Unterschied:Stl.gepr.Uebersetzerin & Diplomuebersetzerin

Englisch, Französisch...
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Muskan
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Hallo allesamt,

ich bin zufaellig auf diese Seite gestoßen, als ich ueber Uebersetzerin im Jurabereich (mein Traumberuf) geresearcht habe.

Ich wuerde gerne wissen, was der Unterschied sowie die Vor- und Nachteile

einer staatlich geprueften uebersetzerin und einer diplomuebersetzerin (Fachspezialisierung Recht) ist?

Ich waere sehr dankbar dafuer, wenn mir jemand hier helfen koennte. Im Moment scheine ich naemlich hoffnungslos verloren zu sein.
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marcomondavi
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Hallo Muskan!

Das ist in erster Linie ein wenig „Geschmacksache“, da die inhaltlichen Anforderungen im Fremdsprachenteil bei beiden Abschlüssen ungefähr gleich sind (zumindest ist das an der AKAD der Fall).

Rein rechtlich gesehen unterscheiden sich die Abschlüsse von der Art der prüfenden Institution: der staatl. geprüfte Übersetzer ist - wie der Name schon sagt - eine vom Staat anerkannte und abgenommene Prüfung. Der Diplomübersetzer ein akademischer Abschluss.

Es hängt also eher davon ab, was Du genau mit dem Abschluß machen möchtest, wieviel Zeit und wieviel Geld Du investieren möchtest. Ich habe mich beispielsweise für die FH-Ausbildung entschlossen, da ich später nicht ausschließlich als Übersetzer arbeiten will, sondern weiterhin im kaufmännischen Bereich tätig bleiben möchte oder evtl. eine Tätigkeit an einer Berufsschule anstrebe.

Wenn Du aber keine große Lust hast Dich, mit BWL, Mathe u.s.w. zu beschäftigen, dann ist der staatl. gepr. Übersetzer der schnellere und kostengünstigere Weg.

Solltest Du vorhaben, Deine Ausbildung an der AKAD zu machen, ist die Entscheidung aber viel einfacher: Du kannst dort zunächst mit dem staatl. gepr. Übersetzer beginnen und wenn Du danach noch Lust hast, Dich in den FH-Studiengang einschreiben. Deine vorherigen Prüfungsleistungen werden voll angerechnet. Es gibt aber nur eine Juraklausur im Grundstudium. Du müsstest dann im Hauptstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht als Vertiefung wählen.

Gruß + viel Erfolg!
marcomondavi
Muskan
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Hallo marcomondavi,

vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ich weiss noch nicht viel über den Beruf, da ich mich erst vor kurzem entschieden habe, Übersetzerin im Fachbereich Rechtswissenschaft zu werden.

Ich sollte lieber ersteinmal "Staatlich geprüfte Übersetzerin" im Bereich Recht machen, weil so wie ich Sie verstanden habe, gibt es zwischen "Staatlich geprüften Übersetzer" und "Diplomübersetzer" keinen großen Unterschied...Der einzige Unterschied ist der Abschluss, die Investition und die Studienzeit!! Richtig?

Außerdem will ich nicht lange und nicht viel Geld investieren, weil ich 24 sein werde, wenn ich mein Studium anfange.., da ich noch mein 3jähriges Abitur nachholen muss.

Meinen Sie, dass ich als "Staatlich geprüfte Übersetzerin" nur als Übersetzerin arbeiten kann und als "Diplomübersetzerin" mehr Möglichkeiten hätte? Habe ich Sie da richtig verstanden? Wenn ja, welche Möglichkeiten?

