Verwendung von post its

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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yellow
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Hallo zusammen,

war es in den vergangenen Prüfungen erlaubt die post its zu beschriften?
oder durften die nur ohne Beschriftung benutzt werden?
wenn das der Fall ist bringen die nämlich nicht arg viel, oder? :roll:

LG
Gahst
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sollten unbeschriftet sein, will man nicht gefahr laufen ein exemplar des textes von der akad für die prüfung zur verfügung gestellt zu bekommen.
hallokoeln
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Kann nur diese Klebedinger in versch. Farben empfehlen, dann kannst Du wenigstens pro Farbe ein bestimmtes Thema für Dich verschlüsseln ....

Nix draufschreiben - wie yellow schreibt, bekommst Du sonst ein blütenweißes Exemplar gestellt u. das ist für eine Klausur eine Katastrophe.

Gruß, Sibylle
yellow
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Registriert: 07.01.07 12:18

alles klar, hab ich schon fast befürchtet.
werd dann wohl auf die Variante mit den verschiedenen Farben zurückgreifen!

Grüße
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