DVP vom 11.03.2005

Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)
...kein Anspruch auf Gegenleistung
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Gast

muss der eingetragene Kaufmann aus Aufgabe 1 überhaupt Gewerbesteuer blechen????
Gast

Ich denke JA, weils auf die Aufgabe immerhin 5 Punkte gab :)
Gast

Hallo,
ich kenne nicht die Aufgabenstellung. Ob ein Unternehmen der
Gewerbesteuerpflicht unterliegt, richtet sich doch nach dem
Gewerbesteuergesetz und nicht nach Vorschriften des Handels-
gesetzbuches. Relevant sind die Vorschriften des § 2 GewStG in Verbindung mit § 15 EStG. Zu prüfen sind die bekannten 7 Voraus-
setzungen - 4 positive und 3 negative - , danach ist die Frage zu
beantworten.
Gast

Du meinst sicher Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, kein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, keine reine Vermögensverwaltung (weiß nicht, ob das letzte stimmt) o d e r ???
Gast

und zusätzlich "kraft Rechtsform". Also ne GmbH, KG auf Aktien, und AG muss automatisch Gewerbesteuer zahlen, selbst wenn sie nur in der Landwirtschaft tätig sind. Ansonsten eher die Definition meines Vorgängers. Prinzipiell sollte man das in den Gesetzen also § 1 oder 2 finden.
Gast

Hallo Fragesteller,

mein Hinweis auf §§ 2 GewStG und 15 EStG sollte Dir den
Lösungsansatz zeigen. Beim Studium dieser Vorschriften
wirst Du auch auf
Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG KapG),
gewerblich infiziierte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)
gestossen sein. Insoweit vervollständigt der nachfolgende Gast-
Beitrag meinen Hinweis, den ich nicht als komplette Lösung ver-
standen wissen wollte. Etwas Eigenarbeit solltest Du auch leisten.
Fazit: Ich denke, dass eine Komplett-Lösung der Aufgabe schon
5 Punkte wert sein sollte.
Gast

Jetzt bin ich total durcheinander :(
Weiß jemand, wie die Frage zu beantworten ist? Mich würde auch die Beantwortung der Frage nach der GewSt-Zahlung bei der GbR (Steuerberater) interessieren.
Danke schonmal.
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alfred
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Solange die Steuerberater in einer GbR arbeiten, sind sie befreit (freie Berufe, hier Katalogberuf).
In der GmbH werden sie gewerbesteuerpflichtig (kraft Rechtsform).

mfg

Alfred
Gast

Hallo Fragesteller,
ich gehe davon aus, dass Du auch derjenige bist, der sich verunsichert
fühlt und die Frage der Gewerbesteuerpflicht einer Steuerberater-GbR
stellt. Was hat Dich denn verunsichert? Meine Gesetzeshinweise führen
Dich doch zur Aufgabenlösung. Wenn ein negatives Merkmal zur Begriffs-
bestimmung des Gewerbebetriebs ist, dass die Betätigung keine freiberuf-
liche sein darf, dürftest Du die Frage der Gewerbesteuerpflicht einer Steu-
erberater-GbR eigentlich nicht stellen. Nur wenn sich die Steuerberater in
der Rechtsform einer GmbH z. B. organisieren, gilt - wie bereits der Hin-
weis meiner Vorgängers - die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft in jedem
Fall und ohne Einschränkung als Gewerbebetrieb = kraft Rechtsform. Dann
brauchst Du die vier positiven und die drei negativen Voraussetzungen für
das Vorliegen eines Gewerbebetriebes gar nicht mehr prüfen. Meine An-
merkungen sollten sich eigentlich in den Steuerlektionen finden, oder?
Willi
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Hallo,
hat schon jemand aus Pinneberg von der DVP Steuerlehre 10.03.05 (non-modular) sein Ergebnis?
Gruß
Willi
Ines
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Registriert: 18.06.03 13:48

Hallo Willi,

habe gestern in Pinneberg angerufen. Die Klausuren sind noch nicht korrigiert zurück - sie werden Ende der Woche erwartet :(

Tschüss, Ines
Gast

Hallo Ines,
danke für die Info.
Dann warten wir halt noch ein wenig :?
Gruß
Willi
Willi
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Registriert: 24.02.03 13:56

Hallo,
die Ergebnisse der DVP Steuerlehre (nicht modular) von Pinneberg sind in der VH !
Hoffentlich hat es bei euch auch geklappt :D
Gruß
Willi
Antworten