Vielen Dank für Ihre Mühe!!
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marcomondavi
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Jetzt wird es doch ein wenig komplizierter ;-).
Muskan hat geschrieben: Ich sollte lieber ersteinmal "Staatlich geprüfte Übersetzerin" im Bereich Recht machen, weil so wie ich Sie verstanden habe, gibt es zwischen "Staatlich geprüften Übersetzer" und "Diplomübersetzer" keinen großen Unterschied...Der einzige Unterschied ist der Abschluss, die Investition und die Studienzeit!! Richtig?
Keinen großen Unterschied gibt es im Bereich des Fremdsprachenniveaus - das meinte ich allerdings in Bezug auf die AKAD-Studiengänge. Ansonsten sind der Diplom-Übersetzer und der staatl. gepr. Übersetzer zwei völlig verschieden Ausbildungen - aber mit dem gleichen Ziel. Beim staatl. geprüften Übersetzer handelst es sich um einen Aus- bzw. Fortbildungsberuf einer Fachschule, beim Diplom-Übersetzer um ein (Fach-)Hochschulstudium.
Muskan hat geschrieben: Außerdem will ich nicht lange und nicht viel Geld investieren, weil ich 24 sein werde, wenn ich mein Studium anfange.., da ich noch mein 3jähriges Abitur nachholen muss.
Für die Zulassung zum staatl. gepr. Übersetzer braucht man kein Abitur. Die Ausbildungzeit ist je nach Institut unterschiedlich. Das hängt auch davon ab, ob man einen Voll- oder Teilzeitlehrgang belegt.

Für den FH-Studiengang oder die universitäre Ausbildung braucht man FH-Reife oder Abitur.
Muskan hat geschrieben: Meinen Sie, dass ich als "Staatlich geprüfte Übersetzerin" nur als Übersetzerin arbeiten kann und als "Diplomübersetzerin" mehr Möglichkeiten hätte? Habe ich Sie da richtig verstanden? Wenn ja, welche Möglichkeiten?
Das hängt ganz von den Inhalten ab. Nach dem Dipl.-Wirtschaftsübersetzer an der FH-Leipzig hat man beispielsweise die Möglichkeit, noch einen Bachelor in BWL oder den Dipl.-Kaufmann zu ergänzen. Man sollte sich vor Beginn der Ausbildung in etwa bewusst sein, was man hinterher beruflich anstrebt und dann den geeigneten Weg auswählen.

Wenn Sie z.B. als Übersetzerin in einer Verwaltung, Behörde, im politischen Bereich oder als Lehrerin arbeiten möchten, sollten Sie die Hochschulausbildung wählen, da hier die Dienst- und Besoldungsränge (und damit der berufliche Gestaltungsspielraum) vom Ausbildungsabschluss abhängen.
Muskan hat geschrieben: Vielen Dank für Ihre Mühe!!
:wink:

Gruß,
marcomondavi
Muskan
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8O Also jetzt bin ich ganz baff :?

das ist ziemlich kompliziert. Aber es ist unheimlich nett von Ihnen sich die Zeit zu nehmen um mir das alles zu erklären.

Kann ich mich nicht bei einer Studienberatung wenden, die sich ausschließlich mit Studien befasst, wie die Berufsberatung für Ausbildungen zuständig ist??

Ich mache deshalb das Abitur nach, weil ich nach Amerika auswandern möchte und dort als Übersetzerin im juristischen Bereich arbeiten will. Ich möchte lieber ein Teilzeitstudium machen, da ich mir ein Vollzeitstudium nicht leisten kann.

Viele liebe Grüße!
Zuletzt geändert von Muskan am 01.12.05 21:07, insgesamt 1-mal geändert.
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marcomondavi
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P.S. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu den beiden Abschlüssen.

staatl. gepr. Übersetzer: http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe ... of-id=8318

Dipl.-Übersetzer:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe ... f-id=15809
Muskan
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Scheint als ob Diplom Übersetzer und Staatlich geprüfter Übersetzer die gleichen Tätigkeiten haben. Der einzige Unterschied, den ich im Text gefunden habe, ist beim Diplom Übersetzer, nämlich der fettgeschriebene zusätzliche Teil:

