Komplexaufgaben Zusammenfassung

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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2fast_84
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Schreibe am Sa auch WIR02...
hab jetzt mal angefangen ne Zusammenstellung aller bisher gefundenen Komplexaufgaben zu machen....inkl. Lösungen!?

Da ich die Lösungen teilweise selbst gemacht hab, gibt es keine Richtigkeit!
Umgekehrt bitte ich um Rückmeldung, falls jemanden sofort auffällt: DAS KANN NICHT stimmen!!!
Wäre sehr nett, wenn ihr mir diesbzgl. Feedback bzw. Lösungshinweise geben könntet

Ansonsten allen viel Glück für Samstag...

Gruss
Sven
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Dietmar
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Besten Dank für die Zusammenstellung, das kann ich gerade gut brauchen.

Bin auch dabei mich für Samstag vorzubereiten. Falls mir etwas auffällt was nicht stimmt geb ich Bescheid. Nach aktueller (Rechts)lage würde ich allerdings nicht damit rechnen. :roll:

Viel Glück auch am Samstag
Dietmar
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Sharox
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Hey Sven,

super tausend Dank. :-)

Kann ich auch gut gebrauchen.

8O

Gruss
Sharox
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Kann mich nur anschließen:

Super, danke!!! ;-)

//Chris
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Sharox
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Hallo Leute,

hab mir die Lösung mal angeschaut und bei der folgenden Aufgabe würde ich (OHNE GEWÄHR!!!!!) anders vorgehen.....

V verkauft K eine Motorjacht am 11.7. um 13 Uhr. Bezahlung und Übergabe soll am nächsten Tag erfolgen. V erfährt am 11.7. um 11 Uhr, dass seine Jacht aufgrund einer Explosion gesunken ist. Welche Ansprüche/ Rechte kann K geltend machen?

Das Boot ist doch schon vor Verkauf untergegangen und er hatte Kenntnis davon.

Meine Anspruchsgrundlagen würden sich auf Schadenersatz statt Leistung wegen "anfänglichem Leistungshindernis" begründen. Aber wie gesagt ohne Gewähr!!!
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2fast_84
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Sharox hat geschrieben:Hallo Leute,

hab mir die Lösung mal angeschaut und bei der folgenden Aufgabe würde ich (OHNE GEWÄHR!!!!!) anders vorgehen.....

V verkauft K eine Motorjacht am 11.7. um 13 Uhr. Bezahlung und Übergabe soll am nächsten Tag erfolgen. V erfährt am 11.7. um 11 Uhr, dass seine Jacht aufgrund einer Explosion gesunken ist. Welche Ansprüche/ Rechte kann K geltend machen?

Das Boot ist doch schon vor Verkauf untergegangen und er hatte Kenntnis davon.

Meine Anspruchsgrundlagen würden sich auf Schadenersatz statt Leistung wegen "anfänglichem Leistungshindernis" begründen. Aber wie gesagt ohne Gewähr!!!
näher betrachtet würde ich auch so vorgehen... :?
kommt halt wirklich auf die zeit an, wann er davon kenntnis nahm...
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Sharox
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naja da steht ja, dass er zwei Stunden vorher Kenntnis davon nahm *g
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