ich habe ein Verständnisproblem bezüglich der Berechnung des Vermögens und somit des Eigenkapitals bei getätigten privaten Entnahmen innerhalb des Geschäftsjahres.
Selbst die Erklärung der Korrektorin, dass Entnahmen bei der Ermittlung des Eigenkapitals keine Rolle spielen, konnte oder wollte ich einfach nicht verstehen, ich hoffe, ihr könnt mir auf die Sprünge helfen...
Rein von der Logik her ist ja Geld, das das Unternehmen erwirtschaftet und ich als Unternehmer zum Teil für private Ausgaben nutze, weg. Es ist nicht mehr im Unternehmen (es spielt zwar zur Gewinnermittlung eine Rolle, aber das soll egal sein). Fakt ist, dass das Eigenkapital am Ende des Jahres weniger sein müsste. In der Lerneinheit auf den Seiten 41 und 42 ist das Beispiel anhand der Getränkefirma erklärt. Als erstes wird das Vermögen am 31.12. mit 360.000€ angenommen, es fanden keine privaten Entnahmen statt. Dann ein Beispiel, in dem der Unternehmer 48.000€ im Jahr entnommen hat - und diese Summe wird von dem Vermögen von 360.000 abgezogen, so dass es nur noch 312.000€ sind, was sich dann logischer Weise auch in weniger Eigenkapital widerspiegelt.
Auch aus Recherchen im Internet meine ich, herausgelesen zu haben, dass sich das Eigenkapital mit Entnahmen verändert...
Ich stehe vollkommen auf dem Schlauch, weshalb ich dann bei dieser Einsendeaufgabe die privaten Entnahmen nicht berücksichtigen soll. Wo steckt hier mein Denkfehler???
Über Denkanstöße würde ich mich freuen

Liebe Grüße, Rennmaus82