Hallo,
vielleicht für den ein oder anderen interessant.
In der aktuellen WiWo (#25) steht auf S. 99
"Die begrenzte Absetzbarkeit von Ausbildungs- und Studienkosten ist umstritten, diese Woche verhandelt der BFH über zwei Klagen"
mehr weiß ich auch nicht
Schöne Grüße
Begrenzte Absetzbarkeit des Studiums
das dumme ist, noch muss man für den einzelfall klagen...
aber je mehr urteile in unserem sinne ausfallen umso besser wirds (hoffentlich)!
DANKE für den Hinweis!!!
aber je mehr urteile in unserem sinne ausfallen umso besser wirds (hoffentlich)!
DANKE für den Hinweis!!!

Es gibt mittlerweile ein Urteil zu VI R 14/07.stefanott hat geschrieben:die urteile werden als musterverfahren gehandelt !
(VI R 6/07, VI R 14/07 und VI R 31/07).
weiss jemand, wie die verfahren ausgegangen sind?
unter www.bundesfinanzhof.de steht noch nix drin...
würde mich brennend interessieren !!
danke und gruß
stefan
Anscheinend kann man die Studienkosten als Werbekosten absetzen, wenn man schon vorher eine Berufsausbildung o.ä. gemacht hat.
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Das ist doch mal was, endlich herrscht Klarheit. Sind auch gleich mal 3 Jahre ins Land gegangen.RoiDanton hat geschrieben: Es gibt mittlerweile ein Urteil zu VI R 14/07.
Anscheinend kann man die Studienkosten als Werbekosten absetzen, wenn man schon vorher eine Berufsausbildung o.ä. gemacht hat.
Status: Alumnus
Bei mir hat es auch dieses Jahr wieder nicht geklappt die Studiengebühren als Werbungskosten abzusetzen. Letztes Jahr hatte ich Einspruch auf den Steuerbescheid eingelegt, aber bis heute habe ich da nix mehr von gehört. Auch dieses Jahr habe ich wieder Einspruch eingelegt. Mal schauen ob es was bringt...
- erdnuckelchen
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Bei mir ist es zum Glück ohne irgendwelche Probleme als Werbungskosten anerkannt worden - die Finanzämter scheinen also immer noch Unterschiede zu machen 

„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ (Hermann Hesse)
Diplom-Kauffrau (Kolloquium 06.12.2013 PI)
Diplom-Kauffrau (Kolloquium 06.12.2013 PI)
Ich habe hier noch einen netten Link, bei dem man sich immer die aktuellen Steuer-News in verständlicher Form anschauen kann.
http://www.konz-steuertipps.de/konz/news.html
Nur so: Das "Konz Taschenbuch" ist echt zu empfehlen.
http://www.konz-steuertipps.de/konz/news.html
Nur so: Das "Konz Taschenbuch" ist echt zu empfehlen.
Hallo zusammen,
Mal ne gute Nachricht, ich war heute am Finanzamt, und so wie´s aussieht erkennen die mittlerweile auch bei einem Erststudium die Aufwendungen als Werbungskosten an. (Wenn man schon eine Berufsausbildung hat)
Laut deren Aussage wird das letzte Urteil vom FG schon berücksichtig
Mal ne gute Nachricht, ich war heute am Finanzamt, und so wie´s aussieht erkennen die mittlerweile auch bei einem Erststudium die Aufwendungen als Werbungskosten an. (Wenn man schon eine Berufsausbildung hat)
Laut deren Aussage wird das letzte Urteil vom FG schon berücksichtig

Mal sehen, ob ich meinen neuen Laptop und die Kosten für den UMTS Vertrag ganz absetzen kann. Wäre ja nur logisch, da sonst auch alles anerkannt wurde.
Kennt sich jemand aus mit der Thematik Arbeitszimmer? Jetzt kann wieder "jeder" ein Arbeitszimmer absetzen. Ist dies auch/erst recht/noch viel einfacher für Fernstudenten möglich?
Kennt sich jemand aus mit der Thematik Arbeitszimmer? Jetzt kann wieder "jeder" ein Arbeitszimmer absetzen. Ist dies auch/erst recht/noch viel einfacher für Fernstudenten möglich?
Bei dem Arbeitszimmer gibt es allerdings ein paar Feinheiten zu beachten.
Soweit ich weiß, darf das Arbeitszimmer nicht zum häuslichen Bereich gehören, wenn dort nicht der Schwerpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit liegt. Also obacht! Damit sind sogar Kellerräume im eigene Haus gemeint.
Ich kann Dir da nur das Buch "Der Konz 1000 Steuertricks" empfehlen. Gibt es für 9,95 bei dem großen Versandhandel der Bücher, und ist sogar steuerlich ansetzbar.
Da wird im Grunde alles erklärt, was Du wann und wie ansetzen kannst. Als ich das Ding hatte, fing mir das Ausfüllen meine Steuererklärung an Spaß zu machen.
Soweit ich weiß, darf das Arbeitszimmer nicht zum häuslichen Bereich gehören, wenn dort nicht der Schwerpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit liegt. Also obacht! Damit sind sogar Kellerräume im eigene Haus gemeint.
Ich kann Dir da nur das Buch "Der Konz 1000 Steuertricks" empfehlen. Gibt es für 9,95 bei dem großen Versandhandel der Bücher, und ist sogar steuerlich ansetzbar.

Da wird im Grunde alles erklärt, was Du wann und wie ansetzen kannst. Als ich das Ding hatte, fing mir das Ausfüllen meine Steuererklärung an Spaß zu machen.

Hallo zusammen,
ich habe heute auch meinen Steuerbescheid bekommen und die Kosten wurden nicht als Werbungskosten akzeptiert.
Hat mir jemand die aktuellsten Gerichtsurteile bzw. weiss wo ich die finde?
Ich habe bereits eine Ausbildung hinter mir und mache jetzt das Studium. Ich meine vor ein paar Monaten gelesen zu haben, dass die Kosten in dem Fall als Werbungskosten akzeptiert würden.
Wer weiss mehr und kann mir helfen Widerspruch einzulegen?
viele grüße
luna
ich habe heute auch meinen Steuerbescheid bekommen und die Kosten wurden nicht als Werbungskosten akzeptiert.
Hat mir jemand die aktuellsten Gerichtsurteile bzw. weiss wo ich die finde?
Ich habe bereits eine Ausbildung hinter mir und mache jetzt das Studium. Ich meine vor ein paar Monaten gelesen zu haben, dass die Kosten in dem Fall als Werbungskosten akzeptiert würden.
Wer weiss mehr und kann mir helfen Widerspruch einzulegen?
viele grüße
luna