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Verfasst: 10.05.09 19:16
von paullox
ja total komisch diese Frage.
dachte am Anfang an lohnsteuerrelevante kostenfreie Abgaben...wie kaffee oder so...aber das macht ja kaum Sinn....also bleibt USt §§3 Ib + IX UStG.
so hab ichs in der Klausr aufgefasst.obs richtig ist!? Hoffe ich mal.

Hat schon jemand Ergebnisse? Werde langsam aber sicher unruhig...immer dasselbe, 3 Wochen nach einer Klausur...

Verfasst: 10.05.09 21:15
von marcel
Hallo,

naja ich schreibe kommenden Samstag, vllt. stell ich auf dem Seminar mal die Frage.

Habe gerade meinen Online-Test hinter mich gebracht...

Gruß

Marcel

Verfasst: 29.05.09 11:27
von paullox
ja super! noten sind online...mit 1,3 durchgerockt!
also es muss sich auf das UStG bezogen haben, denn die Punkte die mir fehlen gehören mit Sicherheit zur GewSt Aufgabe :D

Verfasst: 26.07.09 14:53
von Der_Andi78
Alle Achtung @paullox ... wieviel hast gelernst und wie ;) Oder bist du vom Fach???

Verfasst: 27.08.09 20:00
von thomas.muders
bei der bearbeitung des stl modules ist mir aufgefallen, dass ich fast ausschließlich markierungen ind die wichtigen steuergesetze gesetzt habe, aber kaum in die wichtigen steurrichtlinien, mir ist nicht ganz klar wozu die wirklich nötig sind... was übersehe ich, oder was ist wichtig in den richtlinien?

über eine antwort bin ich sehr dankbar!

Verfasst: 29.08.09 19:40
von netsrac303
hey thomas,

also ich hab die richtlinien auch kaum benötigt; die gesetze dafür um so mehr!
das einzige was man aus den richtlinien teilweise ganz gut gebrauchen kann ist jeweils das rechenschema bei der ESt und KSt.

gruß
carsten