Hallo,
ich finde einfach nix konkrtes über sachliche bzw. persönliche Steuerpflicht nach dem ErbStG.
Wenn ich mir die Paragraphen durchlese fallen mir zwar ein zwei Sachen ins Auge aber damit könnte ich die beiden Sachen nicht trennen.
Hat jemand nen Denkanstoss für mich?
Gruß
Speeed
Frage zu pers. und sachlicher Steuerpflicht
Hi,
die persönliche Steuerpflicht ergibt sich aus § 2, also die Sache mit Inländer usw. In der Lektion steht das ja recht ausführlich.
Die sachliche Steuerpflicht ergibt sich aus § 1. In der Klausur waren bei mir die zwei wichtigsten Arten gefragt. Als Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen.
Grüße
Thomas
die persönliche Steuerpflicht ergibt sich aus § 2, also die Sache mit Inländer usw. In der Lektion steht das ja recht ausführlich.
Die sachliche Steuerpflicht ergibt sich aus § 1. In der Klausur waren bei mir die zwei wichtigsten Arten gefragt. Als Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen.
Grüße
Thomas