Erfahrung als Gerichtsübersetzer?

Englisch, Französisch...
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vanity
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Registriert: 13.08.08 14:41

Hallo,
hat jemand von euch Erfahrung als Gerichtsübersetzer?
Ich hatte mich nach meiner staatlichen Prüfung beeidigen lassen und habe nun meinen ersten Text zum Übersetzen vom Gericht bekommen, auf folgende Fragen gibt mir das Merkblatt jedoch keine Antwort:

1. Brauche ich unbedingt einen Stempel?
2. Ist es richtig, dass ich eine Kopie des Ausganstextes an meine Übersetzung hefte? Und soll das Original dann beigelegt werden?
3. Wie ist es mit der Vergütung? Ist es richtig, dass ich hierfür einen Antrag stellen muss?

Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen?
Danke im Voraus!
Pielm
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Beiträge: 768
Registriert: 15.09.05 22:40
Wohnort: Großraum München

Hallo,

falls dir hier niemand deine Fragen beantworten kann - bei proz.com erhältst du bestimmt Antwort. Kennst Du diese Plattform (speziell für Übersetzer)?

Elke
-Christian-
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Beiträge: 422
Registriert: 17.11.04 21:13

Hallo vanity,

deine Fragen lassen sich so pauschal nicht beantworten, weil es hierfür keine bundesweit einheitlichen Regeln gibt. So ist beispielsweise in Bayern ein Stempel vorgeschrieben, in Berlin hingegen kann man darauf verzichten.

Ich hefte grundsätzlich eine Kopie des Ausgangstextes an meine Übersetzung, damit man zweifelsfrei nachvollziehen kann, was da eigentlich übersetzt wurde.

Was Fragen zur Vergütung/Entschädigung angeht, solltest du dich mit dem Gericht in Verbindung setzen, das dir den Übersetzungsauftrag erteilt hat; dort wird man dir bestimmt sagen können, was du tun sollst. Auch hier gibt es von Gericht zu Gericht unterschiedliche Verfahrensweisen.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

Einen schönen Tag wünscht dir

Christian
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