaft und muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich sein.

Offener und versteckter Einigungsmangel

Unterschied generell und in der Entstehung Gesellschaft und Gemeinschaft.

die 3 wesentlichen Unterschiede zwischen OHG und Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Wer bestellt denVorstand bei der AG?
Welches sind die Organe des Vereins.
Eigenschaften des Vereins...


Komplex:
1)
Fall 1:
A, B und C sind Gesellschafter der X-GmbH. G ist Geschäftsführer.
Auf der Gesellschafterversammlung stellt A den Antrag 1: G wegen Unzuverlässigkeit frislos zu entlassen. Antrag 2: Den Gesellschaftervertrag dahin gehend zu ändern, dass die Gewinnverteilung sich in Zukunft nach den Anteilen und der Dauer der Mitgliedschaft bestimmt.
B stimmt gegen Antrag 1 und C enthält sich.
B stimmt Antrag 2 zu und C enthält sich wieder.

Welche wirksamen Beschlüsse haben die Gesellschafter beschlossen?

Fall 2:
K. bestellt bei Weinhändler W. x Flaschen Wein. W. bestätigt die Bestellung, er werde "demnächst" liefern.
Nach 3 Wochen ist der Wein immer noch nicht da.

Liegt eine Leistungsstörung vor?
Wenn ja welche und wenn nein, was muss K. als nächstes tun?

Fall 3:
Welche Leistungsstörung liegt vor, nennen Sie die Paragrapen.

a) Malermeister M. stößt beim Streichen des Wohnzimmers von K. einen Farbeimer um und ruiniert dessen Perserteppich.

b) K. hat bei W. 200 Flaschen bestellt. Dieser liefert 180 Flaschen.

c) K. bezahlt seine Rechnung nicht zum fest vereinbarten Termin

d) K. rutscht im Supermarkt in der nicht ordnungsgemäß gereinigten Gemüseabteilung auf einem Blatt aus.

e) ?

Komplex 2)
Fall 1:
?

Fall 2:
? AKAD Studenten A und B wollen zusammen lernen, sie kaufen zusamen Bücher und fahren gemeinsam. blabla
B leiht seiner Freundin F ohne Wissen von A das gemeinsame Buch "schlag mich tot"
A kauft ohne Wissen des B das Buch "Haste nicht gesehn".

Bilden die beiden eine Gesellschaft, wenn ja, welche?
Sind die o.g. Rechtsgeschäfte wirksam?
Ist es von Bedeutung, dass sie keinen schriftlichen Vertrag haben?


Fall 3:
A erbt ein 3000 qm großes Grundstück in bester Lage, sein Freund B ist Architekt. A udn B wollen auf dem Grundstück luxeriöse Eigentumswonungen bauen. Sie haben kein weiteres Kapital. B hat aber schon die Pläne für die Wohnungen fertig.
Welche Gesellschaftsform oder -formen sollten die beiden wählen, wenn sie kein persönlches Risiko eingehen wollen?

Tja mehr fällt mir imMoment nicht ein.
WI
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... gute Zusammenfassung von der WIR04 Klausur in Frankfurt (06.10.2007)!
Ich versuche es dann nochmals aus meiner Sicht ...


Detailfragen (zumindest einige):

Was sind:
Rechtsobjekte
Rechtssubjekte
Rechtsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit

Darf eine GmbH auch zu einem anderen Zweck als zum Zwecke des Handelsgewerbes gegründet werden?

Privatautonomie und die Einschränkung der Privatautonomie erklären.

Innen- und Außenverhältnis an BGB-Gesellschaft erklären.
Wer vertritt die BGB-Gesellschaft und muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich sein?

Offener und versteckter Einigungsmangel

die 3 wesentlichen Unterschiede zwischen OHG und Gesellschaft bürgerlichen Rechts.?

Wer bestellt den Vorstand bei der AG?

Wer vertritt einen Verein?
Wie wird dieser Vertreter des Vereins bestimmt?
Welche Rechtsstellung haben die Vereinsmitglieder?

Was ist der Unterschied bei der Entstehung von Gemeinschaften und Gesellschaften.

Welche Folgen hat es, wenn eine OHG im Handelsregister eingetragen ist.
Welche Folgen hat es, wenn eine GmBH im Handelsregister eingetragen ist.

