So,
schnell Aufgaben posten so lange noch was da ist.
Das Seminar bei Dr. Quast war sehr hilfreich für die allgemeine Vorgehensweise beim Lösen von Komplexaufgaben und wie immer kurzweilig! Ist sehr zu empfehlen.
Zeit in der Klausur war m.E. ausreichend; es waren einige Studenten früher fertig.
Wie gehabt die neue Einteilung 20 zu 40 Punkten.
Detailfragen
(waren alle mit dem entsprechenden Gesetz einfach lösbar; Zeit zum Nachschlagen war auch genug; gehört hat man die Fragen ja auch schon mal

)
1.1
- Welche Möglichkeit der Kapitalerhöhung gibt es bei der AG? (2)
- Welche Eigenschaften zeichnen eine KGaA aus? (2)
- Organe der AG (1,5)
1.2
- Fünf Schritte zur Gründung einer AG (2,5)
- zwei Aufgaben des Aufsichtrates einer AG (1)
- Formen von Unternehmenszusammenschlüsse (2)
1.3
- Wie haftet der Käufer beim Unternehmenskauf (2)
- Wie kann diese Haftung ausgeschlossen werden (1)
- Wie verhält es sich mit Kaufverträgen (1)
1.4
- Merkmale der GmbH (2,5)
- Fünf Schritte bei der GmbH Gründung (2,5)
Komplexaufgabe 1 waren glaub die Fälle von oben mit Prokura und vorbestraft...
Komplexaufgabe 2
Fall 1 (12,5):
Weingroßhändler Sauer liefert dem bekannten Feinkosthändler M wie vereinbart 1000 Flaschen Mannheimer Spätlese am 30.09. M lagert die Flaschen vorerst in seinem Keller ein. Als M am 18.10. eine Flasche trinkt, stellt er fest, dass der Zuckergehalt selbst für eine Spätlese viel zu hoch ist.
Welche Rechte stehen M zu?
Fall 2 (15)
Weinhändler T betreibt neben seinem Weinhandel noch einen Versandhandel. Er ist im HR eingetragen.
Sein Angestellter W kümmert sich intern um Werbemaßnahme, weswegen er von seinen Kollegen „Werbeleiter“ genannt wird. T toleriert dies, hat bisher aber alle Werbeverträge persönlich abgeschlossen.
Als T auf einer Messe ist, kommt ein Außendienstmitarbeiter einer Werbefirma und fragt nach dem Werbeleiter. Die Mitarbeiter zitieren W herbei. Dieser fühlt sich geschmeichelt, mit „Herr Werbeleiter“ angesprochen zu werden und schließt einen Vertrag über € 1.200,-- für eine Anzeige in einem Adressbuch ab. Er macht auf den Vertrag auch noch den Firmenstempel des T drauf.
Als T von der Messe zurückkommt ist er sauer, weil er weiß, dass das Adressbuch eine geringe Auflage hat. T ist nun der Meinung, dass W. (dem er mittlerweile gekündigt hat) die vereinbarten € 1200,-- bezahlen muss.
Hat er mit seiner Auffassung Recht?
Fall 3 (12,5)
A betreibt ein kleines Modegeschäft mit mäßigem Erfolg. Sie hat daher finanzielle Schwierigkeiten und kann ihre Privatmiete eher schleppend bezahlen.
Ihr Vater R - ebenfalls aus der Modebranche – beitreibt mehrere Filialen einer Modekette. Er bekommt die Schwierigkeiten von A mit und schreibt per e-mail an die Vermieterin V: „Hiermit verbürge ich mich für die Erfüllung der Mietschulden der A. über T€ 20. MfG R.“
Als A nicht mehr bezahlt, will V wissen, ob sie R in Anspruch nehmen kann.
Vielleicht kann noch jemand die 1. Komplexaufgabe ergänzen??
nunu