Hallo,
ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung.
Ich habe bis vor ca. 2 Jahren ein Fernstudium (Abitur) absolviert und konnte damals mein Arbeitszimmer und die Studienkosten teilweise von der Steuer absetzen.
Nun mache ich seit Anfang des letzten Jahres ein Abendstudium und bin mir sehr unsicher wie ich die Studienkosten nun absetzen muss, da mir nicht ganz klar ist ob das nun als Erst- oder Zweitstudium gewertet wird.
Die Kosten die mir entstehen sind Studiengebühren, Fahrtkosten und Arbeitsmaterial und das Arbeitszimmer benötige ich nach wie vor. Ich arbeite auch für meine Firma zwei Tage die Woche zu Hause.
Meine Frage ist nun, ob das Fernstudium (Abi) als Erststudium und mein jetziges Abendstudium als Zweitstudium angesehen werden kann oder ob das jetzige Studium als Erststudium angesehen wird.
Müssen diese Kosten denn als Sonder- oder als Werbekosten abgesetzt werden?
Liebe Grüße
Veronika
Steuer
-
- Forums-Scout
- Beiträge: 374
- Registriert: 23.09.04 15:43
- Kontaktdaten:
Das Wort Studium impliziert das Anstreben eines akademischen Abschlußes!
Daher gehe ich davon aus, dass ein AKAD-Studium (nach dem Fernlehrgang ABITUR) definitiv ein Erststudium ist.
Bei mir ist es so, dass mein Finanzamt das als Werbungskosten voll anerkennt da ich eine Bescheinigung des Arbeitgebers beigefügt hatte und zudem Glück mit dem Sachbearbeiter hatte (da ein Erststudium eben Ausbildung und nicht Weiterbildung ist und daher "nur" bis zu 4000 Euro Sonderausgaben abzugsfähig sein sollten).
Daher würde ich mal eine Bescheinigung des Arbeitgebers besorgen, dass das Studium für den aktuellen Job wichtig ist und dies einfach mal als Werbungskosten absetzen. Ist der FA-Mitarbeiter anderer Meinung wird das Finanzamt dann automatisch zumindest die Sonderausgaben berücksichtigen. Insofern kann man durch den Versuch nichts verlieren!
Fazit:
Theoretisch ist es ein Erststudium und damit sind die Kosten nur als Sonderausgaben absetzbar. Praktisch kann man je nach Finanzamt (bzw. Mitarbeiter) das Studium aber dennoch als Werbungskosten absetzen.
Daher gehe ich davon aus, dass ein AKAD-Studium (nach dem Fernlehrgang ABITUR) definitiv ein Erststudium ist.
Bei mir ist es so, dass mein Finanzamt das als Werbungskosten voll anerkennt da ich eine Bescheinigung des Arbeitgebers beigefügt hatte und zudem Glück mit dem Sachbearbeiter hatte (da ein Erststudium eben Ausbildung und nicht Weiterbildung ist und daher "nur" bis zu 4000 Euro Sonderausgaben abzugsfähig sein sollten).
Daher würde ich mal eine Bescheinigung des Arbeitgebers besorgen, dass das Studium für den aktuellen Job wichtig ist und dies einfach mal als Werbungskosten absetzen. Ist der FA-Mitarbeiter anderer Meinung wird das Finanzamt dann automatisch zumindest die Sonderausgaben berücksichtigen. Insofern kann man durch den Versuch nichts verlieren!
Fazit:
Theoretisch ist es ein Erststudium und damit sind die Kosten nur als Sonderausgaben absetzbar. Praktisch kann man je nach Finanzamt (bzw. Mitarbeiter) das Studium aber dennoch als Werbungskosten absetzen.
Hallo Midnight...
kurze Frage: wie hat die Bescheinigung denn ausgesehen? So auf die Art "Er muss das Studium machen, sonst Kündigung"
?!
chears
kurze Frage: wie hat die Bescheinigung denn ausgesehen? So auf die Art "Er muss das Studium machen, sonst Kündigung"

chears
-
- Forums-Scout
- Beiträge: 374
- Registriert: 23.09.04 15:43
- Kontaktdaten:
Bei mir war es auch so, dass ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber eingereicht habe und das FA bei mir deshalb das Erststudium als Weiterbildung anerkannt hat.
Ich habe das Ding selbst formuliert und vom Chef unterschreiben lassen.
Ich habe da einfach eine Beschreibung des Aufgabenfeldes aufgestellt und was von zunehmender Verantwortung, Projektleitung usw. geblubbert. Dem FA-Mitarbeiter hats scheinbar gefallen, daher hat er es anerkannt.
Das ist aber wie bereits erwähnt reine Glückssache. Wenn man nicht gerade im Sprint studiert, dann könnten die 4000 Euro Sonderausgaben die man für ein Erststudium auf jeden Fall absetzen kann auch reichen.
Ich habe das Ding selbst formuliert und vom Chef unterschreiben lassen.
Ich habe da einfach eine Beschreibung des Aufgabenfeldes aufgestellt und was von zunehmender Verantwortung, Projektleitung usw. geblubbert. Dem FA-Mitarbeiter hats scheinbar gefallen, daher hat er es anerkannt.
Das ist aber wie bereits erwähnt reine Glückssache. Wenn man nicht gerade im Sprint studiert, dann könnten die 4000 Euro Sonderausgaben die man für ein Erststudium auf jeden Fall absetzen kann auch reichen.