Komplexfragen:
(Wohlwissend, dass es schnell auf "kleine" Details der Fragestellungen ankommen kann, versuche ich zumindest die Fragen so zu rekonstruieren, dass wenigstens der Themenkomplex erkennbar ist.)

Über eine Stellensuche sucht ein Unternehmer A einen zuverlässigen Buchhalter B. Buchhalter B bewirbt sich und Unternehmer A stellt in ein. Nach vier Wochen erfährt jedoch Unternehmer A, dass Buchhalter B vorbestraft (wegen Untreue usw.) ist.
Nun möchte Unternehmer A seinen Buchhalter kündigen. (Begründung mit Paragraphen ist verlangt!)

Student A und B wollen gemeinsam für das Studium bei der AKAD lernen und sich zusammen vorbereiten. Hierzu erwerben sie gemeinsam Bücher und erstellen Zusammenfassungen der Lernstoffe, die dann auch gemeinsam genutzt werden sollen. Nun verleiht Student A seiner Freundin F ein Buch. Ebenfalls kauf Student A ein weiteres Buch, das für die Vertiefung eines Faches benötigt wird.
Sind die Handlungen von Student A gültige Rechtsgeschäfte? (Begründung mit Paragraphen ist verlangt!)

A besitzt ein Grundstück über 3000 qm und möchte mit seinem Freund B einen Wohnkomplex errichten. Beide besitzen kein Barvermögen jedoch hat B einen Architekturplan, den er beisteuern möchte.
Die Freunde A und B wollen nun ein Unternehmen gründen, jedoch das Risiko möglichst ausschließen. Welche Unternehmensform sollen sie wählen? (Begründung mit Paragraphen ist verlangt!)

Hinweise:
Insgesamt war das Seminar mit Herrn Harald Roth eine gute Vorbereitung bzgl. der Herangehensweise an Rechtsaufgaben, wenngleich leider die Arten der Übungsaufgaben gerade nicht drangekommen sind (aber irgendwie sind es ja doch immer die gleichen Paragraphen). Herr Roth ist (Mit-)Autor unserer Lektionen WIR401/402 und hat somit den Vorteil, unseren Lernstoff zu kennen. Er stellte uns ein kurzes Handout mit Beispielaufgaben zusammen deren Lösungen im Unterricht dann auch immer besser klappten.
Weiterer Inhalt seines Handouts waren kurze Hinweise zur Herangehensweise an Rechtsaufgaben. Da leider solche essentiellen Hinweise in den AKAD-Skripten fehlen, hier einige entnommene Tipps von Herrn Roth, denn ohne dieses Wissen ist wohl eine adäquate Lösung der Rechtsfälle kaum möglich!

"Der Gläubiger muss eine Rechtsgrundlage benennen, auf die er seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner stützt." Diese nennt man die ANSPRUCHSGRUNDLAGE welche wiederum aus dem TATBESTAND (z.B. "ein wirksamer Vertrag liegt vor nach § 433 BGB" oder "Pflichtverletzung des Verkäufers, da ein mangelhafter Kaufgegenstand geliefert wurde nach § 434 BGB") und einer RECHTSFOLGE (z.B. "Erfüllung nach §433 Abs. 2 BGB" oder "Schadenersatz nach Maßgabe der §§249 ff. BGB") besteht.
Wichtig ist auch, dass man bei seiner Begründung nicht die "Anspruchsgrundlagen" (Bsp. aus §433 BGB) mit den "Definitionsnormen" (diese bestimmen und erklären rechtliche Begriffe; Beispiele aus dem BGB sind §§90, 275 ... u.v.m.) verwechselt.
Hier nun ein Beispiel für eine Anspruchsgrundlage aus dem Handout von Herrn Roth:
"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen (§433 Abs. 2 BGB). = Erfüllung"
Natürlich kann (und muss) bei der detaillierten Begründung dann auch auf Definitionsnormen verwiesen werden wie z.B. ... da die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nach §105 nichtig ist ... etc.

