Hallo an alle,
ich brauche ganz dringend Hilfe bei einer Hausaufgabe in Arbeitsrecht, hoffe hier kann mir jemand helfen:
1. Für wen gelten die Wirkungen eines Tarifvertrages?
2. Was bewirkt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des § 5 TVG? Von wem wird sie ausgesprochen
3. Welchen Arbeitnehmergruppen gegenüber ist eine lösende Aussperrung unzulässig? (=die mit Kündigungsschutz)
Begründen sie eingehend (nicht nur mit Nennung der gesetzlichen Bestimmungen), warum diese Arbeitnehmer ausdrücklich geschützt werden.
4. Warum ist das Verhältnismäßigkeitsgebot von so großer Bedeutung im Arbeitskampfrecht?
5. Was kann der Betriebsrat gegen eine ermessensfehlerhafte Entscheidung der Einigungsstelle unternehmen?
6. In den Betrieb des B war es bisher üblich die jährlichen Betriebsferien Anfang eines Jahres festzulegen. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, wenn bis zum März des Jahres noch keine Urlaubsplanung erfolgt ist?
7. Wann bedarf eine Kündigung durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung, wann der Anhörung durch den Betriebsrat?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Arbeitsrecht
Hallo zusammen
Also alle Antworten bekomme ich wohl nicht mehr zusammen, aber ich tue mal mein möglichstes. Übrigens: Alle Antworten kannst du im Prinzip aus den Gesetzestexten ableiten.
1. Der Tarifvertrag gilt für alle organisierten Arbeitnehmer, d.h. die Mitglieder der Gewerkschaft sind, und deren Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband sind.
2. Sie bewirkt das ein Tarifabschluss für alle Betriebe dieser Branche gilt, egal ob organisiert oder nicht. Ausgesprochen wird sie vom Bundeswirtschaftsminister.
3. Weiß ich leidern nicht mehr
4. Weil der Gesetzgeber wollte, dass beide Parteien mit gleichen Mitteln kämpfen können. Es gab und gibt dabei immer wieder Diskussionen ob das Aussperrungsrecht der Arbeitgeber nicht ein zu mächtiges Instrument ist.
5. Musst du noch mal in die Lektion oder ins Gesetz gucken.
6. Siehe oben
7. Eine ordentliche Kündigung bedarf grundsätzlich der Anhörung durch den Betriebsrat. Der Betriebsrat kann einer Kündigung eigentlich nicht widersprechen, bzw. das hat keine Auswirkung.
So das war es. Weiter viel Erfolg mit deinem Studium.
Gruß
Agondor
Also alle Antworten bekomme ich wohl nicht mehr zusammen, aber ich tue mal mein möglichstes. Übrigens: Alle Antworten kannst du im Prinzip aus den Gesetzestexten ableiten.
1. Der Tarifvertrag gilt für alle organisierten Arbeitnehmer, d.h. die Mitglieder der Gewerkschaft sind, und deren Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband sind.
2. Sie bewirkt das ein Tarifabschluss für alle Betriebe dieser Branche gilt, egal ob organisiert oder nicht. Ausgesprochen wird sie vom Bundeswirtschaftsminister.
3. Weiß ich leidern nicht mehr
4. Weil der Gesetzgeber wollte, dass beide Parteien mit gleichen Mitteln kämpfen können. Es gab und gibt dabei immer wieder Diskussionen ob das Aussperrungsrecht der Arbeitgeber nicht ein zu mächtiges Instrument ist.
5. Musst du noch mal in die Lektion oder ins Gesetz gucken.
6. Siehe oben
7. Eine ordentliche Kündigung bedarf grundsätzlich der Anhörung durch den Betriebsrat. Der Betriebsrat kann einer Kündigung eigentlich nicht widersprechen, bzw. das hat keine Auswirkung.
So das war es. Weiter viel Erfolg mit deinem Studium.
Gruß
Agondor
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- Registriert: 17.11.04 21:13
Nö, geht anderen Usern hier gelegentlich genauso. Keine Ahnung, woran das liegt.Agondor hat geschrieben:Bin ich eigentlich der einzige, der manchmal automatisch ausgeloggt wird?????
