Die Klausur war wie folgt aufgebaut (soweit ich mich erinnere...):
Detailaufgaben:
1.) Steuerarten zuordnen (war einfach)
2.) Zinsen und Säumniszuschlag berechnen (auch einfach)
3.) Definition Sonderausgaben (etwas knifflig, da die Sonderausgaben im Gesetz (§ 10 EStG) als Aufzählung konkreter Posten definiert sind und die Beantwortung der Frage wohl auf eine allgemeingültige Definition hinauslaufen sollte)
4.) Warum wird auf Umsätze, die unter das GrEStG fallen, keine USt erhoben?
5.) Noch eine ähnlich der Aufgabe 4.)
Mehr weiß ich nicht mehr...
Komplexaufgabe I:
Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
1.) Konkrete Geschäftsvorfälle hinsichtlich USt bewerten (Schadenersatzzahlung, Wareneinkauf in Österreich, Pkw-Kauf in Deutschland etc.); Umsatzsteuerzahllast und Summe der steuerfreien Umsätze ermitteln
2.) Verzicht auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) näher erläutern; ein Vermieter mit hohen Reparaturrechnungen, der eine Arztpraxis vermietete, sollte diesbezüglich unter die Lupe genommen werden; wie lange MUSS der Verzicht auf Steuerbefreiung beibehalten werden; lohnt sich im konkreten Fall der Verzicht
3.) Gewerbesteuer nach dem üblichen Schema ermitteln (war zum Teil knifflig wegen politischen Spenden, Miete eines beweglichen Wirtschaftsguts von einer GmbH, Anwendung Staffelregelung etc.)
Mehr weiß ich leider nicht mehr...
Komplexaufgabe II:
Einkommensteuer (vielleicht kann diese noch jemand ergänzen)
Die Klausur war zwar machbar, aber schon recht knifflig... Man sollte wirklich gut vorbereitet sein und sich im Gesetz gut auskennen. Je nach dem wie die Komplexaufgaben gestellt sind, ist eine Spezialisierung auf Gewerbe- oder Einkommensteuer durchaus sinnvoll. Klar, man weiß es vorher nicht, aber die Vergangenheit zeigt, dass die Aufteilung Gewerbesteuer/Umsatzsteuer als Komplex I und Einkommensteuer als Komplex II sehr häufig vorkommt. Ich rate zur Gewerbesteuer, da diese doch überschaubarer ist. Das Angeben konkreter Paragraphen hielt sich auch in Grenzen.
STL01 am 16.05.2008 in Stuttgart
Hallo,
hier die Fragen zur Komplexaufgabe "Einkommensteuer, Körperschaftsteuer":
1.)
a.) Einkunftsarten nennen
b.) Einkunftsarten in 2 Gruppen einteilen; Gruppen definieren/erklären (gemeint war wohl: Gewinn und Überschusseinkünfte)
2.)
a.) Werbungskosten erklären
b.) 3 Beispiele für angestellten Facharbeiter/in für Werbungskosten
c.) Begründen, wieso Begriff "Werbungskonsten" irreführend ist. Welcher Begriff passt besser?
3.)
a.) Berechung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gegeben waren folgende Größen:
- Darlehen für ursprünglichen Kauf der Immobilie: Zinsen 12.000 € und Tilgung 3.000 € im Jahr
- Anschaffungspreis für Immobilie 200.000 €, davon 60.000 € Gebäudeanteil; Anschaffung in 2004
- Sonstige Dienstleistungen 1.500 €
- 300€ für Reparatur Wasserleitung
b.) Darf Verlustabzug (negative Einkünfte) aus Vermietung&Verpachtung mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden?
4.)
Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Gegeben waren folgende Größen:
- Anleihe 3% Nominalverzinsung
- Freistellungsauftrag an Bank wurde erteilt (Werbungskostenpauschale + Sparerfreibetrag)
- Bank schreibt 4.090 € (ohne Berücksichtigung SoliZuschlag) auf Konto gut
Wie hoch sind die Bruttozinseinnahmen?
5.) Berechnung der Körperschaftsteuer
Gegeben war der Gewinn und diverse Gevo's (Gehalt Vorstand, Vergütung Aufsichtsratsmitglieder...). Mehr weiß ich leider nicht mehr, da ich diese Teilaufgabe aus Zeitmangel nur ansatzweise gelöst habe.
Hoffe, es reicht trotzdem:-).
Grüße,
hier die Fragen zur Komplexaufgabe "Einkommensteuer, Körperschaftsteuer":
1.)
a.) Einkunftsarten nennen
b.) Einkunftsarten in 2 Gruppen einteilen; Gruppen definieren/erklären (gemeint war wohl: Gewinn und Überschusseinkünfte)
2.)
a.) Werbungskosten erklären
b.) 3 Beispiele für angestellten Facharbeiter/in für Werbungskosten
c.) Begründen, wieso Begriff "Werbungskonsten" irreführend ist. Welcher Begriff passt besser?
3.)
a.) Berechung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gegeben waren folgende Größen:
- Darlehen für ursprünglichen Kauf der Immobilie: Zinsen 12.000 € und Tilgung 3.000 € im Jahr
- Anschaffungspreis für Immobilie 200.000 €, davon 60.000 € Gebäudeanteil; Anschaffung in 2004
- Sonstige Dienstleistungen 1.500 €
- 300€ für Reparatur Wasserleitung
b.) Darf Verlustabzug (negative Einkünfte) aus Vermietung&Verpachtung mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden?
4.)
Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Gegeben waren folgende Größen:
- Anleihe 3% Nominalverzinsung
- Freistellungsauftrag an Bank wurde erteilt (Werbungskostenpauschale + Sparerfreibetrag)
- Bank schreibt 4.090 € (ohne Berücksichtigung SoliZuschlag) auf Konto gut
Wie hoch sind die Bruttozinseinnahmen?
5.) Berechnung der Körperschaftsteuer
Gegeben war der Gewinn und diverse Gevo's (Gehalt Vorstand, Vergütung Aufsichtsratsmitglieder...). Mehr weiß ich leider nicht mehr, da ich diese Teilaufgabe aus Zeitmangel nur ansatzweise gelöst habe.

Hoffe, es reicht trotzdem:-).
Grüße,
Andi