Hallo allerseits,
die Zahl derjenigen, die mit BWL „nichts am Hut“ haben und die akademische Übersetzerprüfung am liebsten nur in ihrem Wunschfachgebiet (z.B. Medizin / Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften, Psychologie, Jurisprudenz, Technik, Politik etc.) absolvieren wollen, steigt.
Die Staatl. Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) bietet diesem Interessentenkreis deshalb ab dem Prüfungstermin Februar 2008 die Möglichkeit, die akademische Fachübersetzerprüfung in den Sprachen En – Fr – Sp und Ital. o h n e BWL und nur in e i n e r (Wunsch-)Fachrichtung abzulegen, in der eine mehrjährige intensive translatorische Tätigkeit nachgewiesen werden kann. Die Prüfungsordnung wird entsprechend ergänzt. Die zwei allgemeinsprachlichen Teile (hin und her) bleiben bestehen.
Wer z.B. „Medizin“ wählt, wird im schriftlichen und mündlichen Teil je zweimal (hin und her) in diesem Fach geprüft und kann seine Fachgebiets-Qualifikation mit vier einschlägigen Teilprüfungen eindeutig unter Beweis stellen. Die Abschlussbezeichnung lautet in diesem Fall: „Akademisch geprüfte(r) Fachübersetzer/in HfWU, Fachrichtung Medizin“. Das Siegel der Hochschule trägt das Hoheitszeichen (Landeswappen) von Baden-Württemberg!
Möglich sind natürlich auch zwei Fachgebietskombinationen wie z.B. Jus/Technik, Medizin/Technik, Recht/Medizin, Medizin/Biochemie, Chemie/Pharmakologie, Medizin/Biologie, Europäische Sozialpolitik/Geisteswissenschaften, Chemie/Technik, Recht/Politik oder in anderen Kombinationen (jeweils ohne BWL), aber auch BWL mit einem der vorgenannten Gebiete. In der akademischen Prüfungsurkunde werden dann z w e i Fachrichtungen bescheinigt. Die Außenwirkung wird dadurch erhöht, die Fachgebietskompetenz erweitert dargestellt.
Bei den Staatlichen Prüfungsämtern kann z.B. das Fachgebiet „Naturwissenschaften“ nur „global“ gewählt werden. Sonderwünsche bzw. Vertiefungsrichtungen wie Biochemie, Medizin, Pharmakologie, Chemie, Biologie etc. werden in der Regel nicht berücksichtigt. Auch hier geht die HfWU neue Wege.
Wird die akademische HfWU-Prüfung vom BDÜ anerkannt? Ja, das Zulassungsverfahren durch die Bundesaufnahmekommission des BDÜ (Prof. Dr. Daum) und den BDÜ-Vorstand ist bereits seit längerer Zeit abgeschlossen. Die erfolgreichen HfWU-Absolventen werden vom BDÜ als Mitglieder aufgenommen!
Absolventinnen und Absolventen, die sich nach bestandener Prüfung als Übersetzer/in für gerichtliche Zwecke beeidigen bzw. ermächtigen lassen wollen, bieten wir zusätzlich ein „Fachzertifikat Gerichts- und Behördenterminologie für Übersetzer/innen, Dolmetscher/innen und Mitarbeiter/innen in Anwaltskanzleien“ zum Nachweis einschlägiger Kenntnisse an, unterzeichnet von einem Prof. Dr. jur. und Richter am Landgericht. Vorbereitungsliteratur im Zivil- und Strafrecht zum Selbststudium (!) wird von uns benannt (siehe Merkblatt unter Nr. 5 – Rubrik „Akademische Sprachenzeugnisse“ der nachfolgenden Website).
Gruß
Senator E.h. Univ.-Lektor Reinold Skrabal
Vorsitzender der akademischen Fachsprachen-Prüfungsausschüsse
www.reinoldskrabal.de - reinold.skrabal@t-online.de
Übersetzerprüfung mit Wunschfachgebiet
- Reinold Skrabal
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