Ausgaben - Einnahmen

Die Unternehmen und deren betriebliche Abläufe.
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Ela2503
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Registriert: 28.05.05 21:05

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen:

Es geht um den Begriff der Ausgaben.

Laut meines Wissens betreffen Ausgaben das Geldvermögen, d.h. durch Ausgaben wird das Geldvermögen verringert.

Laut Wöhe verringert sich das Geldvermögen durch Zahlungsmittelabfluss und/oder Verminderung von Forderungen und/oder Erhöhung von Schulden.

Wenn sich aber meine Forderungen verringern, steht dem im Normalfall auch ein Zahlungsmittelzufluss (Einnahme) gegenüber. Das Geldvermögen ändert sich also nicht (es sei denn ich habe einen Forderungsausfall).

Handelt es sich dann trotzdem um eine Ausgabe, obwohl das Geldvermögen gleich bleibt?

Kann man dies vielleicht so erklären, dass der Ausgabe eine Einnahme in gleicher Höhe gegenüber steht und daher das Geldvermögen unverändert bleibt???


:roll:

Gruß,

Ela
Gast

Hallo Ela,
lass Dich nicht verwirren im REWE und in der Buchhaltung gibt es viele abstrakte Begriffe die nicht (!) wie im alltäglichen Leben benutzt werden.Bsp Forderungen. Verminderung von Forderungen bedeutet also nicht, dass man Einnahmen hat.
Gast

Rechne ich die Forderung zum Geldvermögen (Netto-Umlaufvermögen) hinzu, so ist es eine Einnahme in dem Moment, wo die Forderung entsteht. Die Begleichung der Forderung durch z.B. Überweisung ist dann lediglich eine Einzahlung (KEINE Einnahme, da keine Änderung des Umlaufvermögens).

Anderes Beispiel: Nehme ich Geld von der Bank und zahle es in die Kasse ein, so das ist KEINE Ausgabe mit anschließender Einnahme, sondern absolut liquiditätsneutral.


Geldvermögen = Netto-Umlaufvermögen = Umlaufvermögen abzgl. kurzfristigem Fremdkapital.
Ela

Mich hat die Begriffsdefinition von Wöhe stutzig gemacht.....dort wird nämlich beschrieben, dass Ausgaben durch Verminderung von Forderungen entstehen.

Für mich ändert sich aber dann das Geldvermögen nicht, da ich ja gleichzeitig einen Zahlungsmittelzufluss (=Einzahlung) habe.....also habe ich bei einer beglichenen Forderung eine Einzahlung und sonst nix.....

Alle Fachbücher schreiben aber, dass eine Ausgabe durch Erhöhung von Verbindlichkeiten/Verminderung von Forderungen/Zahlungsmittelabfluss entstehen........
Ela2503
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Registriert: 28.05.05 21:05

..da habe ich wohl vergessen, mich einzuloggen!!!

Also....so wie Du mir das beschrieben hast, habe ich mir das gestern auch zurechtgedacht......wollte nur noch einmal sichergehen, dass ich nicht total verkehrt denke......
Gast

Hi Ela,
lies dir nochmal die Sache mit AKTIVA und PASSIVA durch.Dann wirds dir klar :D viel spaß noch
Gast

Nicht nur einen Teil der Buchung betrachten!


Eine Einnahme liegt nur vor, wenn sich das Netto-Umlaufvermögen erhöht. Eine Ausgabe, wenn es sich verniedrigt.

Klar kann auch eine Verminderung der Forderung eine Ausgabe sein, wenn der Kontext stimmt.

Z.B. wenn ein bereits als Einnahme auf Forderungen gebuchte Forderung platzt, dann muss der Einnahme eine Ausgabe entgegen gebucht werden, es ist nach GoB nicht erlaubt, die Einnahme im nachhinein zu streichen.

Dito für Verbindlichkeiten. Der Gläubiger gewährt nach nachträglicher Rücksprache doch einen Skonto. Dies wird der Ausgabe gegengebucht, dann ist das eine Einnahme.


Die gesamte Buchung entscheidet um die Einordnung, nicht der einzelne Vorgang.
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