Frage zu Fall 30 im Eisenmann/ Konkurrenzprodukte...

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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manybin
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Registriert: 03.04.07 11:35

Hallo allerseits,

die Meisten von Euch müssen WIR 03 absolvieren................ich auch;-(

Jetzt hab ich mal ne Frage zur Subsumtion im speziellen Fall des "Handelsvertreters mit Konkurrenzprodukten"....:

...1. Frage: Wo ist ein direkter Bezug zu finden, dass man §§ 90a und 60, 61 HGB überhaupt erwähnen muss, ist das nicht überflüssig in diesem Fall?

zur 2. Frage
da werden die Voraussetzungen der §§ 387 ff mit
-Gegenseitigkeit der Leistungen
- Gleichartigkeit
- Fälligkeit der Aktivforderung
- Erfüllbarkeit der Passivforderung
- Fehlen eines speziellen Aufrechnungsverbotes
definiert..........
.....wo wird auf diese Merkmalsausprägungen der Entscheidungsgrundlage in der Überprüfung tatsächlich eingegangen d.h. der direkte Vergleich mit dem Tatbestand?
Hab ich was überlesen?

Einiges ist Haarspalterei so scheint mir.......

Vielleicht liest diesen Beitrag jemand, der mir weiter helfen kann...
........besten Dank
manybin
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