Ich frage lieber hier als in der VH, denn dort herrscht immer noch ein recht rauer Ton, der von einem pivatwirtschaftlichen Unternehmen so wohl nicht ganz zu erwarten ist. Der Tutor hat wohl noch nicht gemerkt, dass wir KUNDEN sind - Herr R*** steht wohl auf Rechthaberei und Kleinkrieg, anstatt sachlich zu antworten. Kindergarten deluxe.
Schaut euch das mal an:
Finde ich persönlich schon einen ziemlich krassen Umgangston für einen erwachsenen Menschen...Frage zum Rechtsstand (05.03.2007)
Hallo, ich möchte am 17.3.07 meine Klausur schreiben. Laut der VH ist dafür Rechtsstand 06 maßgeblich.
ich habe mir die NWB textausgabe Wichtige Steuergesetze 54. Auflage gekauft. Diese hat den Rechtsstand 1.1.06. Nach Aussage von Finanzamtmitarbeitern sind in dieser die 2005`er Werte enthalten. Benötige ich nun die Ausgabe mit Rechtstand 1.1.2006 oder 1.1.2007. Auch wenn die Frage vielleicht dumm erscheint, wäre mir mit einer verbindlichen Antwort sehr geholfen.
Reicht diese Gesetzessammlung für die Klausur oder werden weitere Richtlinien etc. erforderlich.
Vielen Dank für die Hilfe
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– Kommentar: _ Tutor (06.03.2007)
Guten Tag Frau XXX, leider hat es sich in der Steuerpolitik inden lezten Jahren eingebürgert, Veränderungen noch während deslaufenden VZ zu erlassen, während die Verlage eine Chance wittern ineinem Jahr 2 Auflagen herauszugeben. Sie müssten den Gesetzestand aufder hompage von nwb klären bzw. bei bundesfinanzministerium.de dieaktuellen Gesetze für 2006 vergleichen.
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– Kommentar: _ (08.03.2007)
Hallo Herr ****,
sorry, wenn ich hier nochmals darauf eingehe. Ich habe mir für die Klausur am 17.03. und zur Vorbereitung die Auflage 55 vom 01.01.07 angeschafft, da ältere Ausgaben in der Buchhandlung nicht zu haben waren. Inwiefern ist dies für die Klausur von Bedeutung. Wird tatsächlich nach dem Rechtsstand von 2006 geprüft, oder sind neuere Regelungen von Nachteil? (z.B. MwSt-Erhöhung auf 19%). Im Zweifel. würde ich der Klausurbeantwortung auf den aktuellen Rechtsstand von 2007 verweisen. Ich hoffe, dass man in diesem Fall nicht nach Altregelungen bewertet. Könnten Sie mir hierzu nochmals eine eindeutige Antwort geben??
Vielen Dank und beste Grüße
– Kommentar: _ Tutor (08.03.2007)
Guten Tag Herr ..., offensichtlich lesen Sie die Mitteilungen der AKAD zum Modul StL kompakt nicht!!Seit Jahresbeginn 2006 (!) steht dort die Regelung zum Rechtsstand inder Klausur. Sonst habe ich auf Ihren Beitrag nicht zu erwidern.
– Kommentar: (09.03.2007)
Guten Tag Herr ****,
"vielen Dank" für Ihre "produktive" Antowort! Die Infos lese ich sehr wohl!!!!!!!!!!. Meine eigentliche Frage ist damit nicht beantwortet, aber das kläre ich dann am Samstag. Sonst habe ich auf Ihren "Beitrag" ebenfalls nichts Weiteres zuzufügen. Würde mir wahrscheinlich eh nicht weiterhelfen.
– Kommentar: _ Tutor (11.03.2007)
Guten Tag Herr ..., Sie haben den Beitrag von Frau Wulf vom 21.11.06in den Mitteielungen nicht gelesen, zumindest wollen Sie Ihn nicht zurKennntnis nehmen. Es handelt sich dabei um eine Prüfungsrichtlinie! -MfG ...
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– Kommentar: (13.03.2007)
Hallo,
ich denke, derer Anschuldigungen reichen jetzt aus und ich möchte meine Zeit nicht mit solch einem Blödsinn verschwenden. Schade nur, dass dies alles nicht sachlicher abläuft. Also keine weitere Kommentare bitte!!!!
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– Kommentar: _ Tutor ... (14.03.2007)
Guten Tag Herr ..., es geht nicht um "Anschuldigungen", sondern Siestellen eine Frage, welche in den Mitteilungen durch AKAD wiederholt behandelt und abgehandelt wurde. Darauf habe ich als Tutor verwiesen. MfG ...