nachfolgend ein Auszug aus dem Dokument in der VH bezüglich der Änderungen an der FH Stuttgart bei BWL und Wirtschaftsinformatik.
Anders ist dies bei einer Änderung des § 14, der sich mit der Wiederholung von Fachprüfungen und Prüfungsleistungen befasst. Die Neuregelung hat zur Folge, dass jede Prüfungsleistung nur dann ein zweites Mal wiederholt werden kann, wenn der Prüfungsausschuss dem zugestimmt hat. Das heißt, um eine Prüfungsleistung ein zweites Mal zu wiederholen, muss nun in jedem Fall ein so genannter Härtefallantrag gestellt werden.
denke mal, dass mich das als Student aus Pinneberg wenig interessieren muss, aber nen großer Mist für die Studenten aus Stuttgart ist das schon. Badner halt wieder.
Hoffentlich kommen die in den anderen Bundesländern nicht auch auf die Idee.
und was soll daran so neu sein? so ist es doch eigentlich schon jedem bekannt.. einmal schreiben, der nächste versuch läuft mit einer normalen anmeldung über die vh und der zweite nachschreibetermin muss dann schriftlich mit dem sogenannten härteantrag gestellt werden... so ist mir das jedenfalls schon seit anfang des studiums bekannt und nun ist es halt nur auch in stuttgart offiziell in die prüfungsordnung aufgenommen worden... oder nicht?
Nur war es bisher so, dass erst nach dem zweiten Anlauf nen Härtefallantrag gestellt werden musste und nun schon nach dem ersten Mal, oder sehe ich das falsch ? Wenn die AKAD allerdings bei jedem Modul diese Onlinetests einführt und damit die Teilnehmer aussortiert, wird die Durchfallquote eh weniger werden ^^
"...dass jede Prüfungsleistung nur dann ein zweites Mal wiederholt werden kann, wenn der Prüfungsausschuss dem zugestimmt hat"
oh, ich glaube ich habe den Satz falsch verstanden. in diesem geht es um "ein zweites mal wiederholen", was ja der dritte versuch ist.
habe das so aufgefasst, dass das zweite mal schreiben gemeint ist...
Lass das mal keinen Stuttgarter hören, dass er ein Badener ist oder noch viel schlimmer, behaupte nie vor einem Badener, dass Stuttgart zu Baden gehört