Hallo,
in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft betreffend die AKAD FH Stuttgart heißt es in § 6 (5):
"Der Prüfungsanspruch und die Zulassung zum Studiengang erlöschen, wenn die Prüfungsleistungen für die Vordiplomprüfung nicht spätestens zwei Semester oder die Prüfungsleistungen für die Diplomprüfung nicht spätestens drei Semester nach dem in Absatz 1 festgelegten Zeitpunkt erbracht sind, es sei denn, die Fristüberschreitung ist nicht zu vertreten. Das gleiche gilt, wenn die Fristüberschreitung für die Diplom-Vorprüfung und die Diplom Prüfung insgesamt drei Studiensemester überschreitet (§ 39 Abs. 2 FGH)"
Zeitlich wird das bei mir etwas knapp und ich habe daher die Angst, daß mich die AKAD exmatrikuliert. So wie ich das verstehe werde ich laut dieser Prüfungsordnung nach dem 6. bzw. 7. Semester exmatrikuliert, sofern ich nicht alle Prüfungen zum Vordiplom bestanden habe bzw. nach dem 11. Semester sofern ich dann die Diplom-Prüfung noch nicht bestanden habe.
Meine Frage lautet nun: Hat diesbezüglich schon irgend jemand Erfahrungen gesammelt? Was sagt die AKAD dazu?
Mit freundlichem Gruß
Balli
Exmatrikulation
Hallo Balli,
genau das ist die Haupt-Frage. Läßt sich natürlich am einfachsten klären, in dem man im Studienzentrum mal nachfragt. Sofern ich das richtig verstehe, betrifft es nur die Verzögerungen, die der Studierende selber zu vertreten hat. Das dürfte hochschulrechtliche Gründe haben. Ich würde mal (als Laie) darauf tippen, daß berufliche Gründe eine Verlängerung der Fristen begründen könnten. Aber wie gesagt: das wissen die Mitarbeiter von der AKAD besser.
Tatsache ist jedenfalls, daß mir beim Stammtisch und bei AKADalumni-Treffen durchaus schon mindestens 2 Leute begegnet sind, die deutlich länger gebraucht haben. Ich weiß aber nicht, ob und inwiefern die sich zwischendurch haben freistellen lassen.
Wenn Du beim Studienzentrum nachfragst, wäre es natürlich prima, wenn Du hier auch kurz über die Antwort berichten könntest.
Viele Grüße,
Thomas
genau das ist die Haupt-Frage. Läßt sich natürlich am einfachsten klären, in dem man im Studienzentrum mal nachfragt. Sofern ich das richtig verstehe, betrifft es nur die Verzögerungen, die der Studierende selber zu vertreten hat. Das dürfte hochschulrechtliche Gründe haben. Ich würde mal (als Laie) darauf tippen, daß berufliche Gründe eine Verlängerung der Fristen begründen könnten. Aber wie gesagt: das wissen die Mitarbeiter von der AKAD besser.
Tatsache ist jedenfalls, daß mir beim Stammtisch und bei AKADalumni-Treffen durchaus schon mindestens 2 Leute begegnet sind, die deutlich länger gebraucht haben. Ich weiß aber nicht, ob und inwiefern die sich zwischendurch haben freistellen lassen.
Wenn Du beim Studienzentrum nachfragst, wäre es natürlich prima, wenn Du hier auch kurz über die Antwort berichten könntest.
Viele Grüße,
Thomas
Hallo Balli und alle anderen,
ich dachte eigentlich, dass dies lediglich die Fristen sind, die man einhalten muss, um mit den bezahlten Kröten fertig studieren zu können.
Meines Wissens muss man nach Überschreitung dieser Frist "nur" monatlich wieder Geld auf den Tisch legen, um weiter machen zu können. Dass Du das Studium dann nicht weitermachen kannst, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Aber: Frag lieber bei der AKAD direkt nach und informier uns dann...
Viele Grüße
S
ich dachte eigentlich, dass dies lediglich die Fristen sind, die man einhalten muss, um mit den bezahlten Kröten fertig studieren zu können.
Meines Wissens muss man nach Überschreitung dieser Frist "nur" monatlich wieder Geld auf den Tisch legen, um weiter machen zu können. Dass Du das Studium dann nicht weitermachen kannst, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Aber: Frag lieber bei der AKAD direkt nach und informier uns dann...

Viele Grüße
S
Hi Balli,
bin mittlerweile im 7. Semester und stehe aber prüfungstechnisch erst kurz vor dem Vordiplom.
Als ich am Jahresanfang etwas Panik hinsichtlich dieses Passus geschoben habe, wurde mir gesagt, dass sich das Wort Semester hier auf "Leistungssemester" beziehen würde, was nach AKAD-Interpretation bedeutet: du kannst dir so viel Zeit lassen wie du brauchst, nach 5 Jahren kostet es dich eben (z.Zt.) 96 Euro im Monat zusätzlich.
Hoffe dass es dich etwas beruhigt. (ich bin ja auch noch nicht exmatrikuliert
)
LG
nunu
bin mittlerweile im 7. Semester und stehe aber prüfungstechnisch erst kurz vor dem Vordiplom.
Als ich am Jahresanfang etwas Panik hinsichtlich dieses Passus geschoben habe, wurde mir gesagt, dass sich das Wort Semester hier auf "Leistungssemester" beziehen würde, was nach AKAD-Interpretation bedeutet: du kannst dir so viel Zeit lassen wie du brauchst, nach 5 Jahren kostet es dich eben (z.Zt.) 96 Euro im Monat zusätzlich.
Hoffe dass es dich etwas beruhigt. (ich bin ja auch noch nicht exmatrikuliert

LG
nunu
es ist tatsächlich so dass innerhalb der Zeit das Geld überwiesen sein muss, ich selnst hab durch Pausen und Verzögerungen auch 9 Semester für das Vordiplom gebraucht.
- robina_1966
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- Beiträge: 559
- Registriert: 23.07.04 09:18
- Wohnort: von der sonne verwöhnt
hi balli
keine angst..bin selbst seit ein paar "tage" dabei und zahle lediglich 96 euroni für jeden verlängerungsmonat den ich brauche. Exmatrkuliert wird in diesem fall niemand..es kostet eben etwas mehr...
weiterhin viel spaß..
robina
keine angst..bin selbst seit ein paar "tage" dabei und zahle lediglich 96 euroni für jeden verlängerungsmonat den ich brauche. Exmatrkuliert wird in diesem fall niemand..es kostet eben etwas mehr...
weiterhin viel spaß..
robina

Hallo an alle,
zunächst einmal bin ich froh zu erfahren, daß scheinbar noch niemand bei der AKAD exmatrikuliert wurde. Vermutlich werde ich in den nächsten Wochen selbst mal dort anfragen und dann auch hier im Forum Bescheid geben.
Viele Grüße
Balli
zunächst einmal bin ich froh zu erfahren, daß scheinbar noch niemand bei der AKAD exmatrikuliert wurde. Vermutlich werde ich in den nächsten Wochen selbst mal dort anfragen und dann auch hier im Forum Bescheid geben.
Viele Grüße
Balli