Hilfe bei Aufgabe 6 WIR03

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Lilly
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Hallo zusammen,

kann mir jemand bei der nachfolgenden Frage helfen?

Sie sollten an Ihrem Wagen den ersten Kundendienst durchführen lassen und sehen vor einer Kfz–Werkstatt folgendes Schild:
„Wir führen eine kostenlose Fahrzeugüberprüfung im Werte von 19,50 Euro an Ihrem Fahrzeug durch, sofern Sie Kunde bei uns werden.“
a) Ist diese Werbung zulässig? (Bitte mit Begründung!)
meine Antwort: Nein, es handelt sich hier um eine unlautere Wettbewerbshandlung nach § 4 Nr. 1 UWG

Nun bin ich mir mit meiner Antwort unsicher, denn ich werde ja darauf aufmerksam gemacht, dass ich Kunde werden muss, um den Dienst kostenfrei zu bekommen :roll:

Danke im Voraus
Beste Grüße
Lilly

„Es gibt nichts Gutes. Außer man tut es.“ Erich Kästner
Friedow
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Hallo Lilly,

Deine Antwort ist zutreffend, Du solltest noch auf die Generalklausel § 3 UWG verweisen. Die Wettbewerbshandlung der KFZ-Werkstatt ist unzulässig, weil sie geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil anderer KFZ-Werkstätten nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

Gruß Friedow
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Lilly
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ich danke dir recht herzlich für deine schnelle Antwort... :P
Beste Grüße
Lilly

„Es gibt nichts Gutes. Außer man tut es.“ Erich Kästner
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