schwierige Module

Die Unternehmen und deren betriebliche Abläufe.
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akad-Anfänger

Hallo,
bin seit 5 Tagen bei Akad immatrikuliert. Was sind denn eigentlich die schwereren Module, wo auch Leute durchfallen..?
Danke für die Hilfe!

Grüße

Wolfgang
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Lieber Wolfgang,

herzlich willkommen im Klub. Der Hauptpunkt ist natürlich für welchen Studiengang du eingeschrieben bist.

Bei BWL (grundständiges Studium) beginnen die Klausuren(bei denen man nur 2 Versuche) im dritten Semester. Sonst sind es Tests die man beliebig wiederholen kann.

Viel Erfolg.
:lol:
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Lieber Wolfgang,

herzlich willkommen im Klub. Der Hauptpunkt ist natürlich für welchen Studiengang du eingeschrieben bist.

Bei BWL (grundständiges Studium) beginnen die Klausuren(bei denen man nur 2 Versuche) im dritten Semester. Sonst sind es Tests die man beliebig wiederholen kann.

Viel Erfolg.
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marcomondavi
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akad-Anfänger hat geschrieben:Was sind denn eigentlich die schwereren Module, wo auch Leute durchfallen..?
Also ich würde sagen Differentialrechnung, Volkswirtschaftstheorie und Recht sind die "Favoriten".
Gast

Hallo Wolfgang,
also Steuerlehre ist auch so ein Thema mit dem sich viele schwertun.
Auch von mir viel Erfolg!!!
Grüße
Gast

Hi, bin auch absoluter Anfänger bei AKAD. Gibt es hier Regeln wie ich es von der Uni kenne z.b. bis zum 4. Semester müssen 4 Grundscheine bestanden sein und für jeden Schein hat man nur 2 Versuche??? Oder kann man bei der Akad die Prüfungen beliebig oft wiederholen? Sorry für die Frage, aber ich habe bis heute noch keine Unterlagen von der Akad erhalten, aus denen dies hervorgeht.
leichti
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Bis wann du welche Prüfungen absolviert hast, ist ganz deiner Planung überlassen (wenn du allerdings die kostenlose, verlängerte Betreuungszeit nach der "Regelstudiunzeit" überschreitest, musst du mal wieder das Portmonnaie aufmachen) - Tests kannst du beliebig oft wiederholen, bis du sie bestanden hast, bei Klausuren hast du 2 Versuche (klappt der 2. Versuch nicht, hast du noch eine allerletzte Chance indem du einen Antrag auf "Härtefall" oder wie das heisst, stellst und dann eine wirklich allerletzte dritte Chance bekommst (geht das schief, war es das dann ...)
Risky_7

Hallo,
hier ist immer die Rede von 2 Versuchen. In der Prüfungsordung der FH Stuttgart steht jedoch Folgendes geschrieben:

§ 14 Wiederholung der Prüfungsleistungen und Fachprüfungen
(1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal
wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist
nicht zulässig. Fehlversuche bei gleichwertigen Prüfungsleistungen an anderen
Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland werden angerechnet.

Das bedeutet doch, dass ich bei Prüfungsleistungen im Endeffekt 3 Versuche habe oder nicht? :?

Gruß,
Risky
HeikeB
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Richtig - aber der dritte Versuch gilt schon als Härtefall.
Bei der ersten Wiederholung meldest du dich einfach nochmals an (so weit ich weiß ist das Seminar dazu dann ebenfalls kostenlos)
Wenn du es dann beim 2ten Versuch nicht geschafft hast musst du zunächst einen Antrag stellen.

Alles in allem kann man dann eine Klausur 3 x schreiben.

Heike
Risky_7

...der Härteantrag wird hier doch nur im Zusammenhang mit den Fachprüfungen erwähnt. Fachprüfungen müssen doch nach dem modularen System gar nicht mehr absolviert werden, bzw. die Note ergibt sich automatisch aus den einzelnen Prüfungsleistungen.

So hab ich das zumindest verstanden. Lasse mich jedoch gern verbessern.

Hier nochmals der komplette §14 der FH Stuttgart:

§ 14 Wiederholung der Prüfungsleistungen und Fachprüfungen

(1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal
wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist
nicht zulässig. Fehlversuche bei gleichwertigen Prüfungsleistungen an anderen
Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland werden angerechnet.

(2) Nicht bestandene Fachprüfungen können einmal wiederholt werden.
Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung ist nicht zulässig. Fehlversuche
an anderen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
werden angerechnet.

(3) Die Wiederholungsprüfung soll spätestens im Rahmen der Prüfungstermine
des jeweils folgenden Semesters abgelegt werden. Im praktischen
Studiensemester können höchstens zwei nicht bestandene Prüfungsleistungen
wiederholt werden. Wird die Frist für die Durchführung der Wiederholungsprüfung versäumt, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, das Versäumnis
ist von der zu prüfenden Person nicht zu vertreten.

(4) Der Prüfungsausschuss kann die zweite Wiederholung einer nicht
bestandenen Fachprüfung zulassen, wenn die bisherigen Studienleistungen
insgesamt die Erwartung begründen, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen
werden kann, und nachgewiesen ist, dass infolge einer außergewöhnlichen
Behinderung in der Wiederholungsprüfung ein besonderer Härtefall
vorliegt. Absatz 3 gilt entsprechend.
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