Die Tätigkeit im Überblick
Diplom-Übersetzer/innen (FH/Uni) helfen, Sprachbarrieren zu überwinden. In erster Linie übersetzen sie fremdsprachige Texte aller Art in ihre Muttersprache, seltener auch umgekehrt - also Texte, die in ihrer Muttersprache abgefasst sind, in die Fremdsprachen, für die sie ausgebildet wurden. Dabei achten sie darauf, dass sie nicht nur den Inhalt, sondern auch die Sprachebene, den Stil und die Besonderheiten der jeweiligen Textart korrekt wiedergeben. Sie übersetzen meist nur für ein oder zwei Fremdsprachen, haben sich in der Regel auf bestimmte Fachgebiete wie Wirtschaft, Recht oder Literatur spezialisiert und kennen sich mit der jeweiligen Fachsprache (dem Fachjargon) aus. Je nach Spezialisierung übertragen sie Geschäftsbriefe, Besprechungs- und Verhandlungsprotokolle, Ausschreibungen, Marketinganalysen, Gutachten, Betriebsanleitungen, Patentschriften, Verträge, literarische Werke oder Filmtexte.
Diplom-Übersetzer/innen arbeiten im Übersetzerbüro oder - als Freiberufliche - am häuslichen Schreibtisch und benötigen bei ihrer Arbeit Sachkenntnisse aus dem jeweiligen Bereich (z.B. Wirtschaft oder Technik) und Sprachverständnis. Bei ihren Übersetzungen nutzen sie Lexika, Fremd- und Fachwörterbücher und einschlägige Software einschließlich fremdsprachiger Software-Programme.

Ihre Auftraggeber/innen erwarten zum Teil, dass sie auch gelegentlich anfallende Dolmetscheraufgaben übernehmen.

Die Tätigkeit im Überblick
Übersetzer/innen sind Sprachmittler/innen. In erster Linie übersetzen sie fremdsprachige Texte aller Art in ihre Muttersprache, aber auch umgekehrt - also Texte, die in ihrer Muttersprache abgefasst sind, in die Fremdsprache, für die sie ausgebildet wurden.

Dabei achten sie auf eine sprachlich, inhaltlich und stilistisch korrekte, der Textart entsprechenden Wiedergabe, die nicht nur den Inhalt, sondern auch die Wirkungsabsichten des Verfassers oder der Verfasserin unverfälscht widerspiegelt.

Bei ihren Übersetzungen nutzen sie Lexika, Fremd- und Fachwörterbücher und einschlägige Software einschließlich fremdsprachiger Software-Programme.

Sie übersetzen meist nur für ein oder zwei Fremdsprachen und haben sich in der Regel auf bestimmte Fachgebiete, wie Wirtschaft, Recht oder Literatur spezialisiert.

Ihre Auftraggeber/innen erwarten zum Teil, dass sie auch gelegentlich anfallende Dolmetscheraufgaben übernehmen.
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Reinold Skrabal
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Unterschied akademisch / staatl. gepr. Übers.

Hallo Muskan,

also da muss doch einiges zurechtgerückt werden! Die Hochschulausbildung ist d a n n vorteilhafter, wenn – wie Marcomondavi richtig schreibt – eine Tätigkeit bei Behörden und (internationalen) Organisationen geplant ist. Vielfach wird die akademische Ausbildung im Stellenangebot sogar ausdrücklich gefordert.

Wird hingegen eine freiberufliche Tätigkeit angestrebt, dann reicht auch der Abschluss „staatl. gepr. Übers.“. Ich bin seit 27 Jahren als staatl. gepr. Übers. selbständig und kann bestätigen, dass Sie mit diesem Abschluss auch als Lehrerin in staatl. Gymnasien und als Lehrbeauftragte an Hochschulen akzeptiert werden. Wer sich ein akademisches Sahnehäubchen draufsetzen will, kann später durch eine Externenprüfung immer noch den Abschluss „hochschulgeprüfter) Fachübersetzer/in„ an der Staatl. Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (Fakultät 3, Prof. Dr. jur. Weber) draufsatteln, was auch ich mit den Fachrichtungen Wirtschaft und Recht getan habe. Die Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss "staatl. gepr. Ü." Auf die Anforderungen im Beruf hat das eigentlich keine Auswirkungen, es beeinflusst nur Ihr persönliches Erscheinungsbild am Markt.

