Hallo,
bin gerade beim Projektbericht. Die AKAD möchte da einen Nachweis meiner berufspraktischen Tätigkeit von meinem Arbeitgeber. Wie sollte dieser Nachweis formuliert sein?
danke und grüße
björn
Nachweis berufspraktische Tätigkeit
Hallo Björn
Es genügt, wenn dir dein Arbeitgeber eine Bestätigung ausstellt in der sinngemäß steht:
Herr Björn Langer, geb. am xxx ist seit dem xxx bei uns beschäftigt.
Mfg
xxx
Das war auch schon alles. Mein Arbeitgeber hat das so gemacht und es hat prima funktioniert.
Gruß
Agondor
Es genügt, wenn dir dein Arbeitgeber eine Bestätigung ausstellt in der sinngemäß steht:
Herr Björn Langer, geb. am xxx ist seit dem xxx bei uns beschäftigt.
Mfg
xxx
Das war auch schon alles. Mein Arbeitgeber hat das so gemacht und es hat prima funktioniert.
Gruß
Agondor
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danke für die schnelle antwort!
- Gewitterhexe
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Von der AKAD Stuttgart hiess es, dass noch eine Wochenstundenzahl drin stehen sollte, denn bei Halbtags-Stellen verlängert sich die Wochenanzahl, die für das Bestehen des praktischen Semesters notwendig sind.
@mücke#71: ein Arbeitsvertrag sagt ja nichts darüber aus, ob Du immer noch in dem Unternehmen beschäftigt bist, Du könntest ja inzwischen gekündigt haben oder gekündigt worden sein und das steht nicht im Arbeitsvertrag und damit würde Dir die praktische Tätigkeit im Zeitraum fehlen.
@franka: Du musst die praktische Zeit im Hauptstudium ableisten, kannst also auch frühestens nach 20 Wochen nach Beginn des Hauptstudiums einen Nachweis über die berufspraktische Tätigkeit vorlegen. Wichtig ist nur, dass Du der Zeitraum innerhalb des Hauptstudiums liegt und dann kannst Du den Beleg ja zu Hause hinlegen und mit dem Projektbericht zusammen einreichen.
@mücke#71: ein Arbeitsvertrag sagt ja nichts darüber aus, ob Du immer noch in dem Unternehmen beschäftigt bist, Du könntest ja inzwischen gekündigt haben oder gekündigt worden sein und das steht nicht im Arbeitsvertrag und damit würde Dir die praktische Tätigkeit im Zeitraum fehlen.
@franka: Du musst die praktische Zeit im Hauptstudium ableisten, kannst also auch frühestens nach 20 Wochen nach Beginn des Hauptstudiums einen Nachweis über die berufspraktische Tätigkeit vorlegen. Wichtig ist nur, dass Du der Zeitraum innerhalb des Hauptstudiums liegt und dann kannst Du den Beleg ja zu Hause hinlegen und mit dem Projektbericht zusammen einreichen.
Gruss Steffi
Hi,
Stand 2005 würde es auch ausreichen, wenn man seine Gehaltsabrechnungen kopiert und einreicht. Natürlich "darf" man diverse Zahlen, wie das Gehalt, schwärzen.
Schönen Gruß
Matthias
Stand 2005 würde es auch ausreichen, wenn man seine Gehaltsabrechnungen kopiert und einreicht. Natürlich "darf" man diverse Zahlen, wie das Gehalt, schwärzen.
Schönen Gruß
Matthias
Hallo zusammen,
ich schließe mich den Vorrdnern an, der Arbeitsvertrag alleine reicht nicht. Und ich würde keinesfalls die Bestätigung über die Beschäftigung irgendwann zwischendurch einreichen - die gehört zu Projektbericht bzw. Diplomarbeitsanmeldung und dann sollte man das auch zusammen einreichen.
Was ich nicht geahnt habe: mein Arbeitgeber hatte erstaunliche Probleme damit, mir so ein formloses Schreiben auszustellen. Als ich in der Personalabteilung fragte, wollten die von mir wissen, welcher Paragraph das denn ist. Und welches Formular genau. Und und und. Nach einem Riesen-Gedöns bin ich irgendwann zu der richtigen Stelle gelangt, wo es dann wieder kein Problem war (scheinbar war ich Opfer einer Über-Bürokratisierung geworden). Da war ich auch schon drauf und dran, eine Alternative zu suchen. Benötigt wird ein völlig formloses Schreiben, da ist die AKAD nicht sehr anspruchsvoll.
Viele Grüße,
Thomas
ich schließe mich den Vorrdnern an, der Arbeitsvertrag alleine reicht nicht. Und ich würde keinesfalls die Bestätigung über die Beschäftigung irgendwann zwischendurch einreichen - die gehört zu Projektbericht bzw. Diplomarbeitsanmeldung und dann sollte man das auch zusammen einreichen.
Was ich nicht geahnt habe: mein Arbeitgeber hatte erstaunliche Probleme damit, mir so ein formloses Schreiben auszustellen. Als ich in der Personalabteilung fragte, wollten die von mir wissen, welcher Paragraph das denn ist. Und welches Formular genau. Und und und. Nach einem Riesen-Gedöns bin ich irgendwann zu der richtigen Stelle gelangt, wo es dann wieder kein Problem war (scheinbar war ich Opfer einer Über-Bürokratisierung geworden). Da war ich auch schon drauf und dran, eine Alternative zu suchen. Benötigt wird ein völlig formloses Schreiben, da ist die AKAD nicht sehr anspruchsvoll.
Viele Grüße,
Thomas