Hier meine Erinnerung an die Klausur in Leipzig:
Detailaufgaben:
- Formen der Kapitalerhöhung
- Unternehmenszusammenschlüsse nennen
- Haftung bei Unternehmenskauf, Haftungsausschluß, Haftungsübernahme bei Arbeitsverträgen (§§ 25 ff HGB, § 613a BGB)
- Organe der AG
- Gründung AG
- Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats
- typische Merkmale der GmbH
- Gründung GmbH
Komplexaufgabe (Teil 2):
1. überzuckerter Wein --> Aufgabe aus Musterklausur der VH
2. Werbeleiter --> Fall 28 aus "Rechtsfälle aus dem Wirtschaftsprivatrecht" von Eisenmann/Gnauk/Quittnat
3. Fallschilderung:
- Modegschäft von Andrea, läuft nicht besonders
- Andrea kann kaum die Miete ihrer Privatwohnung bezahlen
- ihr Vater, auch ein Unternehmer der Modebranche, übernimmt Bürgschaft für Andrea für Mietschulden in Höhe von 20.000 EUR
- er sendet die Bürgschaftserklärung per e-Mail an die Vermieterin
Frage: Die Vermieterin will nun wissen, ob sie den Vater von Andrea wegen der ausstehenden Mietschulden zur Zahlung auffordern kann.
Meine Empfehlung: Ich habe Wir02 vor Wir03 absolviert und empfehle dies jedem, der die beiden Rechtsmodule noch vor sich hat, da Wir03 auf Wir02 aufbaut. Man versteht das mit den Anspruchsgrundlagen besser und kann auf sein Basiswissen aus Wir02 zurückgreifen. Es geht bei Wir03 viel um Kaufverträge (u.a. Inhalt bei Wir02), und bei der Fallösung gehts dann über vom BGB zum HGB, da dort für Kaufleute besondere Vorschriften zu beachten sind.
Tip für die, die Zeit sparen wollen: Wettbewerbsrecht wurde nichtmal im Seminar angesprochen...
Dann viel Spaß all denen, die es noch vor sich haben! Die Klausur ist auf alle Fälle machbar, wenn man sich entsprechend gut vorbereitet.