Der im vorstehenden Text fettgedruckte Teil trifft haargenau und ohne jeden Abstrich auch auf die staatl. gepr. Ü. und deren Anforderungsprofil zu! Solche Texte werden von reinen Sprachbürokraten verfasst und haben mit der Praxis nicht das Geringste zu tun.
Das kann Ihnen jeder freiberuflich tätige Praktiker (!) bestätigen.

Den staatl. gepr. Ü. bietet die Akad – wenn ich richtig informiert bin – allerdings nur in der Fachrichtung „Wirtschaft“ an. Fachkenntnisse in Jus müssten Sie sich später getrennt aneignen, beispielsweise durch den Erwerb des „Fachzertifikats Gerichts- und Behördenterminologie“ (allerdings nur auf das deutsche Recht bezogen).

Welche Richtung Sie auch wählen: Bei der Gestaltung Ihrer beruflichen Vita bieten sich Ihnen heute mehrere Möglichkeiten.

Viele Grüße
Senator h.c. Univ.-Lektor Reinold Skrabal
Staatl. und hochschulgeprüfter Fachübersetzer Frz./Ital. (HfWU), Fachr. Wirtschaft und Recht
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pinkpanther
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Hallo Muskan, Reinold und marcomondavi!

Also, wenn nur die Diplom-Übersetzer z.B. Patentschriften übersetzen "dürfen" bzw. nur sie es offiziell tun, dann habe ich wohl die letzten zwei Jahre das Dasein eines nicht-existenten Geistes geführt [ich bin der Geist, der stets verneint, von daher trifft es ja immerhin zu :lol:]: ich bin - wenn man von der Beschreibung ausgeht, die du, Muskan, hier reingesetzt hast - "nur" staatlich geprüft, übersetze aber im Rahmen genau dieses Abschlusses bereits seit einiger Zeit unter anderem (hauptsächlich!) Patentschriften. :D

Gerade auch die fachbereichsbezogenen Sachkenntnisse und das Sprachverständnis lassen sich nicht nur einem Zweig zuschreiben. Ich als staatlich geprüfte Übersetzerin muß mich genauso in ein neues Thema einarbeiten wie ein Diplom-Übersetzer.
Ob das nun bei mir oder bei ihm schneller geht, hängt nicht mit der beruflichen Qualifikation, d.h. dem Abschluß, zusammen, sondern u.a. mit den persönlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise Auffassungsgabe und/oder Flexibilität. Diese Eigenschaften lassen sich auch durch die beste Ausbildung nicht beeinflussen oder vermitteln: entweder man hat sie oder man hat sie nicht.
Und es hängt nicht zuletzt auch damit zusammen, daß man Spaß an seiner Arbeit hat; hast du einen Text vor dir liegen, der dir nicht liegt und bei dem du zudem vielleicht noch unter Zeitdruck stehst, dann wird die Sache weniger schnell gehen, als wenn es ein Text aus einem Bereich ist, der dich interessiert und dir Spaß macht. Ganz zu schweigen davon, wie schnell dir ein "guter" Text von der Hand gehen kann, wenn du mal drin bist.

"Sprachmittler" sind sie beide; schließlich bedeutet der Begriff des Sprachmittlers, daß der/die Betreffende zwischen zwei Sprachen "vermittelt", d.h. die eine in die andere überträgt und umgekehrt. Und dazu sind sie aufgrund ihrer Ausbildung beide befähigt.

