Aller Anfang ist schwer...

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
Antworten
Speeed
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 72
Registriert: 23.07.07 11:20
Wohnort: bei Leipzig

hallo leute,

ich hab vor kurzen mit STL01 angefangen und bin schon jetzt am verzweifeln obwohl ich noch nicht mal mit irgendwelchen rechnungen angefangen hab.

die lerneinheiten sind einfach zu unverständlich geschrieben.

thema 1.4.2. im ersten Lernheft befasst sich mit der Technik der Gesetzanwendung. kann mir jemand mit seinen eigenen worten erklären worum es dabei geht?
hab das ganze bestimmt schon 10 mal durchgelesen aber ich versteh nur Bahnhof.
Ist das überhaupt relevant für die Klausur?
Grüße Speeed
Benutzeravatar
Skylady
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 236
Registriert: 05.04.06 09:50

Hi Speeed,
hast du schon ein Rechtsmodul, wie z.B. WIR04 hinter dir ?
Dort wird ebenfalls die sogenannte Subsumtionstechnik zur Fallbearbeitung gebraucht (http://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht))

Als relevant würde ich es schon bezeichnen, da ein Vorgehen nach dieser Art bei den meisten Fällen in der Klausur bei der Korrektur "bevorzug" wird, was ich so mitbekommen habe...

Mal ein kleines sehr vereinfachtes Beispiel:
Du hast den Fall, dass du prüfen sollst, ob die Umsatzsteuer erhoben werden darf. Ein Privatmann liefert eine Ware an einen anderen ?

1. Schritt: Hierzu suchst du den passenden § im UstG.
Hier glaube ich gleich der 1.

2. Schritt: Du liest den § durch und findest bestimmte Dinge die zutreffen müssen damit die Ust erhoben werden darf, z.B. es muss sich um eine Lieferung von einem Unternehmer handeln. Das ist ein Tatbestandmerkmal. Davon gibt es je nach Fall auch mehrere.

3. Schritt: Du schaust dir deinen Fall aus der Aufgabe nochmal an und schaust ob dort z.B. auch die Rede von einem Unternehmer oder einem Privatmann war der etwas geliefert hat. Das sind die Sachverhaltsmerkmale.

4. Schritt: Subsumtion - Die vergleichst die beiden Merkmale aus Fallaufgabe und Gesetz-§. Wenn in unserem Fall die Lieferung von einem Privatmann ausgeführt wurde passen nicht alle Merkmale überein, da im Gesetz ja die Rede von einem Unternehmer war.

5. Schritt: Du schreibst das Ergebnis auf. Da die Merkmale nicht zusammenpassen, darf keine Ust erhoben werden, da der Privatmann die Lieferung ausgeführt hat. Hätten die Merkmale übereingestimmt, hätte die Ust erhoben werden dürfen. Kleiner Schlussatz fertig.

Wichtig ist, dass du immer den genauen § mit angibst auf den du dich bei den Aussagen beziehst.

Viele Erfolg
Speeed
Forums-Profi
Forums-Profi
Beiträge: 72
Registriert: 23.07.07 11:20
Wohnort: bei Leipzig

hi skylady,
wir04 hab ich noch nicht gemacht.
aber deine ausführung war sehr hilfreich. vielen dank. komm bestimmt noch mal auf dich zu bei anderen fragen :D
Antworten