Erststudium doch unbegrenzt als Werbungskosten abziebar?

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
Röbbely
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Sorry, hatte mich nicht eingeloggt.
Der vorherige Beitrag an marcomondavi war meiner.
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marcomondavi
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Ja, 2004 habe ich schon zurück und es hat alles funktioniert. Allerdings war ich dieses Jahr "nur" bei 3.950 Euro Werbungskosten (inkl. Studium).

Aber immerhin: Die Gebühren wurden als Werbungskosten anerkannt. Ich lege auch immer ein Schreiben meines Arbeitgebers bei, das mir bescheinigt, dass das Studium (oder besser die Weiterbildung) "dem Ausbau und Erhalt meines Arbeitsplatzes dienlich ist".

Gruß + frohe Ostertage
marcomondavi
Gast

Hallo,

mal jetzt ne GAANZ bescheuerte Frage:

4000 € pro Jahr?! Oder für die gesamte Zeit des Studiums?!

Viele Grüße
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marcomondavi
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Gast hat geschrieben:
4000 € pro Jahr?! Oder für die gesamte Zeit des Studiums?!
4.000 pro Jahr. Diese Jahr werde ich aber deutlich drüber liegen. Bin ja mal gespannt :roll: .
Gast

marcomondavi hat geschrieben:Ja, 2004 habe ich schon zurück und es hat alles funktioniert. Allerdings war ich dieses Jahr "nur" bei 3.950 Euro Werbungskosten (inkl. Studium).

Aber immerhin: Die Gebühren wurden als Werbungskosten anerkannt. Ich lege auch immer ein Schreiben meines Arbeitgebers bei, das mir bescheinigt, dass das Studium (oder besser die Weiterbildung) "dem Ausbau und Erhalt meines Arbeitsplatzes dienlich ist".

Gruß + frohe Ostertage
marcomondavi
Hallo,
gäbe es eine Möglichkeit den "Wortlaut" dieser bescheinigung hier zu posten? Ich stehe vor dem Problem, dass mein berufsbegl. Studium (vom Informatikkaufmann zum Dipl.Wirtschaftsinformatiker) nicht voll (mit 6500€) als WK anerkannt wurden,. Der Scheiss ist jetz schon bei der Rechtsbehelfstelle... Ich würde gerne eine Bescheinigung eingholen und nachreichen...

DANKE!

Daniel.
Gast

Und nicht das Tagegeld vergessen!
Gruß
Willi[/quote]

Wie jetzt 'Tagegeld'? Stehe auf dem Schlauch. 8O

Danke für Antwort.
Willi
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Hallo,
der richtige Begriff lautet Mehraufwendungen für Verpflegung. Ich habe aus dem Internet folgendes kopiert:

Mehraufwendungen für Verpflegung
Ist der Steuerpflichtige im Rahmen einer Tätigkeit, die der Erzielung von Einkünften dient, für längere Zeit von seiner Arbeitstätte oder von seiner Wohnung abwesend, kann er Verpflegungskosten steuerlich geltend machen. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten ist nicht möglich. Es können lediglich Verpflegungspauschbeträge als Werbungkosten zum Ansatz kommen oder direkt als Auslagenersatz durch den Arbeitgeber erstattet werden. Diese richten sich nach der Dauer der Abwesenheit und nicht danach, ob eine Dienstreise, eine Einsatzwechseltätigkeit oder eine Fahrtätigkeit vorliegt. Welche Pauschbeträge zum Ansatz kommen, zeigt nachfolgende Tabelle.
Abwesenheitsdauer des Arbeitnehmers Pauschbetrag
mind. 24 Stunden 24 €
mind. 14 Stunden 12 €
8 Stunden 6 €

Man kann diese Pauschbeträge auch bei unseren Lehrgängen in Ansatz bringen!

Gruß
Willi
dnitsche

@ sarah

ja du schickst die unterlagen online per elster, Und dann diie original unterlagen und rechnungen etc. per post nach. ich mach das immer so.

Ich benutze immer das WISO spwarbuch. Gibt es im internet kostet glaub ich 10 euro. Ist aber super und den steuerberater kann man sich sparen.

Grüsse
denis
Peanuty

Hallo,
ich habe meine Steuererklärung für das Jahr 2004 bereits Ende Mai abgegeben und habe auch das Ergebnis schon zurück bekommen.

Mir wurden meine Werbungskosten (über 4.000 EUR!) beim FA tatsächlich komplett als solche anerkannt. Hierüber war ich auch selber ganz erstaunt, gerade weil ich mir noch überlegt hatte, ob ich die Kosten wohl lieber gleich als Sonderausgaben angebe, denn ich dachte, es wird ohnehin nicht akzeptiert (hatte wohlgemerkt auch keine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigefügt).

Ich bin jetzt froh, dass ich es so probiert habe, denn Frechheit siegt. Ich habe allerdings, wie oben auch schon mal jemand erwähnt hat, nicht in meiner Auflistung das Wort "Studium" aufgeführt, sondern "Kosten für berufliche Fortbildung" angegeben. In der Tat ist es aus meiner Sicht eine berufliche Fortbildung und wenn ein Beamter eine andere Meinung hat, kann er ja immer noch mit mir diskutieren, was eben nicht geschehen ist (vielleicht kommt ja in zwei Jahren eine Änderung?). Wie auch immer...

Ich denke, es kann ja nichts schief gehen, solange man alle Angaben ehrlich macht. In der AKAD-Bestätigung stehen sogar die Bezeichnungen "Studiengebühren" und "Privat-Hochschulen". Also wenn dann hier schon nicht gemeckert wird, dann kann ich auch nicht helfen....

Viele Grüße.
Gast

Hier ist noch ein interessanter Link http://www.steuertipps.de/steuern/servi ... ews&id=164 zu diesem Thema. Und nicht vergessen: zu den Ausbildungskosten zählt ALLES, was an Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung angefallen ist.
Also Reisekosten zu Seminaren, Verpflegungsmehraufwand wie schon weiter oben erwähnt, Fachliteratur sowieso, Schreibmaterial, evt. Software, Kursgebühren, usw.
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