STL01 am 30.11.2007 - Wer hat mitgeschrieben?

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
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honnu
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Wäre super, wenn jemand der am gestrigen Tage die oben genannte Klausur mitgeschrieben hat und die Themen hier veröffentlichen könnte. Vorab vielen Dank!
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tim.wagner
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Hallo,

ich habe Steuerlehre am 30.11.2007 in Frankfurt mitgeschrieben. Besonders viel von den Aufgabenstellungen habe ich nicht behalten, weil ich doch ziemlich unter Zeitdruck gekommen bin und nicht mit, in meinen Augen, so komplizierten Aufgaben gerechnet habe.

Hier mal das grobe an das ich glaube mich erinnern zu können:

1) Welche Steuerarten können auftreten:
- Apotheker kauft Medikamente für seine Apotheke
- Arzt kauft Verbandsmaterial für die Praxis
- XY-GmbH kauft Waren von ....
- ....

2) Werden in den folgenden Fällen körperschaftsteuer- oder einkommensteuerliche Sachverhalte berührt?
- verschiedene Beispiele die ich nicht mehr nennen kann

3) Angabe der Bezeichnung der Bemessungsgrundlage bei einer Erbschaft laut Bewertungsgesetz oder so ähnlich für die folgenden Gegenstände

- Bargeld
- Schmuck
- unbebautes Grundstück
- Aktien
- .....

Komplexaufgaben (ich weiß nur noch II)

1) Angestellter aus Berlin erhält monatliches Gehalt von X und im Dezember eine Tantieme, er besucht für 16 Wochen eine Schulung in Dresden. Welche Einkunftsart erziehlt dieser? Ermittlung der Einkünfte (Werbungskosten überwiegend aus dem Bereich der doppelten Haushaltsführung)

2) Ermittlung der vorläufigen Gewerbesteuer einer Personengesellschaft (glaube ich) sowie der Gewerbesteuerrückstellung wahlweise nach 5/6 oder Divisormethode. Den Fall bekomm ich nicht mehr hin auf jeden Fall war was mit Vorwegvergütungen drin und politische Spenden. Dann Hinzurechnungs- und Lürzungsproblematik aus dem Bereich Zinsen für ein Darlehen, Kontokorrentverbindlichkeiten, Gewinnanteil stiller Gesellschafter, Einheitswert Grundstück

3) Umsatzsteuervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung. Zahllast der 12 Monate eines Jahres waren angegeben, gefragt war, wann ist die Umsatzsteuer fällig bei vereinbarten Entgelten, wann ist die Voranmeldung abzugeben, wann die Zahlung zu leisten, und dann noch Herr X gibt seine Voranmeldung und die Zahlung für April erst am 05. Juni ab was ist dazu zu sagen. Die Umsatzsteuervoranmeldung für August gibt er erst am 05. November ab, äußern sie sich dazu.

Das sind die Bruchstücke die ich aus dem Kopf noch irgendwie zusammenbekomme mehr kann ich leider nicht sagen :(

Viele Grüße
honnu
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Drücke dir die Daumen...
der_Thomas
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Hallo
auch ich war dabei...

Ich hatte die andere Komplexaufgabe gewählt. Inhalt war:

- Berechnung des endgültigen Gewinns bei ermittlung nach §4Abs3: vorläufiger Gewinn, Angabe von typischen Sachverhalten die noch nicht berücksichtigt waren (Kauf Anlagegut usw.)

- Umsatzsteuerblock (Entscheidung steuerbar, steuerfrei, Bemessungsgrundlage, Steuersatz) Hier musste man echt aufpassen weil auf den Vorgängen teilweise 7% fällig waren !

- größere Aufgabe Vermietung eines Wohngebäudes an Händler, Rechtsanwalt und weitere Spezies (typische Übungsaufgabe eben): Wann und Wo ist es sinnvoll und rechtlich erlaubt zu optieren,um Vorsteuerabzüge zu ermöglichen.

Bin gespannt, ob ich nochmal antanzen muss...

Thomas
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