Umlaufvermögen oder Anlagevermögen?

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STL
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Registriert: 07.09.05 14:52

Hallo,

muss ich langfristige Darlehen an Mitarbeiter unter Umlauf- oder unter Anlagevermögen einordnen?

Vielen Dank für die Antwort.


Gruß

Stephen
Gast

Also, ich würde es als UV buchen, da AV ja bei Finanzanlagen strategisches Interesse für das Unternehmen haben soll (insbes. bei Fin.-Anlage im EK-Bereich, also Aktien einer anderen AG).
Irgendjemand der zustimmt oder ablehnt?
Gruß Thomas
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ReneK
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Meines Erachtens sind das Finanzanlagen/Sonstige Ausleihungen vergl. §266 HBG, damit Anlagevermögen.

Gruß
René
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