Hallo,
kurze Frage. Bei der Berechnung der Gewerbesteuer müssen bei den Hinzurechnungen auch die Zinsen für Kredite beachtet werden.
Wie verhält sich das, wenn in der Fragestellung angegeben wird, das die Laufzeit des Kredits zum Beispiel 10 Jahre beträgt.
Muß ich dann die Zinsen für die gesamten 10 Jahre oder die Zinsen für ein Jahr hinzurechnen?
In der Probeklausur wurden die gesamten 10 Jahre angegeben was mich ein wenig irritiert.
Danke schon mal im Vorraus.
Gewerbesteuer (Hinzurechnung)
Hallo,
Die Gewerbesteuer wird in der Regel jährlich berechnet, es sei denn die Fragestellung lautet anders. Somit muss du dann auch die Zinsen nur für das betreffende Jahr hinzurechnen.
Die Gewerbesteuer wird in der Regel jährlich berechnet, es sei denn die Fragestellung lautet anders. Somit muss du dann auch die Zinsen nur für das betreffende Jahr hinzurechnen.
To do: Nichts mehr.
stolzer Dipl.-Kaufmann (FH)
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