nicht bestandene Übersetzerprüfung - Alternativen?

Englisch, Französisch...
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lyce
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hallo,

ich komme aus Bayern - bin frz. Muttersprachlerin und habe bereits eine Ausbildung als Fremdsprachenkorrespondentin absolviert.
Danach habe ich eine Fachakademie besucht und den Studiengang Übersetzerin / Dolmetscherin absolviert. (frz. - Fachgebiet Geisteswissenschaften) Die Prüfungen (bzw. die Wiederholung derer) habe ich trotz des Erfolgs und der durchweg guten Noten während der 3 Jahre leider nicht bestanden.

Ich bin momentan berufstätig im Bereich Tourismus, d.h. ich kann meine Sprachkenntnisse gut einbringen.

Da mir auf Dauer der Abschluss als Fremdsprachenkorrespondentin nicht genug ist, überlege ich welche Alternativen mir nun bleiben.
Ein erneutes Wiederholen der Übersetzerprüfung ist ja in meinem Fall nicht mehr möglich.
Kennt sich jemand von Euch mit dem IHK-Fernstudiengang f. Übersetzer aus?
Oder habe ich eine andere Möglichkeit in irgendeiner Weise doch noch einen ähnlichen Abschluss zu machen? Es wäre sehr schade um die 3 Jahre an der Fachakademie.
Vielen Dank für Eure Ratschläge!
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Reinold Skrabal
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Hallo Lyce,

es besteht eventuell die Möglichkeit, die Übersetzerprüfung an der IHK Düsseldorf zu absolvieren, da nicht bestandene Ü-Prüfungen laut neuer Prüfungsordnung z w e i m a l wiederholt werden können. Ich werde am kommenden Montag dort anfragen, ob dies nach zwei nicht bestandenen staatlichen Ü-Prüfungen extern möglich ist.

Ein erneuter IHK-Fernstudiengang dürfte nicht erforderlich sein, da Sie die Ausbildung als solche ja bereits an der Fachakademie durchlaufen haben.

Bei uns an der Hochschule (HfWU) kann ich Sie laut Prüfungsordnung nach zwei erfolglosen Versuchen erst wieder nach fünf Jahren ab dem letzten Versuch zur externen (!) akademischen Fachübersetzerprüfung mit dem Abschluss „Hochschulgeprüfte Fachübersetzerin Französisch HfWU, Fachrichtung Wirtschaft (= Pflichtfach) und Geisteswissenschaften (= Ihr Wahlfach)“ zulassen. Nach Bestehen der Prüfung stellt die HfWU eine akademische Fachübersetzer-Prüfungsurkunde) aus, unterzeichnet vom Rektor der Hochschule. Ein erneuter Ausbildungsgang muss nicht nachgewiesen werden. Auf Grund der erheblich gestiegenen Anforderungen der IHK-Übersetzerprüfung lassen wir seit 1.7.06 auch deren Absolventen zu.

Sollten Sie also bei der IHK zugelassen werden und die Prüfung bestehen, dann kann auch die externe Zulassung an der HfWU erfolgen und Sie müssten nicht weitere fünf Jahre warten. Bei der IHK besteht aber – im Gegensatz zur HfWU - keine explizite Fachgebietswahl, d.h. Sie werden aus neun Handlungsbereichen einschl. Recht „pauschal“ geprüft, auch im mündlichen Teil. „Recht“ ist in jedem Fall dabei.

Es wäre in der Tat sehr schade um die 3 Jahre an der Fachakademie.

Freundliche Grüße nach Nürnberg.

Reinold Skrabal
lyce
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Sehr geehrter Herr Skrabal,

vielen herzlichen Dank für Ihre Informationen, die mir wirklich sehr weitergeholfen haben.
Über die weitere Information, bzgl. der IHK-Prüfung, bzw. ob diese noch möglich ist freue ich mich ebenfalls.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
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Reinold Skrabal
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Hallo Lyce,

da es sich bei den akademischen, staatlichen und öffentlich-rechtlichen Prüfungen (IHK) um jeweils verschiedene Rechtsordnungen handelt, können Sie Ihre Zulassung z.B. bei der IHK Düsseldorf oder bei einer IHK im süddeutschen Raum (Bamberg, Bayreuth etc.) beantragen, wenn dort auch "Französisch" geprüft wird.

Wenn Sie zugelassen werden (Ausbildungsbescheinigung der Fachakademie!), können Sie die Prüfung zweimal wiederholen.

Wer suchet, der findet!
Viel Erfolg und freundliche Grüße

Reinold Skrabal
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