Hilfe, Bitte !! Studiendauer und Verlust der Zulassung

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
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HW

Hallo,

nach nunmehr fast 5 Semestern befinde ich mich noch immer im Grundstudium. Beruflich und privat (leider auch etwas aus Faulheit) war es mir nicht möglich, das GS innerhalb der vorgesehenen Zeit (4 Semester) abzuschließen.

Nun bin ich vorhin zufällig mal die §§ der Studien- und Prüfungsordnung durchgegangen.
Dabei ist mir der §6 aufgefallen, welcher besagt, dass die DVP´s bis max 2 Semester nach Regelzeit abgeschlossen sein müssen, ansonsten verliert man die Zulassung zum Studiengang.

So wie es aussieht, werde ich das nicht schaffen. Bedeutet das, das alles umsonst war?
Was ist mit der Möglichkeit, über die Regelstudiendauer hinaus zu studieren?


frustierte Grüße
HW
Gast

Du hast doch insgesamt 5 Jahre Zeit für`s Studium (lt. § 6 Absatz 2 Studienordnung Pinneberg - Lahr und Leipzig wird identisch sein, oder?).
Danach kannst Du Verlängerung beantragen, das kostet dann pro Semester nochmals zusätzliche Gebühren.

Wo steht denn, dass man die Zulassung verliert?

HTH
Micha
Gast

Guck mal in die Studienanleitung - §6. Ich kapier das irgendwie nicht.

Irgendwo im Heft heißt es, dass es bei der AKAD keine Zeit- sondern Leistungssemester gibt, welche also unabhängig von der Zeit wären.

Aber wie gesagt, unter §6 steht eben dies (s.o.)

Für wen und was gilt das denn nun? Habe durch googlen ähnliche Prüfungsordnungen von anderen FH´s gelesen - Thema: Bekämpfung von Dauerstudenten.
Guido
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Was sagen denn die AKAD-Studienberater dazu?

Als ich etwas ähnliches mal erfragte (München) bekam ich die Auskunft, die Studienzeit sei an sich unbegrenzt. Aber nach 5 Jahren koste jedes weitere Semester eine Betreuungsgebühr deren Höhe vom Studiengang abhängt.

Dauerstudenten könnten der AKAD somit nur recht sein. Denn sie bringen dauernde Einnahmen. :-)

Etliche zufriedene AKAD-Studenten die eine Weiterbildung abgeschlossen haben, schreiben sich bald darauf für eine weitere ein und werden auch so zu "Dauerstudenten".

Viele Grüße,

Guido
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Figo
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Hallo Du,

ja auch ich habe die Auskunft, dass die Studienzeit an sich unbegrenzt ist. Du bezahlst ja auch für 5 Jahre. Alles andere ist vermutlich Verhandlungssache mit der Akad über die zusätzlichen Gebühren, die anfallen, falls Du verlängern willst. Ausserdem wird Dich die Akad doch sicherlich anschreiben, falls Dein Studium irgendwie nicht vorangeht, bzw. die Gefahr besteht, dass Du abgehen musst... :roll:

Wer weiss sonst noch was dazu?

Figo :twisted:
Guido
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HW hat geschrieben:Hallo,

nach nunmehr fast 5 Semestern befinde ich mich noch immer im Grundstudium.

...

So wie es aussieht, werde ich das nicht schaffen. Bedeutet das, das alles umsonst war?
Was ist mit der Möglichkeit, über die Regelstudiendauer hinaus zu studieren?
Nachdem auch ich im 5. Semester studiere (Lahr, GS) habe ich dort mal nachgefragt, ob es sowas wie "Exmatrikulation durch Zeitablauf" gibt. Ergebnis:

Es gibt drei (!) parallel laufende Studienordnungen. Nur die gerade aktuellste steht in der VH. Die Fünftsemester fallen alle noch unter die alte SO von 1992 (?), die zudem in der Studienanleitung (Heftmitte) drinsteht.

An der FH Lahr ist noch nie jemand durch reinen Zeitablauf exmatrikuliert worden.

Hope that helps!

Guido Strunck
Gast

Habe das gleiche Schicksal. Die Verlängerung war aber kein Problem. Du musst nur begründen warum Du so lange brauchst. (z.B. Jobwechsel, Auslandsaufenthalt). Allerdings kostet das ganze noch mal ca. 500 € pro Semester.
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