Dem zu übersetzenden Text ist es darüber hinaus egal, ob derjenige, der ihn übersetzen wird, nun ein Diplom oder einen staatlichen Abschluß hat - solange er seine Sache nur gut macht. Und gute Leute gibt es auf beiden Seiten, ebenso wie es auf beiden Seiten "schlechte" Leute gibt. Das ist ganz einfach überall so, und der Beruf des Übersetzers bildet da keine Ausnahme.

Somit kann ich das von dir, Reinold, Gesagte nur unterschreiben, auch wenn ich nicht freiberuflich tätig bin, sondern mich im festen Angestelltenverhältnis befinde.

Zu der Sache mit dem Dolmetschen kann ich leider gar nichts sagen. Meine Sprachrichtung ist DE<>EN, und da heutzutage so ziemlich jeder Englisch kann (oder das zumindest meint - aber Grundkenntnisse haben wirklich fast alle), mußte ich das noch nicht einsetzen. Ich denke aber, daß auch hier auf keinen Fall eine Grenze zwischen den zwei Abschlüssen zu ziehen ist.

Fazit: Es handelt sich bei beiden prinzipiell um ein- und denselben Beruf, nur die Bezeichnung des Berufsabschlusses ist eine andere.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntagabend!
Judith
Isabelle Brauckhoff

Hallo miteinander,

ich kann dem, was hier geschrieben wurde ebenfalls zustimmen. Wenn jemand in der Übersetzerbranche arbeitet, dann geht es in erster Linie darum, dass derjenige sprachlich und inhaltlich korrekt arbeitet und das erwartet man sowohl von Diplom- wie auch staatlich geprüften Übersetzern. Vielleicht noch etwas zum Unterschied zwischen den Diplom-Übersetzern an der Präsenzuni/FH und dem FH-Studium an der AKAD. Diese beiden unterscheiden sich inhaltlich schon sehr, denn die Curricula des FH Studiums der AKAD sind sehr viel stärker auf eine Tätigkeit in der Wirtschaft (je nach gewähltem Schwerpunkt) ausgerichtet, als dies ein Übersetzer-Diplom einer Präsenzhochschule ist. Dort liegt der Schwerpunkt mehr auf der Linguistik häufig in zwei Fremdsprachen und einem selbstgewähltenFachgebiet auf das man sich im Übersetzen spezialisieren möchte. Wohingegen das AKAD FH Studium ganz explizit den BWL Anteil erhöht und intensiviert hat, da viele, die in Leipzig eingeschrieben sind, hinterher im wirtschaftlichen Kontext von Unternehmen arbeiten möchten, wo sie neben dem sprachlichen Wissen auch ihre betriebswirtschaftlichen Schwerpunkte einsetzen möchten und dann ein klarer Schwerpunkt herausgearbeitet werden sollte. Deshalb ist für mich der Diplom-Wirtschaftsübersetzer der FH Leipzig mit einem Diplom-Übersetzer (FH) der FH Köln oder der Uni Heidelberg aufgrund ihrer Struktur und Aufbau her gesehen nicht vergleichbar, da unterschiedliche Zielsetzungen, einmal eine klare Ausrichtung auf das Übersetzen und auf der anderen Seite der interdisziplinäre Ansatz von Sprachen und Wirtschaft dahinter sich verbergen.

Die Unterschiede sieht man dann im Zeugnisin den Fächerkombinationen und Schwerpunkten sehr deutlich.

Alleine das Vordiplomzeugnis des AKAD FH Studiums ist dem BWL Studium gegenüber fast identisch und der Sprachanteil nimmt einen weitaus geringeren Teil ein, als dies z.B. in einem Vordiplom bei dem Diplom-Übersetzer einer Präsenzhochschule der Fall ist. Dafür haben diese nicht den BWL Grundstock, der dort fast ausschließlich mit linguistischen Fächern gefüllt ist (Klausuren zur Semantik, Morphologie etc.) Das entfällt bei der AKAD als direkte Prüfungsfächer.


Viele Grüße,

Isabelle
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