Wichtig ist also, zunächst mit der Anspruchsgrundlage zu starten! Herr Roth nannte hier folgende 20 der wichtigsten Anspruchsgrundlagen, die man kennen sollte:

1. Vertraglich
A) Erfüllung
§ 433 BGB
§ 611 BGB
§ 631 BGB
§ 535 BGB

B) Schadensersatz
§§ 280 I-III, 281 BGB
§§ 280 I-II, 286 BGB
§§ 437 Nr. 3, 440, 280 I, II, 281 BGB
§§ 634 Nr. 3, 440, 280 I, II, 281 BGB

C) Rücktritt
§§ 280 I, 323, 325 BGB
§§ 280 I, 241 II, 324 BGB
§§ 275 I, IV, 326 V, I BGB

2. Gesetzlich
A) Schadensersatz
§ 823 I BGB
§ 823 II BGB
§ 831 BGB

B) Herausgabe
§ 812 BGB
§ 816 BGB
§ 818 BGB

3. Dinglich
A) Eigentum/Besitz
§ 985 BGB
§ 861 BGB

Alle Angaben sind natürlich ohne jegliche Gewährleistung - für die Richtigkeit der Angaben über nehme ich keine Garantie! Nicht dass noch Schadensersatzansprüche auf mich zukommen :-)
Dennoch: Viel Erfolg!!!
avados
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Hallo,

ich habe hier im Forum auch schon öfter die Frage nach Markierungen etc. in den Gesetzestexten gelesen aber noch keine richtige Antwort. Können die Post-Its beschrieben sein oder nicht? Anmerkungen neben des §§ sind nicht drin denke ich...? Wie genau wurden in der Vergangenheit die Bücher von der Aussicht durchgesehen? Nur Stichproben oder alle oder gar nicht?

Vielen Dank für ein wenig Input
avados
Gabriele
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Meiner Erfahrung nach werden die Bücher alle nachgeguckt und es darf nichts geschrieben sein. auch Postits dürfen nicht beschrieben sein, dann müssen sie raus.
Unterstreichen und markieren darf man, sonst nix!
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ken
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Hallo,

kann da Gabriele nur Recht geben. In meiner Klausur sind Gesetzestexte mit beschriebenen Reitern eingezogen worden und gegen neutrale von der AKAD getauscht worden. War natürlich für den Betroffenen ziemlich blöd.

Noch ein Tipp: Hatte mir damals farbliche Post-Its besorgt und die möglichen Anspruchsgrundlagen nach Gruppen sortiert und direkt im Gesetzestext markiert. So konnte ich schnell die Anspruchsgrundlagen durchblättern und den Klausurfall prüfen.

Mir hatte ein Buch mit gelösten Fällen sehr geholfen, man muß die verwinkelten Gedankengänge der Juristen ersteinmal ins eigene Gehirn bekommen. (Das Buch wird hier irgendwo empfohlen, bei Interesse schau ich nochmal zuhause nach)

Alles Gute

Ken.
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ken
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Hallo,

kann da Gabriele nur Recht geben. In meiner Klausur sind Gesetzestexte mit beschriebenen Reitern eingezogen worden und gegen neutrale von der AKAD getauscht worden. War natürlich für den Betroffenen ziemlich blöd.

Noch ein Tipp: Hatte mir damals farbliche Post-Its besorgt und die möglichen Anspruchsgrundlagen nach Gruppen sortiert und direkt im Gesetzestext markiert. So konnte ich schnell die Anspruchsgrundlagen durchblättern und den Klausurfall prüfen.

Mir hatte ein Buch mit gelösten Fällen sehr geholfen, man muß die verwinkelten Gedankengänge der Juristen ersteinmal ins eigene Gehirn bekommen. (Das Buch wird hier irgendwo empfohlen, bei Interesse schau ich nochmal zuhause nach)

Alles Gute

Ken.
harr
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Hey Ken,

ich suche gerade nach einem guten Buch, wenn du also mal nachschauen könntest würde ich mich freuen.
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ken
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Hallo Harr,

na klar: Das Buch heißt: "Rechtsfälle aus dem Wirtschaftsprivatrecht" von Eisenmann, Gnauk, Quittnat und ist bei C.F. Müller Verlag erschienen. Das Buch ist eine super Übung für das Lösen von Rechtsfällen. Hier sind alle versammelt: der eigenmächtige Personalchef, die Bürgschaft des Schwiegervaters und das falsche Preisetikett.

Viel Glück

Ken.
harr
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Merci
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